Kopierer und Multifunktionsgeräte

Landkreis Ahrweiler

Miete, Service und Bereitstellung von 49 multifunktionalen Kopiergeräten an 2 Standorten der Kreisverwaltung und Schulen im Landkreis Ahrweiler (13 Standorte)
Die Leistung wird für einen Zeitraum von 72 Monaten ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-07 Auftragsbekanntmachung
2018-07-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopierer
Kurze Beschreibung:
Miete, Service und Bereitstellung von 49 multifunktionalen Kopiergeräten an 2 Standorten der Kreisverwaltung und Schulen im Landkreis Ahrweiler (13 Standorte) Die Leistung wird für einen Zeitraum von 72 Monaten ausgeschrieben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopierer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ahrweiler 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ahrweiler
Postanschrift: Wilhelmstr. 24-30
Postleitzahl: 53474
Postort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-ahrweiler.de 🌏
E-Mail: stephan.pick@kreis-ahrweiler.de 📧
Telefon: +49 2641975559 📞
Fax: +49 26419757559 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E54887691 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E54887691 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-07 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 047-103479
ABl. S-Ausgabe: 47

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Miete, Service und Bereitstellung von 49 multifunktionalen Kopiergeräten an 2 Standorten der Kreisverwaltung und Schulen im Landkreis Ahrweiler (13 Standorte)
Die Leistung wird für einen Zeitraum von 72 Monaten ausgeschrieben.
Miete, Service von Multifunktionsgeräten Beschaffung von 49 Multifunktionsgeräten (Drucken, Kopieren, Fax, Scannen), für die Kreisverwaltung (2 Standorte) und Schulen im Landkreis (13 Standorte).
Dauer: 72 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Ahrweiler

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreisverwaltung Ahrweiler
Büro 1.85
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Informations- und Kommuntkationstechnik, Herr Pick
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54887691 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministeriem für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Euro-päischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen.
Quelle: OJS 2018/S 047-103479 (2018-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Miete, Service und Bereitstellung von 49 multifunktionalen Kopiergeräten an 2 Standorten der Kreisverwaltung und Schulen im Landkreis Ahrweiler (13 Standorte) Die Leistung wird für einen Zeitraum von 72 Monaten ausgeschrieben
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Postanschrift: Wilhelmstr. 24 – 30

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 135-309085
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 047-103479
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
— keine

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-18 📅
Name: TA Triuph Adler Deutschland GmbH
Postanschrift: Ohechaussee
Postort: Norderstedt
Postleitzahl: 235
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
Quelle: OJS 2018/S 135-309085 (2018-07-16)