Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ (Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2)
Gegenstand des Auftrags sind Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ "(Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2). Zu den Aufgaben gehören jeweils Mitwirkung bei der jährlichen Programmplanung (Maßnahmenprioritäten, Förderanfragen und -anträge, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) und an Abstimmungsrunden zur Gebietssteuerung sowie die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten, eine Unterstützung des Bezirksamtes bei Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten und die Organisation und Unterstützung bei der Nutzer- und Anwohnerbeteiligung zu Projekten. Es ist nur zulässig, für eines der beiden Lose ein Angebot abzugeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Bauen, Planen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung”
Postanschrift: Yorckstraße 4-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10965
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Bauen, Planen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung”
E-Mail: vergabe@szpartner.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“...”
Titel
Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ "(Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2)
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrags sind Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrags sind Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ "(Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2). Zu den Aufgaben gehören jeweils Mitwirkung bei der jährlichen Programmplanung (Maßnahmenprioritäten, Förderanfragen und -anträge, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) und an Abstimmungsrunden zur Gebietssteuerung sowie die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten, eine Unterstützung des Bezirksamtes bei Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten und die Organisation und Unterstützung bei der Nutzer- und Anwohnerbeteiligung zu Projekten.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 361500.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 376200.00
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz Luisenstadt“ (Los 1)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz hat sich in den vergangenen Jahren als besonders wirksames Instrument der Stadterneuerung bewährt....”
Beschreibung der Beschaffung
Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz hat sich in den vergangenen Jahren als besonders wirksames Instrument der Stadterneuerung bewährt. Übergeordnetes Ziel dieses Programms ist der Erhalt historischer Stadtkerne. Dazu können die Fördermittel zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie für die Erhaltung und Umgestaltung von städtebaulich oder denkmalpflegerisch bedeutsamen Straßen und Plätzen eingesetzt werden.
Zur Umsetzung des Förderprogramms benötigen der im Bezirksamt programmkoordinierende Fachbereich Stadtplanung wie auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Unterstützung durch Planungsbüros. Diese Büros sollen als Gebietsbeauftragte Koordinations- und Steuerungsleistungen übernehmen. Diese Leistungen wurden in 2 Losen ausgeschrieben.
Voraussetzung für den Einsatz von Fördermitteln „städtebaulicher Denkmalschutz“ ist u. a. das Vorliegen eines abgestimmten und vom Bezirksamt beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Die ISEK wurden für beide Gebiete als Grundlagen für den Einsatz von Fördermitteln 2011 erarbeitet und 2016/2017 fortgeschrieben.
Die Leistung des Auftragnehmers besteht in der Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung, Umsetzung und ggf. Dokumentation der geplanten und geförderten Maßnahmen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den maßnahmenbezogen fachlich Beteiligten sowie den Akteuren vor Ort.
Gesucht wurden Büros der Stadtplanung, möglichst mit interdisziplinär besetzten Teams, da die Anforderungen der Projektumsetzung in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Grün- und Freiflächen sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit liegen. Begleitet werden dabei alle Leistungsphasen der HOAI, insbesondere jedoch die LP 1-3.
Auf Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit/Partizipation wird besonderer Wert gelegt.
Dem Fachbereich Stadtplanung sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist jährlich zum 31.12. des Vorjahres ein Jahresarbeitsplan vorzulegen.
Die Leistungen wurden für die Dauer von 4 Jahre vergeben mit der Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre.
Das Gebiet „Luisenstadt“ wurde im Jahr 2006 für die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg sowie Mitte als bezirksüberschreitendes Fördergebiet festgelegt. Das Teilgebiet in Kreuzberg umfasst die Erhaltungsgebiete „Luisenstadt“ (teilweise), „Luisenstadt/Bethaniendamm“ sowie „Luisenstadt/Segitzdamm“.
Das Bezirksamt beauftragt seit dem Jahr 2007 einen Gebietskoordinator, zuletzt wurde diese Leistung 2014 öffentlich ausgeschrieben und neu beauftragt.
Seit dieser Zeit werden in Zusammenarbeit aller Beteiligten umfassend Fördermittel Städtebaulicher Denkmalschutz investiert und es konnte zu einer bedeutenden Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets beigetragen werden. Ziel der Entwicklung des Teilgebiets Kreuzberg ist u. a. die behutsame Weiterentwicklung der charakteristischen Anlagen des Gebiets mit dem Grünzug „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal“, den Stadtplätzen Mariannen-, Oranien-, Wassertor- und Heinrichplatz sowie dem stadtbildprägenden Bethanien-Gelände mit der St. Thomas Kirche. Auch Gebäude der kulturellen und sozialen Infrastrukturliegen im Gebiet und sollen für ihre Aufgaben qualifiziert werden.
Aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurde bis 2018 in die Entwicklung/Sanierung/Neugestaltung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Projekte investiert, zum Teil in mehreren Bauabschnitten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Darstellung des Personalkonzeptes und der Teamzusammenarbeit; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Aufgabenverständnis/Rollenverständnis des Bieters; Schwerpunktsetzungen, jeweils bezogen auf die besonderen...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Aufgabenverständnis/Rollenverständnis des Bieters; Schwerpunktsetzungen, jeweils bezogen auf die besonderen Anforderungen des Fördergebiets
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität des Umgangs mit gebietsspezifischen Problemstellungen und der Vorschläge zum Umgang damit”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität der vorgeschlagenen Leistungen zur Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit”
Kostenkriterium (Name): Stundensätze für die Leistungen des Gebietsbeauftragten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optional kann der Vertrag durch den Auftraggeber um 3 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Darüber hinaus sind...”
Beschreibung der Optionen
Optional kann der Vertrag durch den Auftraggeber um 3 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Darüber hinaus sind bei Bedarf Leistungen der Projektsteuerung für Einzelprojekte und weitere im Rahmen der Steuerung anfallenden Leistungen zu übernehmen. Gegebenenfalls kann sich auch bei den zu beauftragenden Einzelleistungen ein derzeit nicht absehbarer Mehraufwand ergeben.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen oder städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-,...”
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz hat sich in den vergangenen Jahren als besonders wirksames Instrument der Stadterneuerung bewährt....”
Beschreibung der Beschaffung
Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz hat sich in den vergangenen Jahren als besonders wirksames Instrument der Stadterneuerung bewährt. Übergeordnetes Ziel dieses Programms ist der Erhalt historischer Stadtkerne. Dazu können die Fördermittel zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie für die Erhaltung und Umgestaltung von städtebaulich oder denkmalpflegerisch bedeutsamen Straßen und Plätzen eingesetzt werden.
Zur Umsetzung des Förderprogramms benötigen der im Bezirksamt programmkoordinierende Fachbereich Stadtplanung wie auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Unterstützung durch Planungsbüros. Diese Büros sollen als Gebietsbeauftragte Koordinations- und Steuerungsleistungen übernehmen. Diese Leistungen wurden in 2 Losen ausgeschrieben.
Voraussetzung für den Einsatz von Fördermitteln „städtebaulicher Denkmalschutz“ ist u. a. das Vorliegen eines abgestimmten und vom Bezirksamt beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Die ISEK wurden für beide Gebiete als Grundlagen für den Einsatz von Fördermitteln 2011 erarbeitet und 2016/2017 fortgeschrieben.
Die Leistung des Auftragnehmers besteht in der Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung, Umsetzung und ggf. Dokumentation der geplanten und geförderten Maßnahmen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den maßnahmenbezogen fachlich Beteiligten sowie den Akteuren vor Ort.
Gesucht wurden Büros der Stadtplanung, möglichst mit interdisziplinär besetzten Teams, da die Anforderungen der Projektumsetzung in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Grün- und Freiflächen sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit liegen. Begleitet werden dabei alle Leistungsphasen der HOAI, insbesondere jedoch die LP 1 – 3.
Auf Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit/Partizipation wird besonderer Wert gelegt.
Dem Fachbereich Stadtplanung sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist jährlich zum 31.12. des Vorjahres ein Jahresarbeitsplan vorzulegen.
Die Leistungen wurden für die Dauer von 4 Jahre vergeben mit der Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre.
Das Gebiet „Luisenstadt“ wurde im Jahr 2006 für die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg sowie Mitte als bezirksüberschreitendes Fördergebiet festgelegt. Das Teilgebiet in Kreuzberg umfasst die Erhaltungsgebiete „Luisenstadt“ (teilweise), „Luisenstadt/Bethaniendamm“ sowie „Luisenstadt/Segitzdamm“.
Das Bezirksamt beauftragt seit dem Jahr 2007 einen Gebietskoordinator, zuletzt wurde diese Leistung 2014 öffentlich ausgeschrieben und neu beauftragt.
Seit dieser Zeit werden in Zusammenarbeit aller Beteiligten umfassend Fördermittel Städtebaulicher Denkmalschutz investiert und es konnte zu einer bedeutenden Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets beigetragen werden. Ziel der Entwicklung des Teilgebiets Kreuzberg ist u. a. die behutsame Weiterentwicklung der charakteristischen Anlagen des Gebiets mit dem Grünzug „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal“, den Stadtplätzen Mariannen-, Oranien-, Wassertor- und Heinrichplatz sowie dem stadtbildprägenden Bethanien-Gelände mit der St. Thomas Kirche. Auch Gebäude der kulturellen und sozialen Infrastrukturliegen im Gebiet und sollen für ihre Aufgaben qualifiziert werden.
Aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurde bis 2018 in die Entwicklung/Sanierung/Neugestaltung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Projekte investiert, zum Teil in mehreren Bauabschnitten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 111-253167
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz Luisenstadt“ (Los 1)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Pufendorfstraße 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 361500.00
Höchstes Angebot: 361500.00
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz Urbanstraße“ (Los 2)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Postanschrift: Straßburger Straße 55
Postleitzahl: 10405
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 376200.00
Höchstes Angebot: 376200.00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).