Ergänzende Angaben (2018-06-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Behörde für Inneres und Sport -Polizei-
Postanschrift: Mexikoring 33
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jünemann, Janet
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de📧
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.polizei.hamburg/ausschreibungen-np/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konzeption und Durchführung einer Kommunikationskampagne für das Forum Verkehrssicherheit zum Themenfeld Verkehrssicherheit im Radverkehr in Hamburg
20182130005”
Titel
Konzeption und Durchführung einer Kommunikationskampagne für das Forum Verkehrssicherheit zum Themenfeld Verkehrssicherheit im Radverkehr in Hamburg
20182130005
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Produkte/Dienstleistungen: Werbekampagnen📦
Kurze Beschreibung: Konzeption und Durchführung einer Kommunikationskampagne
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 107-244007
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
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Text:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB....”
Text
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 112-255715 (2018-06-13)
Ergänzende Angaben (2018-06-20)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.5)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Gesamtwert
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Text: 252000 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Geschätzter Wert
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Neuer Wert
Text: 252 000 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
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Text:
“Laufzeit in Monaten: 16
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber hat mit Wirkung ab dem 1.1.2020 das Recht, aber nicht die Pflicht, den...”
Text
Laufzeit in Monaten: 16
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Der Auftraggeber hat mit Wirkung ab dem 1.1.2020 das Recht, aber nicht die Pflicht, den Vertrag jeweils um ein Kalenderjahr zu verlängern, längstens bis einschließlich 31.12.2021.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9
Ort des zu ändernden Textes: Höchstzahl
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Text: 3
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9
Ort des zu ändernden Textes: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
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Text: Siehe Matrix Bietereignung.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Text: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.2)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
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Text: Aufträge werden elektronisch erteilt.
Quelle: OJS 2018/S 118-269171 (2018-06-20)
Ergänzende Angaben (2018-06-27)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”