Die Baumaßnahme 3.BA besteht aus der Teilsanierung eines Gebäudeteils des Künstlerhauses in Nürnberg. Aufgrund zeitintensiver Baumeisterarbeiten ist die Ausführung der Demontagearbeiten sowie der Errichtung des Baustroms vorab durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Künstlerhaus Generalsanierung 3. Bauabschnitt, Königstr. 93, 90402 Nürnberg / Demontage u. Baustrom
H3570218”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Baumaßnahme 3.BA besteht aus der Teilsanierung eines Gebäudeteils des Künstlerhauses in Nürnberg. Aufgrund zeitintensiver Baumeisterarbeiten ist die...”
Kurze Beschreibung
Die Baumaßnahme 3.BA besteht aus der Teilsanierung eines Gebäudeteils des Künstlerhauses in Nürnberg. Aufgrund zeitintensiver Baumeisterarbeiten ist die Ausführung der Demontagearbeiten sowie der Errichtung des Baustroms vorab durchzuführen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Baumaßnahme 3.BA besteht aus der Teilsanierung eines Gebäudeteils des Künstlerhauses in Nürnberg. Aufgrund zeitintensiver Baumeisterarbeiten ist die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Baumaßnahme 3.BA besteht aus der Teilsanierung eines Gebäudeteils des Künstlerhauses in Nürnberg. Aufgrund zeitintensiver Baumeisterarbeiten ist die Ausführung der Demontagearbeiten sowie der Errichtung des Baustroms vorab durchzuführen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung: Die Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis umfasst die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. Nachweisführung: Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt und unter: https://www.nuernberg.de/imperia/md/rechtsamt/dokumente/internet/ra/vhbn_0420_1.pdf abrufbar. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann ebenfalls als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt oder in der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen. Stützt sich ein Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Eigenerklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A in Anspruch genommen, so muss gemäß § 6d EU Abs. 3 VOB/A die Nachweisprüfung entsprechend der in den Punkten III.1.1), III.1.2), III.1.3) und VI.3) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 6d EU Abs. 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei diesem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 036-079402
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-11
09:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-01-11
09:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Nürnberg Rechtsamt Vergabemanagement Submission
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606 (Promenade 27)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2018/S 234-533867 (2018-11-30)