Kreishaus Osnabrück / Generalplanungsleistungen für die umfassende Gebäudesanierung

Landkreis Osnabrück - FD 1 Zentrale Vergabestelle

Generalplanungsleistungen für die umfassende Sanierung des Kreishauses Osnabrück

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-11 Auftragsbekanntmachung
2019-02-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: LKOS 2018 - 137
Kurze Beschreibung: Generalplanungsleistungen für die umfassende Sanierung des Kreishauses Osnabrück
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück - FD 1 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Postleitzahl: 49082
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: vergabe@lkos.de 📧
Fax: +49 541 / 501-62998 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYYBZ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYYBZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 133-303183
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 6.8.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail ist nicht zulässig! Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, Ihre Unterlagen zu heften. Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo. Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYBZ
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kreishaus Osnabrück wurde in den 1980er Jahren errichtet und muss nunmehr einer umfassenden Sanierung, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz und die Sanierung von schadstoffbelasteten Bauteilen unterzogen
Werden.
Es werden Generalplanerleistungen für mehrere §§ der HOAI in ihrer aktuellen Form vergeben.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreishaus Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 – 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Berechtigung zum Führen der angegebenen Berufsbezeichnung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Versicherungsnachweis (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein über min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss min. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen): Die Teilnahmeunterlagen enthalten die Vordrucke „Referenzliste Objektplanung“ und „Referenzplanung Technische Gebäudeausrüstung“.
Es sind 2 Referenzobjekte je Leistungsbereich aufzuführen, deren Auswahl sich zur Beurteilung der fachlichen Eignung insbesondere der Fachkunde und Erfahrung an der Vergleichbarkeit zur gestellten Bauaufgabe (Sanierung eines Verwaltungsgebäudes im laufenden Betrieb) eignen sollte.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand einer objektiven Bewertung der Eignungskriterien, vgl. die Tabelle „Stufe 1 Teilnahmewettbewerb – Bewertung der Eignung“
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.landkreis-osnabrueck.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXTBYYDYYBZ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 6.8.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail ist nicht zulässig!
Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, Ihre Unterlagen zu heften.
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet.
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
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Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo.
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYYBZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 133-303183 (2018-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Osnabrück – FD 1 Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 028-063163
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 133-303183
ABl. S-Ausgabe: 28
Zusätzliche Informationen
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 6.8.2018 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle über die Vergabeplattform „vergabe.Niedersachsen“ (http://www.dtvp.de/Center) oder per E-Mail (vergabe@lkos.de) zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail ist nicht zulässig! Auf dem Postweg oder direkt eingereichte Teilnahmeanträge / Angebote werden nach Öffnung von der Vergabestelle eingescannt. Daher nehmen Sie bitte davon Abstand, Ihre Unterlagen zu heften. Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten gem. § 77 VgV nicht erstattet. Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYNP4
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kreishaus Osnabrück wurde in den 1980er Jahren errichtet und muss nunmehr einer umfassenden Sanierung, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz und die Sanierung von schadstoffbelasteten Bauteilen unterzogen werden.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzvorstellung des Bieters und der Projektorganisation durch den Projektleiter und Stellvertreter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Kosten- und Terminsteuerung sowie der Qualitätssicherung
Konzeptvorstellung zur Umsetzung der Maßnahme unter Berücksichtigung des laufenden Betriebes und des beengten Baufeldes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung der Organisation und Darstellung der örtlichen Präsenz und Erreichbarkeit für Planung und Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptvorstellung zur Projektabwicklung der geplanten Baumaßnahme mit Bezugnahme auf den vorgegebenen Terminrahmen
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-16 📅
Name: assmann münster GmbH
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYNYNP4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 9 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 028-063163 (2019-02-06)