Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konzession für den Betrieb eines Krematoriums auf dem Hauptfriedhof der Stadt Frankfurt (Oder)
PV-66-044-18KonzVgV”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung📦
Kurze Beschreibung:
“Konzession für den Betrieb eines Krematoriums auf dem Hauptfriedhof der Stadt Frankfurt (Oder)”
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptfriedhof Frankfurt (Oder)
15230 Frankfurt (Oder)
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Frankfurt (Oder) ist als Träger verantwortlich für den Hauptfriedhof der Stadt nebst 4 Ortsteilfriedhöfen. Jährlich werden auf den Frankfurter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist als Träger verantwortlich für den Hauptfriedhof der Stadt nebst 4 Ortsteilfriedhöfen. Jährlich werden auf den Frankfurter Friedhöfen ca. 600 Bestattungen durchgeführt. Die Stadt hat bis 2007 auf dem Hauptfriedhof ein eigenes Krematorium betrieben. Das Krematorium wurde Ende der 1920er Jahre gemeinsam mit der Trauerhalle und dem Verwaltungsgebäude als ein Gebäude-komplex fertiggestellt, der jedoch separat zugänglich ist. Das Gebäude sowie die gesamte Friedhofsanlage stehen unter Denkmalschutz. Der Betrieb des Krematoriums wurde aufgrund der baulichen Substanz und wegen des notwendigen hohen Investitionsbedarfes eingestellt.
Die Stadt Frankfurt (Oder) sucht einen privaten Investor, der in dem denkmalgeschützten Krematorium ein neues Krematorium unter Beachtung denkmalschutz-rechtlicher Belange plant, baut und auf eigenes unternehmerisches Risiko für einen vertraglich bestimmten Zweck und für einen vereinbarten Zeitraum spätestens ab 1.1.2021 betreibt. Vorgesehen ist eine langfristige Überlassung des Gebäudes. Mit dem Investor sollen verbindliche Absprachen getroffen werden, die den Investor verpflichten, das Krematorium nach Erteilung des Zuschlags bis spätestens zum 1.1.2021 zu planen, zu bauen und eigenverantwortlich zu betreiben. Für die Planung, den Bau und den Betrieb des Krematoriums erhält der Betreiber vom Auftraggeber kein Entgelt. Die Refinanzierung der Investitions- sowie der Betriebskosten erfolgt über privatrechtliche Entgelte zwischen dem Betreiber und den Angehörigen der Verstorbenen.
Der Betreiber verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen über den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage. Die Stadt Frankfurt (Oder) wird gemeinsam mit dem Betreiber ein Pietätsrat zur Überwachung des Betriebes des Kre-matoriums errichten. Der Betreiber verpflichtet sich, die Kompetenzen des Beirates anzuerkennen.
Der Denkmalschutz hat oberste Priorität bei der Planung, des Baus und des Betriebes einer Feuerbestattungsanlage. Besondere Bedeutung kommt auch der Verwendung erneuerbarer Energien bei der Betreibung der Feuerungsanlage zu.
II) Kühlzellen/Leichenhalle
Die Stadt Frankfurt (Oder) hält in der Leichenhalle des Verwaltungsgebäudes entsprechend § 27 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) 16 Kühlzellen für die Lagerung von Leichen vor.
Das künftige Krematorium muss entsprechend § 24 Abs. 3 BbgBestG mit einer Leichenhalle und mit einem Raum zur Durchführung der zweiten Leichenschau verbunden sein. Da ein enger Sachzusammenhang zwischen dem Betrieb des Krematoriums und der Leichenhalle/Kühlzellen besteht, sind die Kühlzellen und die Leichenhalle vom künftigen Konzessionsnehmer mit zu betreiben und im Sinne des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes vorzuhalten. Für die Planung, den Bau und den Betrieb der Leichenhalle/Kühlzellen erhält der Betreiber vom Auftraggeber kein Entgelt. Die Refinanzierung der Investitions- sowie der Betriebskosten erfolgt ebenfalls über privatrechtliche Entgelte zwischen dem Betreiber und den Angehörigen der Verstorbenen.
Weitere Angaben erhalten Sie aus der anliegenden „Bewerbermappe“ sowie den Anlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Das Verfahren zur Vergabe wird in zwei Stufen durchgeführt.
1) Stufe 1: Teilnahmeanträge mit Abgabe eines Erstangebotes
Im Teilnahmewettbewerb können sich...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren zur Vergabe wird in zwei Stufen durchgeführt.
1) Stufe 1: Teilnahmeanträge mit Abgabe eines Erstangebotes
Im Teilnahmewettbewerb können sich Interessenten um eine Teilnahme an dem Verfahren bewerben und gleichzeitig ein Erstangebot einreichen. Grundlage des Angebotes sind die Verfahrensunterlagen, Mindestanforderungen an das Angebot und die Zuschlagskriterien, die auf der Vergabeplattform bereitgestellt werden. Siehe Bewerbermappe.
Die Prüfung und Bewertung der fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge der Interessenten und Erstangebote nimmt der Konzessionsgeber anhand der in der Bekanntmachung dargestellten Kriterien vor. Der Konzessionsgeber wählt geeignete Bieter aus und lädt diese zur Verhandlungsphase ein;
2) Stufe 2 Verhandlungsphase
Die Bieter treten in die Verhandlungen zu ihrem Erstangebot mit dem Konzessionsgeber ein und erhalten Gelegenheit, ihre Angebote zu überarbeiten und zu aktualisieren.
Die Verhandlungsphase schließt mit der Einreichung letztverbindlicher, finaler Angebote ab.
Der Konzessionsgeber wertet die letztverbindlichen, finalen Angebote anhand der mitgeteilten Zuschlagskriterien aus. Der Vertrag soll mit dem Bieter abgeschlossen werden, dessen letztverbindliches, finales Angebot danach insgesamt als das wirtschaftlichste Angebot bewertet wird.
Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Zahl der Bieter im Zuge der Verhandlungen schrittweise zu verringern.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das vorliegende Verfahren wird nach den Bestimmungen für eine dem Vergabe-recht unterfallende Konzession durchgeführt. Die Ausgestaltung des Verfahrens zur...”
Zusätzliche Informationen
Das vorliegende Verfahren wird nach den Bestimmungen für eine dem Vergabe-recht unterfallende Konzession durchgeführt. Die Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe der Konzession erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV und orientiert sich an dem Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU, des GWB sowie der KonzVgV.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Bewerbermappe Punkt III. Teilnahmeantrag und Erstangebot.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Bewerbermappe Punkt III. Teilnahmeantrag und Erstangebot.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Bewerbermappe Punkt III. Teilnahmeantrag und Erstangebot.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Siehe Bewerbermappe Punkt III. Teilnahmeantrag und Erstangebot.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Bewerbermappe Punkt III. Teilnahmeantrag und Erstangebot.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-08
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-01 📅
“Das vorliegende Verfahren wird nach den Bestimmungen für eine dem Vergabe-recht unterfallende Konzession durchgeführt. Die Ausgestaltung des Verfahrens zur...”
Das vorliegende Verfahren wird nach den Bestimmungen für eine dem Vergabe-recht unterfallende Konzession durchgeführt. Die Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe der Konzession erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV und orientiert sich an dem Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU, des GWB sowie der KonzVgV.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewerbermappe.
Zur Form der Bewerbung, Anschrift für Bewerbung:
Der Teilnahmeantrag muss in einem fensterlosen, verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Name des Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft/Bieters ist deutlich außen auf dem Umschlag mit der Anschrift sowie der Angabe:
„Teilnahmeantrag im Konzessionsvergabeverfahren Krematorium Hauptfriedhof Frankfurt (Oder), Stadt Frankfurt (Oder) – Bitte nicht öffnen und an die Vergabestelle weiterleiten!“
zu kennzeichnen.
Eine digitale Version der gesamten Teilnahmeunterlagen (Scan der Formulare und Anlagen als PDF-Datei auf optischem Datenträger oder USB-Stick) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Widersprüchen zwischen dem schriftlichen und elektronischen Teilnahmeantrag ist die schriftliche Version maßgeblich.
Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnehmeranträge, z. B. mittels Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
Kosten der Verfahrensteilnahme; Übernahme von Vorlaufkosten:
Für die Teilnahme an diesem Konzessionsvergabeverfahren durch die Bewerbung, die Abgabe von Angeboten und Teilnahme an Verhandlungen wird den Bewerbern/Bietern keine Entschädigung gewährt.
Ausschluss vom Vergabeverfahren:
Bewerber/Bieter können bei einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen aus dem Konzessionsvergabeverfahren ausgeschlossen werden. Insbesondere wettbewerbsbeschränkende Absprachen können zum Ausschluss der beteiligten Bewerber/Bieter führen.
Änderung und Aufhebung des Verfahrens:
Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Verfahren jederzeit aufzuheben und keinen Vertrag abzuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68DMQS
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 33118661583 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB – wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB – wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 171-388673 (2018-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Konzession für den Betrieb eines Krematoriums auf dem Hauptfriedhof der Stadt Frankfurt (Oder).
PV-66-044-18KonzVgV”
Kurze Beschreibung:
“Konzession für den Betrieb eines Krematoriums auf dem Hauptfriedhof der Stadt Frankfurt (Oder).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Frankfurt (Oder) ist als Träger verantwortlich für den Hauptfriedhof der Stadt nebst 4 Ortsteilfriedhöfen. Jährlich werden auf den Frankfurter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Frankfurt (Oder) ist als Träger verantwortlich für den Hauptfriedhof der Stadt nebst 4 Ortsteilfriedhöfen. Jährlich werden auf den Frankfurter Friedhöfen ca. 600 Bestattungen durchgeführt. Die Stadt hat bis 2007 auf dem Hauptfriedhof ein eigenes Krematorium betrieben. Das Krematorium wurde Ende der 1920er Jahre gemeinsam mit der Trauerhalle und dem Verwaltungsgebäude als ein Gebäude-komplex fertiggestellt, der jedoch separat zugänglich ist. Das Gebäude sowie die gesamte Friedhofsanlage stehen unter Denkmalschutz. Der Betrieb des Krematoriums wurde aufgrund der baulichen Substanz und wegen des notwendigen hohen Investitionsbedarfes eingestellt.
Die Stadt Frankfurt (Oder) sucht einen privaten Investor, der in dem denkmalgeschützten Krematorium ein neues Krematorium unter Beachtung denkmalschutz-rechtlicher Belange plant, baut und auf eigenes unternehmerisches Risiko für einen vertraglich bestimmten Zweck und für einen vereinbarten Zeitraum spätestens ab 1.1.2021 betreibt. Vorgesehen ist eine langfristige Überlassung des Gebäudes. Mit dem Investor sollen verbindliche Absprachen getroffen werden, die den Investor verpflichten, das Krematorium nach Erteilung des Zuschlags bis spätestens zum 1.1.2021 zu planen, zu bauen und eigenverantwortlich zu betreiben. Für die Planung, den Bau und den Betrieb des Krematoriums erhält der Betreiber vom Auftraggeber kein Entgelt. Die Refinanzierung der Investitions- sowie der Betriebskosten erfolgt über privatrechtliche Entgelte zwischen dem Betreiber und den Angehörigen der Verstorbenen.
Der Betreiber verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen über den Betrieb einer Feuerbestattungsanlage. Die Stadt Frankfurt (Oder) wird gemeinsam mit dem Betreiber ein Pietätsrat zur Überwachung des Betriebes des Krematoriums errichten. Der Betreiber verpflichtet sich, die Kompetenzen des Beirates anzuerkennen.
Der Denkmalschutz hat oberste Priorität bei der Planung, des Baus und des Betriebes einer Feuerbestattungsanlage. Besondere Bedeutung kommt auch der Verwendung erneuerbarer Energien bei der Betreibung der Feuerungsanlage zu.
II. Kühlzellen/Leichenhalle
Die Stadt Frankfurt (Oder) hält in der Leichenhalle des Verwaltungsgebäudes entsprechend § 27 Brandenburgisches Bestattungsgesetz (BbgBestG) 16 Kühlzellen für die Lagerung von Leichen vor.
Das künftige Krematorium muss entsprechend § 24 Abs. 3 BbgBestG mit einer Leichenhalle und mit einem Raum zur Durchführung der zweiten Leichenschau verbunden sein. Da ein enger Sachzusammenhang zwischen dem Betrieb des Krematoriums und der Leichenhalle/Kühlzellen besteht, sind die Kühlzellen und die Lei-chenhalle vom künftigen Konzessionsnehmer mit zu betreiben und im Sinne des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes vorzuhalten. Für die Planung, den Bau und den Betrieb der Leichenhalle/Kühlzellen erhält der Betreiber vom Auftraggeber kein Entgelt. Die Refinanzierung der Investitions- sowie der Betriebskosten erfolgt ebenfalls über privatrechtliche Entgelte zwischen dem Betreiber und den Angehörigen der Verstorbenen.
Weitere Angaben erhalten Sie aus der anliegenden „Bewerbermappe“ sowie den Anlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 171-388673
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: PV-66-044-18 KonzVgV
Titel:
“Konzession für den Betrieb eines Krematoriums auf dem Hauptfriedhof Frankfurt (Oder)”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bfb Vermittlungs GmbH
Postanschrift: Invalidenstraße 39/41
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Das vorliegende Verfahren wird nach den Bestimmungen für eine dem Vergaberecht unterfallende Konzession durchgeführt. Die Ausgestaltung des Verfahrens zur...”
Das vorliegende Verfahren wird nach den Bestimmungen für eine dem Vergaberecht unterfallende Konzession durchgeführt. Die Ausgestaltung des Verfahrens zur Vergabe der Konzession erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV und orientiert sich an dem Ablauf eines Verhandlungsverfahrens mit Bekanntmachung, insbesondere unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2014/23/EU, des GWB sowie der KonzVgV.
Zur Information: Da kein Auftrag erteilt wird, erfolgt die Angabe der Auftragssumme von 1,00 EUR lediglich aufgrund der erforderlichen Pflichtfeldangabe. Es wird ein Vertrag für die Konzession für den Betrieb eines Krematoriums auf dem Hauptfriedhof Frankfurt (Oder) geschlossen.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewerbermappe.
Zur Form der Bewerbung, Anschrift für Bewerbung:
Der Teilnahmeantrag muss in einem fensterlosen, verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Der Name des Bewerbers /der Bewerbergemeinschaft/Bieters ist deutlich außen auf dem Umschlag mit der Anschrift sowie der Angabe:
„Teilnahmeantrag im Konzessionsvergabeverfahren Krematorium Hauptfriedhof Frankfurt (Oder), Stadt Frankfurt (Oder) – bitte nicht öffnen und an die Vergabestelle weiterleiten!“
Zu kennzeichnen.
Eine digitale Version der gesamten Teilnahmeunterlagen (Scan der Formulare und Anlagen als PDF-Datei auf optischem Datenträger oder USB-Stick) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Widersprüchen zwischen dem schriftlichen und elektronischen Teilnahmeantrag ist die schriftliche Version maßgeblich.
Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnehmeranträge, z. B. mittels Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen.
Kosten der Verfahrensteilnahme; Übernahme von Vorlaufkosten:
Für die Teilnahme an diesem Konzessionsvergabeverfahren durch die Bewerbung, die Abgabe von Angeboten und Teilnahme an Verhandlungen wird den Bewerbern/Bietern keine Entschädigung gewährt.
Ausschluss vom Vergabeverfahren:
Bewerber/Bieter können bei einem Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen aus dem Konzessionsvergabeverfahren ausgeschlossen werden. Insbesondere wettbewerbsbeschränkende Absprachen können zum Ausschluss der beteiligten Bewerber/Bieter führen.
Änderung und Aufhebung des Verfahrens:
Der Konzessionsgeber behält sich vor, das Verfahren jederzeit aufzuheben und keinen Vertrag abzuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y68DLP8
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist endet gemäß § 160 (3) Nr. 4 GWB - wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 068-160308 (2019-04-03)