Durchführung der Dienstleistung zur turnusmäßigen und kundeninduzierten Messwerterfassung von Zählerständen durch Letztverbraucher für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme (Kundenselbstablesung)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-23.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-31) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: N-ERGIE Aktiengesellschaft
Postanschrift: Zentralbereich Einkauf, Südliche Fürther Straße 18-20
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 91180258433📞
E-Mail: susanne.laurenti@n-ergie.de📧
Fax: +49 9118028858433 📠
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.n-ergie.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kundenselbstablesung
Produkte/Dienstleistungen: Datenerhebung und -zusammentragung📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung der Dienstleistung zur turnusmäßigen und kundeninduzierten Messwerterfassung von Zählerständen durch Letztverbraucher für die Sparten Strom,...”
Kurze Beschreibung
Durchführung der Dienstleistung zur turnusmäßigen und kundeninduzierten Messwerterfassung von Zählerständen durch Letztverbraucher für die Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme (Kundenselbstablesung)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckerei- und Verteilerdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbereitstellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dateneingabe📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zählerablesung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postversand📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Die N-ERGIE Kundenservice GmbH ist als Tochterunternehmen der N-ERGIE Aktiengesellschaft mit der turnusmäßigen und kundeninduzierten Messwerterfassung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die N-ERGIE Kundenservice GmbH ist als Tochterunternehmen der N-ERGIE Aktiengesellschaft mit der turnusmäßigen und kundeninduzierten Messwerterfassung und Messwertaufbereitung von ca. 900 000 Zählern in den Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme in den Netzgebieten der MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH beauftragt. Davon werden in der turnusmäßigen Messwerterfassung bei ca. 600 000 Zählern, in der kundeninduzierten Messwerterfassung bei ca. 50 000 Zählern jährlich die Zählerstände mittels Kundenselbstablesung erfasst.
Die Leistungen des Auftragnehmers bestehen im Wesentlichen aus der turnusmäßigen, monatlichen Übernahme des – durch den Auftraggeber – gelieferten Datenstromes der abzulesenden Zählerstände durch Letztverbraucher, dem Druck und Versand des KSA-Anschreibens (KSA-Karte), dem Rücklaufmanagement über die verschiedenen Eingangskanäle (KSA-Karte, Internetportal und QR-Code), das Monitoring des Dienstleistungsergebnisses sowie der täglichen Rücklieferung der jeweilig erfassten Daten an den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Ggf. Verlängerung um 2 X 1 Jahr
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 061-136227
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1000777213
Titel: Kundenselbstablesung
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 025-056739 (2019-01-31)