Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Polizeiverwaltungsamt Referat 32, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 34149480📞
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Fax: +49 3414948200 📠
Region: Sachsen🏙️
URL: www.polizei.sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Krankentransportwagen
B3531
Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 7 Krankentransportwagen mit Option auf 2 zusätzliche Krankentransportwagen für die Polizei Sachsen”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rettungswagen📦
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 7 Krankentransportwagen mit Option auf 2 zusätzliche Krankentransportwagen für die Polizei Sachsen” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Lieferung von 2 zusätzlichen Krankentransportwagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 085-191212
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Krankentransportwagen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SYSTEM STROBEL GmbH & Co. KG
Postort: Aalen
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@system-strobel.de📧
Region: Ostalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben zu II.1.7) und V.2.4) werden gemäß §39 Abs. 6 Pkt. 4 VgV nicht gemacht.” Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 141-322756 (2018-07-23)