Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftstoffbeprobung und -Analytik 2019 – 2021
2018000421
Produkte/Dienstleistungen: Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Probennahmen an Tankstellen und der Analytik der Kraftstoffproben im Vollzug der 10. BImSchV in den Jahren 2019-2021”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tests und Analysen bezüglich Zusammensetzung und Reinheit📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Untersuchung von Kraftstoffproben an bayerischen Tankstellen im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV „Kraftstoffqualitätsverordnung"” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 240 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— der Auftragnehmer muss nach DIN EN ISO 17025 für Kraftstoffuntersuchungen und für die Probenahme von Otto- und Dieselkraftstoff akkreditiert worden sein....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— der Auftragnehmer muss nach DIN EN ISO 17025 für Kraftstoffuntersuchungen und für die Probenahme von Otto- und Dieselkraftstoff akkreditiert worden sein. Die Untersuchungsstelle muss sich regelmäßig an einschlägigen Ringversuchen beteiligen und die dabei erzielten Ergebnisse müssen im Rahmen der Vergleichbarkeit liegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— der Auftragnehmer muss in der Lage sein, bei Verstößen oder bei nachzugehen den Hinweisen auf Verstöße gegen die 10. BImSchV eine umgehende Beprobung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— der Auftragnehmer muss in der Lage sein, bei Verstößen oder bei nachzugehen den Hinweisen auf Verstöße gegen die 10. BImSchV eine umgehende Beprobung im Auftrag des LfU (innerhalb 24 h) durchzuführen,
— der Auftragnehmer muss anhand von Referenzen nachweisen, dass er gleichartige Untersuchungen, d. h. Beprobung und Analytik im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV in den letzten 3 Jahren erfolgreich durchgeführt hat,
— der Auftragnehmer muss nachvollziehbar in einer schriftlichen Planung darstellen, welche Personen (namentliche Nennung) und Laborstandorte (genaue Adressen) für die Auftragsabwicklung, bestehend aus Probenahmeplanung, Probenahme, Analytik (nur Laborstandorte) sowie Berichtserstellung zuständig sind. Außerdem ist die Probenahmequalifikation und -erfahrung der Probenehmer aufzuführen. Dem Auftraggeber ist ein zentraler Ansprechpartner zu nennen, der die gesamte Auftragsabwicklung koordiniert,
— um auf Verstöße rasch reagieren zu können, sind erste Ergebnisse der kritischen Parameter (insbesondere Dampfdruck bei Ottokraftstoffen) dem LfU vorab (binnen 3 Arbeitstagen) zu übermitteln. Daher ist es notwendig, dass die Proben innerhalb von 48 h nach der Probenahme dem Labor übergeben werden. Da je Untersuchungskampagne ca. 54 Proben anfallen, ist ein mehrmaliger Probenrücktransport einzuplanen. Die entsprechende Vorgehensweise ist vom Auftragnehmer nachvollziehbar in einer schriftlichen Planung darzustellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-14
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-14
13:00 📅
“Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale...”
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Fragen, die bis zum (10.12.2018, 12.00 Uhr) gestellt werden, werden von der Vergabestelle beantwortet. Für später gestellte Fragen kann dies nicht zugesichert werden kann.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabe vorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabe vorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2018/S 221-505292 (2018-11-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftstoffbeprobung und -Analytik 2019-2021
2018000421
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Probennahmen an Tankstellen und der Analytik der Kraftstoffproben im Vollzug der 10.BImSchV in den Jahren 2019-2021”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 231459.90 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Untersuchung von Kraftstoffproben an bayerischen Tankstellen im Rahmen des Vollzugs der 10. BImSchV „Kraftstoffqualitätsverordnung“”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 221-505292
Auftragsvergabe
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Titel: Kraftstoffbeprobung und -Analytik 2019-2021
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ASG Analytik−Service GmbH
Postort: Neusäss
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Augsburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 231459.90 💰
“Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale...”
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2019/S 014-028468 (2019-01-18)