Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ (Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2)

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Bauen, Planen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung,

Gegenstand des Auftrags sind Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ "(Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2). Zu den Aufgaben gehören jeweils Mitwirkung bei der jährlichen Programmplanung (Maßnahmenprioritäten, Förderanfragen und -anträge, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) und an Abstimmungsrunden zur Gebietssteuerung sowie die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten, eine Unterstützung des Bezirksamtes bei Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten und die Organisation und Unterstützung bei der Nutzer- und Anwohnerbeteiligung zu Projekten. Es ist nur zulässig, für eines der beiden Lose ein Angebot abzugeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-12 Auftragsbekanntmachung
2019-06-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ "(Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2). Zu den Aufgaben gehören jeweils Mitwirkung bei der jährlichen Programmplanung (Maßnahmenprioritäten, Förderanfragen und -anträge, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) und an Abstimmungsrunden zur Gebietssteuerung sowie die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten, eine Unterstützung des Bezirksamtes bei Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten und die Organisation und Unterstützung bei der Nutzer- und Anwohnerbeteiligung zu Projekten. Es ist nur zulässig, für eines der beiden Lose ein Angebot abzugeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Bauen, Planen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung
Postanschrift: Yorckstraße 4 – 11
Postleitzahl: 10965
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/ 🌏
E-Mail: vergabe@szpartner.de 📧
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-13 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 111-253167
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz Luisenstadt“ (Los 1)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz hat sich in den vergangenen Jahren als besonders wirksames Instrument der Stadterneuerung bewährt. Übergeordnetes Ziel dieses Programms ist der Erhalt historischer Stadtkerne. Dazu können die Fördermittel zur Sicherung, Instandsetzung und Modernisierung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles oder sonstiger baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie für die Erhaltung und Umgestaltung von städtebaulich oder denkmalpflegerisch bedeutsamen Straßen und Plätzen eingesetzt werden.
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Zur Umsetzung des Förderprogramms benötigen der im Bezirksamt programmkoordinierende Fachbereich Stadtplanung wie auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Unterstützung durch Planungsbüros. Diese Büros sollen als Gebietsbeauftragte Koordinations- und Steuerungsleistungen übernehmen. Diese Leistungen werden in 2 Losen ausgeschrieben.
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Voraussetzung für den Einsatz von Fördermitteln „städtebaulicher Denkmalschutz“ ist u.a. das Vorliegen eines abgestimmten und vom Bezirksamt beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Die ISEK wurden für beide Gebiete als Grundlagen für den Einsatz von Fördermitteln 2011 erarbeitet und 2016/2017 fortgeschrieben.
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Die Leistung des Auftragnehmers besteht in der Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung, Umsetzung und ggf. Dokumentation der geplanten und geförderten Maßnahmen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den maßnahmenbezogen fachlich Beteiligten sowie den Akteuren vor Ort.
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Gesucht werden Büros der Stadtplanung, möglichst mit interdisziplinär besetzten Teams, da die Anforderungen der Projektumsetzung in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Grün- und Freiflächen sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit liegen. Begleitet werden dabei alle Leistungsphasen der HOAI, insbesondere jedoch die LP 1 – 3.
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Auf Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit / Partizipation wird besonderer Wert gelegt.
Dem Fachbereich Stadtplanung sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist jährlich zum 31.12. des Vorjahres ein Jahresarbeitsplan vorzulegen.
Die Leistungen werden für die Dauer von 4 Jahre vergeben mit der Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre.
Das Gebiet „Luisenstadt“ wurde im Jahr 2006 für die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg sowie Mitte als bezirksüberschreitendes Fördergebiet festgelegt. Das Teilgebiet in Kreuzberg umfasst die Erhaltungsgebiete „Luisenstadt“ (teilweise), „Luisenstadt / Bethaniendamm“ sowie „Luisenstadt / Segitzdamm“.
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Das Bezirksamt beauftragt seit dem Jahr 2007 einen Gebietskoordinator, zuletzt wurde diese Leistung 2014 öffentlich ausgeschrieben und neu beauftragt.
Seit dieser Zeit werden in Zusammenarbeit aller Beteiligten umfassend Fördermittel Städtebaulicher Denkmalschutz investiert und es konnte zu einer bedeutenden Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets beigetragen werden. Ziel der Entwicklung des Teilgebiets Kreuzberg ist u.a. die behutsame Weiterentwicklung der charakteristischen Anlagen des Gebiets mit dem Grünzug „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal“, den Stadtplätzen Mariannen-, Oranien-, Wassertor- und Heinrichplatz sowie dem stadtbildprägenden Bethanien-Gelände mit der St. Thomas Kirche. Auch Gebäude der kulturellen und sozialen Infrastruktur liegen im Gebiet und sollen für ihre Aufgaben qualifiziert werden.
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Aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurde (wird) bis 2018 in die Entwicklung / Sanierung / Neugestaltung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Projekte investiert, zum Teil in mehreren Bauabschnitten.
Beschreibung der Verlängerungen: Optional um 3 Jahre
Beschreibung der Optionen:
Optional kann der Vertrag durch den Auftraggeber um drei Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Darüber hinaus sind bei Bedarf Leistungen der Projektsteuerung für Einzelprojekte und weitere im Rahmen der Steuerung anfallenden Leistungen zu übernehmen. Gegebenenfalls kann sich auch bei den zu beauftragenden Einzelleistungen ein derzeit nicht absehbarer Mehraufwand ergeben.
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Sollten sich die haushaltsrechtlichen oder städtebaulichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben (keine abschließende Auflistung).
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Bezeichnung des Loses: Fördergebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz Urbanstraße“ (Los 2)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das in den Jahren 2009 bzw. 2011 in die Förderkulisse Städtebaulicher Denkmalschutz aufgenommene Gebiet „Urbanstraße“ umfasst die beiden Erhaltungsgebiete „Graefestraße“ und „Urbanhafen-Südstern“.
Das Bezirksamt beauftragt seit dem Jahr 2011 einen Gebietskoordinator, zuletzt wurde diese Leistung 2014 öffentlich ausgeschrieben und neu beauftragt.
Das Gebiet wird durch eine weitgehend erhaltene gründerzeitliche Baustruktur geprägt. Neben markanten Einzelbauwerken und Ensembles aus der Entstehungszeit wie dem Baerwaldbad und der Kirche am Südstern prägen Schmuckplätze und Promenaden das Gebiet bis heute. Von besonderer Bedeutung ist die Lage am Landwehrkanal. Dieser gehört mit seinen begrünten Uferzonen zu den herausragenden, das Stadtbild prägenden Freiräumen und ist gleichzeitig hoch frequentiertes innerstädtisches Erholungsgebiet. Bedeutend sind auch seine gestalterisch anspruchsvollen Brückenbauwerke. Mit seiner hohen Dichte an insgesamt acht öffentlichen Schulen hat das Quartier eine bedeutende Versorgungsfunktion auch für die angrenzenden Wohngebiete. Insbesondere die Schulgebäude aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert haben einen großen denkmalpflegerischen Wert, weisen aber altersbedingt einen hohen Erneuerungsbedarf auf. Daneben finden sich dominante Baustrukturen aus den 1970er Jahren wie das Krankenhaus Am Urban und die Carl-von-Ossietzky-Schule. Diese Strukturen gilt es zu sichern, zu qualifizieren und an heutige Bedürfnisse anzupassen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg,
Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Die Zusatzerklärung zur EEE ist ebenfalls auszufüllen. Die Unterschrift unter der EEE gilt auch für die Richtigkeit der Angaben in der Zusatzerklärung zur EEE. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
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Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die EEE und die Zusatzerklärung zur EEE mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
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Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE und Zusatzerklärung zur EEE vorlegen.
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Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V sowie in der Zusatzerklärung zur EEE, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
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EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE hinterlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden:
Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
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Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit Abgabe der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Zuschlagserteilung muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
Gemäß objektiver Kriterien (Datei: „Gebietsbeauftragter FK_Objektive Kriterien“) in den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[3] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: „Gebietsbeauftragter FK_Objektive Kriterien“) in den Vergabeunterlagen.
[4] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher/privater Auftraggeber) mit Adresse, Ansprechpartner mit Telefonnummer sowie Referenzschreiben, zur Art der Leistung, zum Bearbeitungsumfang/ Leistungskatalog, zum Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter, zur Größe des Gebietes, zu den inhaltlichen Schwerpunkten des städtebaulichen Förderprogramms mit kurzer Beschreibung, zu den Förderprogrammen und zur Durchführung von Partizipationsprozessen und Öffentlichkeitsarbeit.
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Es sind bis zu 3 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein,
b) die Referenz muss vom Büro des Bewerbers oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,
c) Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
d) jede Referenz muss in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen worden sein oder seit mindestens 3 Jahren durchgeführt werden (d.h. bis spätestens vor dem Tag der Bekanntmachung),
e) es müssen Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „Gebietsbeauftragter FK_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE und der Zusatzerklärung zur EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
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— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 3 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Projektleiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Mindeststandards:
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Bearbeiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Dipl.-Ing. Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
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Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung V 246 F,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge V 231 F, im Falle eines Nachunternehmers auch V 232 F,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es ist geplant, je Los 3 Bewerber zur Teilnahme aufzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: „Gebietsbeauftragter FK_Objektive Kriterien“).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Personalkonzeptes und der Teamzusammenarbeit; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Projektmitarbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Aufgabenverständnis / Rollenverständnis des Bieters; Schwerpunktsetzungen, jeweils bezogen auf die besonderen Anforderungen des Fördergebiets
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Umgangs mit gebietsspezifischen Problemstellungen und der Vorschläge zum Umgang damit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der vorgeschlagenen Leistungen zur Partizipation und Öffentlichkeitsarbeit
Kostenkriterium: Stundensätze für die Leistungen des Gebietsbeauftragten
Gewichtung der Kosten: 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abt. Bauen, Planen und Facility Management, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Stadterneuerung
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Szamatolski + Partner GbR
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: z.Hd. Herrn Butzke
Telefon: +49 302808144 📞
Fax: +49 302832767 📠
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.szpartner.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
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Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und nach Teil III erforderlich;
2) Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Gebietsbeauftragter“ öffnen);
3) Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter und max. 3 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE bzw. Zusatzerklärungen zur EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 3 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert;
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4) Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird;
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5) Änderungen in der EEE oder den weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig;
6) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
7) Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „Gebietsbeauftragter FK" gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig;
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8) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 2.7.2018 bei der unter I.3 genannten Kontaktstelle (E-Mail: vergabe@szpartner.de) zu erfragen.
Die Anfragen und Antworten werden anonymisiert unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 2) kontinuierlich und ausschließlich im Dokument „Gebietsbeauftragter FK_Fragen_Antworten_Stufe1.pdf“ veröffentlicht, die bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen sind;
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9) Der Bieter (einschl. eventl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
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Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen und die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
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10) Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (siehe auch Ziff. III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
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Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 111-253167 (2018-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags sind Koordinations- und Steuerungsleistungen in der Funktion des Gebietsbeauftragten in den Fördergebieten des Städtebaulichen Denkmalschutzes „Luisenstadt“ "(Los 1) und „Urbanstraße“ (Los 2). Zu den Aufgaben gehören jeweils Mitwirkung bei der jährlichen Programmplanung (Maßnahmenprioritäten, Förderanfragen und -anträge, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) und an Abstimmungsrunden zur Gebietssteuerung sowie die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten, eine Unterstützung des Bezirksamtes bei Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten und die Organisation und Unterstützung bei der Nutzer- und Anwohnerbeteiligung zu Projekten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Yorckstraße 4-11

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 123-301253
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 111-253167
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben. (keine abschließende Auflistung)
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung des Förderprogramms benötigen der im Bezirksamt programmkoordinierende Fachbereich Stadtplanung wie auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Unterstützung durch Planungsbüros. Diese Büros sollen als Gebietsbeauftragte Koordinations- und Steuerungsleistungen übernehmen. Diese Leistungen wurden in 2 Losen ausgeschrieben.
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Voraussetzung für den Einsatz von Fördermitteln „städtebaulicher Denkmalschutz“ ist u. a. das Vorliegen eines abgestimmten und vom Bezirksamt beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK). Die ISEK wurden für beide Gebiete als Grundlagen für den Einsatz von Fördermitteln 2011 erarbeitet und 2016/2017 fortgeschrieben.
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Gesucht wurden Büros der Stadtplanung, möglichst mit interdisziplinär besetzten Teams, da die Anforderungen der Projektumsetzung in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Grün- und Freiflächen sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit liegen. Begleitet werden dabei alle Leistungsphasen der HOAI, insbesondere jedoch die LP 1-3.
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Auf Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit/Partizipation wird besonderer Wert gelegt.
Die Leistungen wurden für die Dauer von 4 Jahre vergeben mit der Option auf Verlängerung um weitere 3 Jahre.
Das Gebiet „Luisenstadt“ wurde im Jahr 2006 für die beiden Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg sowie Mitte als bezirksüberschreitendes Fördergebiet festgelegt. Das Teilgebiet in Kreuzberg umfasst die Erhaltungsgebiete „Luisenstadt“ (teilweise), „Luisenstadt/Bethaniendamm“ sowie „Luisenstadt/Segitzdamm“.
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Seit dieser Zeit werden in Zusammenarbeit aller Beteiligten umfassend Fördermittel Städtebaulicher Denkmalschutz investiert und es konnte zu einer bedeutenden Stabilisierung und Aufwertung des Gebiets beigetragen werden. Ziel der Entwicklung des Teilgebiets Kreuzberg ist u. a. die behutsame Weiterentwicklung der charakteristischen Anlagen des Gebiets mit dem Grünzug „ehemaliger Luisenstädtischer Kanal“, den Stadtplätzen Mariannen-, Oranien-, Wassertor- und Heinrichplatz sowie dem stadtbildprägenden Bethanien-Gelände mit der St. Thomas Kirche. Auch Gebäude der kulturellen und sozialen Infrastrukturliegen im Gebiet und sollen für ihre Aufgaben qualifiziert werden.
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Aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz wurde bis 2018 in die Entwicklung/Sanierung/Neugestaltung der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Projekte investiert, zum Teil in mehreren Bauabschnitten.
Beschreibung der Optionen:
Optional kann der Vertrag durch den Auftraggeber um 3 Jahre verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht. Darüber hinaus sind bei Bedarf Leistungen der Projektsteuerung für Einzelprojekte und weitere im Rahmen der Steuerung anfallenden Leistungen zu übernehmen. Gegebenenfalls kann sich auch bei den zu beauftragenden Einzelleistungen ein derzeit nicht absehbarer Mehraufwand ergeben.
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Zusätzliche Informationen:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
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(keine abschließende Auflistung)
Kurze Beschreibung:
Gesucht wurden Büros der Stadtplanung, möglichst mit interdisziplinär besetzten Teams, da die Anforderungen der Projektumsetzung in den Bereichen Hoch- und Tiefbau, Grün- und Freiflächen sowie Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit liegen. Begleitet werden dabei alle Leistungsphasen der HOAI, insbesondere jedoch die LP 1 – 3.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Aufgabenverständnis/Rollenverständnis des Bieters; Schwerpunktsetzungen, jeweils bezogen auf die besonderen Anforderungen des Fördergebiets
Kostenkriterium (Name): Stundensätze für die Leistungen des Gebietsbeauftragten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-25 📅
Name: STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Pufendorfstraße 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-31 📅
Name: S.T.E.R.N. Gesellschaft der behutsamen Stadterneuerung mbH
Postanschrift: Straßburger Straße 55
Postleitzahl: 10405
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 123-301253 (2019-06-27)