Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Kreishaus Osnabrück / Generalplanungsleistungen für die umfassende Gebäudesanierung
LKOS 2018 - 137”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Generalplanungsleistungen für die umfassende Sanierung des Kreishauses Osnabrück”
1️⃣
Ort der Leistung: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Kreishaus Osnabrück wurde in den 1980er Jahren errichtet und muss nunmehr einer umfassenden Sanierung, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Kreishaus Osnabrück wurde in den 1980er Jahren errichtet und muss nunmehr einer umfassenden Sanierung, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz und die Sanierung von schadstoffbelasteten Bauteilen unterzogen
Werden.
Es werden Generalplanerleistungen für mehrere §§ der HOAI in ihrer aktuellen Form vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl. die Tabelle...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl. die Tabelle „Stufe 1 Teilnahmewettbewerb – Bewertung der Eignung“
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 – 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 – 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Berechtigung zum Führen der angegebenen Berufsbezeichnung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Im Auftragsfall muss eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein über min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss min. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten die Vordrucke „Referenzliste Objektplanung“...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten die Vordrucke „Referenzliste Objektplanung“ und „Referenzplanung Technische Gebäudeausrüstung“.
Es sind 2 Referenzobjekte je Leistungsbereich aufzuführen, deren Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten Bauaufgabe (Sanierung eines Verwaltungsgebäudes im laufenden Betrieb) eignen sollte.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-14
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese...”
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 6.8.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, Ihre Unterlagen zu heften.
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYBZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 133-303183 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Kreishaus Osnabrück wurde in den 1980er Jahren errichtet und muss nunmehr einer umfassenden Sanierung, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz und die...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Kreishaus Osnabrück wurde in den 1980er Jahren errichtet und muss nunmehr einer umfassenden Sanierung, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz und die Sanierung von schadstoffbelasteten Bauteilen unterzogen werden.
Es werden Generalplanerleistungen für mehrere §§ der HOAI in ihrer aktuellen Form vergeben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Kurzvorstellung des Bieters und der Projektorganisation durch den Projektleiter und Stellvertreter”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Kosten- und Terminsteuerung sowie der Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptvorstellung zur Umsetzung der Maßnahme unter Berücksichtigung des laufenden Betriebes und des beengten Baufeldes”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Vorstellung der Organisation und Darstellung der örtlichen Präsenz und Erreichbarkeit für Planung und Ausführung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeptvorstellung zur Projektabwicklung der geplanten Baumaßnahme mit Bezugnahme auf den vorgegebenen Terminrahmen”
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 133-303183
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: assmann münster GmbH
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese...”
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 6.8.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, Ihre Unterlagen zu heften.
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYNP4
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 028-063163 (2019-02-06)