Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-31.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-31 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Referenznummer: B 13.12 - 9932/18/VV: 1
Kurze Beschreibung: Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b13.12@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1015 📞
Fax: +49 2289910610-1012 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=213969 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-01 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 168-382711
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesministerien sowie die nachgeordneten Behörden aus deren Geschäftsbereichen bedienen sich zum Teil noch unterschiedlicher Rahmenvereinbarungen (RV) oder Einzelausschreibungen, um externe Dienstleister mit der Konzeption und der Umsetzung von Maßnahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zu beauftragen. Die hier ausgeschriebene RV bietet diesen Bedarfsträgerinnen (BT) aus der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie ausgewiesenen BT aus dem Kreis der mittelbaren Bundesverwaltung die Möglichkeit, ihre höchst unterschiedlichen Bedarfe an einzelnen Maßnahmen ohne weiteren vergaberechtlichen Aufwand abzurufen.
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Ziel der ausgeschriebenen RV ist die Unterstützung der BT bei der Umsetzung von konkreten Einzelmaßnahmen als Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei kann und soll diese RV nicht alle denkbaren Bedarfe der jeweiligen BT abdecken. Vielmehr geht es hier darum, insbesondere zeitkritische und überschaubare Einzelmaßnahmen (bei denen z. B. der notwendige zeitliche Vorlauf für ein formgerechtes Ausschreibungsverfahren fehlt) sowie eine grundlegende strategische Beratung abrufen zu können.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Anlage „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes
Des BMI in der Fassung vom 10.4.2018 sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003.
Es ist keine besondere Rechtsform vorgeschrieben; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:31
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=213969 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt!
Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes frei zugänglich.
Um ein Angebot abgeben zu können, müssen Sie sich jedoch über die Webanwendung der e-Vergabe – den Angebotsassistenten (AnA-Web) – anmelden:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3 %20Unternehmen/Arbeiten-mit-der-e-Vergabe/node_Arbeiten-mit-der-e-Vergabe.html

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2018/S 168-382711 (2018-08-31)