Konzeptionelle Erstellung und operative Umsetzung von Maßnahmen zur Wissensstärkung und Akzeptanzsteigerung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Für die Programmziele des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) bzw. den Erfolg der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in einem zukünftigen Verkehrs- und Energiesystem ist die Sichtbarkeit und Akzeptanz der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in der Öffentlichkeit und insbesondere bei zentralen Akteuren, die in diesem Kontext über eine Hebelwirkung verfügen, von entscheidender Bedeutung. Ziel des Auftrages ist es kommunale und/oder regionale Konzepte zur Integration von Wasserstoff und Brennstoffzellen – im Kontext weiterer Klimatechnologien – im Verkehrs- (und Energie-)bereich, zu erstellen sowie die operative Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Wissensstärkung und Akzeptanzsteigerung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Kontext weiterer Klimatechnologien im Verkehrsbereich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-06 Auftragsbekanntmachung
2019-05-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Kurze Beschreibung:
Für die Programmziele des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) bzw. den Erfolg der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in einem zukünftigen Verkehrs- und Energiesystem ist die Sichtbarkeit und Akzeptanz der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in der Öffentlichkeit und insbesondere bei zentralen Akteuren, die in diesem Kontext über eine Hebelwirkung verfügen, von entscheidender Bedeutung. Ziel des Auftrages ist es kommunale und/oder regionale Konzepte zur Integration von Wasserstoff und Brennstoffzellen – im Kontext weiterer Klimatechnologien – im Verkehrs- (und Energie-)bereich, zu erstellen sowie die operative Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Wissensstärkung und Akzeptanzsteigerung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Kontext weiterer Klimatechnologien im Verkehrsbereich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Invalidenstr. 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 302199-3334 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E32796455 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 237-541682
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Fragen stellen Sie bitte ausschließlich über die Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de mit derELVIS-ID-Nr. E32796455 ein (http://www.subreport.de/E32796455). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E32796455) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 11.1.2019 zu stellen. Bieter, die sich über die Vergabeplattform „subreport“ registriert haben, werden über die Plattform informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E32796455) zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. „Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen in der Zeit vom 22.12.2018 bis einschließlich 1.1.2019 aufgrund von Betriebsferien beim PtJ nicht beantwortet werden können. Bei Bieterfragen, die nach dem 19.12.2018, 12.00 Uhr, eingehen, kann eine Beantwortung bis zum 21.12.2018 nicht mehr gewährleistet werden. Eine Bearbeitung erfolgt dann fristwahrend im neuen Jahr“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die politischen Klimaschutzziele machen im Hinblick auf den Energiebereich einen Systemwandel hin zu Erneuerbaren Energien notwendig. Im Sinne eines integrierten Energiesystems gilt es sowohl den Anteil an Erneuerbaren Energien in den Sektoren Elektrizität, Wärmeversorgung und Verkehr kontinuierlich in Richtung eines 100 %-Ziels bis 2050 zu steigern als auch die Sektoren untereinander effizient zu koppeln. Als Systemtechnologie ist hierzu insbesondere die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels zu leisten. Im Verkehrsbereich wird die Nutzung von regenerativ erzeugtem Wasserstoff als Kraftstoff zukünftig von zentraler Bedeutung sein und ist daher in Ergänzung zur batteriebetriebenen Elektromobilität zu sehen. Im Sinne des technologieoffenen Ansatzes des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Bereich der Elektromobilität – Batterie und Brennstoffzelle – ist die verstärkte Förderung der Akzeptanz der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie notwendig.
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II. Ziel des Auftrags Für die Programmziele des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) bzw. den Erfolg der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in einem zukünftigen Verkehrs- und Energiesystem ist die Sichtbarkeit und Akzeptanz der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in der Öffentlichkeit und insbesondere bei zentralen Akteuren, die in diesem Kontext über eine Hebelwirkung verfügen, von entscheidender Bedeutung.
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Entsprechend gilt es, im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung, durch geeignete Instrumente zur Wissensstärkung und zur Akzeptanzsteigerung beizutragen.
Ziel des Auftrages ist es kommunale und/oder regionale Konzepte zur Integration von Wasserstoff und Brennstoffzellen – im Kontext weiterer Klimatechnologien – im Verkehrs- (und Energie-)bereich, zu erstellen sowie die operative Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zur Wissensstärkung und Akzeptanzsteigerung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Kontext weiterer Klimatechnologien im Verkehrsbereich.
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Soweit möglich soll insgesamt auf den guten Ergebnissen der Projekte HyTrust (2009-13) und HytrustPlus (2014-16), die die sozialwissenschaftliche Begleitforschung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) darstellten, aufgebaut werden.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
Die Positionen „Auswahl weiterer Kommunen und/oder Regionen“ (Option 1) gemäß AP III.1.3xxxx der Leistungsbeschreibung werden bei Bedarf bis zu dreimal und die Position „Auswahl eines weiteren Akteurs“ (Option 2) gemäß AP III.2 der Leistungsbeschreibung wird bis zu einmal vom AG zu einem späteren Zeitpunkt gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift),
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— im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen,
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— es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen.),
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— im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Darüber hinaus ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen),
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— vom Bieter bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem notwendigen Unterauftragnehmer sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen. Hierzu müssen die Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“ und „Erklärung nach § 124 GWB“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) genutzt werden,
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— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen),
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— gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öffentliche Auftraggeber nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO) an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer das als Anlage 14 den Vergabeunterlagen beigefügte Datenabfrageblatt ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan mit Umsatzprognose, erwartete oder vorläufige Umsatzzahl) belegt werden,
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— die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
— aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
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Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen) Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
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1) Kenntnisse und Erfahrungen in Bürger- und Stakeholder-Dialogprozessen mit einem technischen Hintergrund im Bereich Mobilität;
2) Kenntnisse und Erfahrungen im technischen Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie;
3) Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundesministerien;
4) Kenntnisse und Erfahrungen in der technischen Beratung im Bereich Mobilität von Kommunen und/oder Regionen
5) Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kommunen und/oder Regionen
6) Kenntnisse und Erfahrungen von alternativen, emissionsfreien Antriebskonzepten
7) Kenntnisse und Erfahrungen bei Untersuchungen von gesellschaftlichen Transformationsprozessen im Bereich Umwelt, Verkehr oder Klimaschutz
8) Kenntnisse und Erfahrungen bei der Erstellung von Studien und Konzepten im Bereich Verkehr und Energie;
9) Kenntnisse und Erfahrungen in der deutschen Förderpolitik;
10) Kenntnisse und Erfahrung mit der Erstellung, Analyse und Bewertung von betriebswirtschaftlichen Prognosen und wirtschaftlichen Rahmenszenarien
11) Kompetenzen im Projektmanagement;
12) Erfahrung im Bereich Moderation zu vergleichbaren Veranstaltungen wie in der Leistungsbeschreibung dargestellt.
Es sind zu den Punkten 1. bis 12. jeweils mindestens 1 Referenz (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 1 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit,
— Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes,
— Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt). Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben (siehe Vergabeunterlagen).
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E32796455 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fragen stellen Sie bitte ausschließlich über die Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de mit derELVIS-ID-Nr. E32796455 ein (http://www.subreport.de/E32796455).
Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Plattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E32796455) erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 11.1.2019 zu stellen. Bieter, die sich über die Vergabeplattform „subreport“ registriert haben, werden über die Plattform informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform abrufbar sind. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform „subreport“ (http://www.subreport.de/E32796455) zur Verfügung gestellt. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
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„Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen in der Zeit vom 22.12.2018 bis einschließlich 1.1.2019 aufgrund von Betriebsferien beim PtJ nicht beantwortet werden können. Bei Bieterfragen, die nach dem 19.12.2018, 12.00 Uhr, eingehen, kann eine Beantwortung bis zum 21.12.2018 nicht mehr gewährleistet werden. Eine Bearbeitung erfolgt dann fristwahrend im neuen Jahr“.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI. 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 160, 161 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße gegenüber der Kontaktstelle des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) gerügt haben, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (o. g. Kotaktstelle) zu rügen.
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Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert.
Quelle: OJS 2018/S 237-541682 (2018-12-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 099-240536
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 237-541682
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. § 134 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisatorische Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-20 📅
Name: Spilett New Technolgies GmbH
Postanschrift: Linienstraße 160
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs. 2 GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 099-240536 (2019-05-21)