Die L-Bank beabsichtigt den Erwerb einer Software-Lösung für eine „Marktdatenbank“. Die Lizenzierung erfolgt für mindestens 5 Jahre mit Verlängerungsoption. Die Marktdatenbank dient dem Abruf, der Speicherung, Validierung und Auslieferung von Marktdaten (Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Wertpapierdaten des WM-Gattungsdatenverlages) an Folgesysteme.
Umfasst sind zudem Wartungs-/Supportleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-30.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L-Bank – Marktdatenplattform
4024/2018
Produkte/Dienstleistungen: Finanzdatensysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die L-Bank beabsichtigt den Erwerb einer Software-Lösung für eine „Marktdatenbank“. Die Lizenzierung erfolgt für mindestens 5 Jahre mit Verlängerungsoption....”
Kurze Beschreibung
Die L-Bank beabsichtigt den Erwerb einer Software-Lösung für eine „Marktdatenbank“. Die Lizenzierung erfolgt für mindestens 5 Jahre mit Verlängerungsoption. Die Marktdatenbank dient dem Abruf, der Speicherung, Validierung und Auslieferung von Marktdaten (Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Wertpapierdaten des WM-Gattungsdatenverlages) an Folgesysteme.
Umfasst sind zudem Wartungs-/Supportleistungen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Die L-Bank beabsichtigt den Erwerb einer Software- Lösung für eine „Marktdatenbank“. Die Lizenzierung erfolgt für mindestens 5 Jahre mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die L-Bank beabsichtigt den Erwerb einer Software- Lösung für eine „Marktdatenbank“. Die Lizenzierung erfolgt für mindestens 5 Jahre mit Verlängerungsoption. Die Marktdatenbank dient dem Abruf, der Speicherung, Validierung und Auslieferung von Marktdaten an Folgesysteme. Unter Marktdaten werden im Wesentlichen Zinssätze, Wechselkurse, Volatilitäten und Wertpapierdaten des WM-Gattungsdatenverlages verstanden.
Die Software-Architektur umfasst folgende Elemente:
— Feedhandler,
— Rohdatenbank,
— Instrumentarium für Validierungs- und Konsoldierungsfunktionen der Instrumente,
— Datenbank für validierte Daten,
— Schnittstellen zu Abnehmersystemen.
Die Software verwendet für vom Anwender steuerbare Funktionalitäten und Anzeigen ausschließlich die deutsche und/oder englische Sprache.
Beschreibung im Einzelnen:
a) Feedhandler
Importfunktionalitäten
Der Feedhandler bildet die Schnittstelle zwischen den Datenvendoren und der Rohdatenbank (vgl. lit. b). Der Feedhandler importiert die Daten („Instrumente“) zeitgesteuert und/oder auf Anforderung („request“).
Der Feedhandler importiert Instrumente/Daten von folgenden Vendoren:
— Reuters,
— Markit,
— Bloomberg,
— vwd,
— eigenerstellte.
Darüber hinaus importiert der Feedhandler auch Daten/Instrumente (incl. Stammdaten) des WM- Gattungsdatenverlages.
b) Rohdatenbank
Die Rohdatenbank speichert alle importierten und normierten Daten mit Quelle (Vendor und Originator) und Zeitstempel. Die Rohdatenbank kann vom Feedhandler befüllt werden oder im Massenverfahren von der Bank selbst.
Die Rohdatenbank kann zeitgesteuert und/oder auf Anforderung beauskunftet werden.
c) Instrumentarium für Validierungs- und Konsoldierungsfunktionen
Validierungsfunktionen: Das Instrumentarium für Validierungsfunktionen ermöglicht der L-Bank die Spezifizierung von automatisierten Validierungsregeln bezogen auf einzelne Instrumente und/oder Instrumentengruppen und zeigt deren Verletzung an;
d) Konsoldierungsfunktionen
Das Instrumentarium für Konsolidierungsfunktionen ermöglicht der L-Bank die Zusammenfassung und logische Verknüpfung von Instrumenten(-gruppen) zu einem neuen „synthetischen“ Instrument
e) Datenbank für validierte Daten
Die Datenbank für validierte Daten speichert die validierten Daten mit Datum und Zeitstempel. Die „Datenbank für validierte Daten“ speichert validierte „end-of-Day“ Daten und validierte „intraday“-Daten nach Erfordernis. Die „Datenbank für validierte Daten“ ist befüllbar über die Importfunktion nach Validierung aus der „Rohdatenbank“ oder einmalig direkt im Massenverfahren (z. B. zur Ergänzung von Historien bei Einführung neuer Instrumente);
f) Schnittstellen zu Abnahmesystemen
Zur bezogenen Software gehören die Schnittstellen zu den Folgesystemen;
g) Software as a Service
Die Software soll optional auch als „Software as a Service“ beziehbar sein. Wird diese Dienstleistung vom Anbieter der Software nicht angeboten, hat dies auf den Auswahlprozess der Software für die Marktdatenbank sowie im Rahmen der Angebotswertung keine negativen Auswirkungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden;
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen;
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Qualität als auch die Aktualität der Referenzen berücksichtigt.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Software soll optional auch als „Software as a Service“ beziehbar sein. Die L-Bank wird spätestens mit Vertragsentschluss entscheiden, ob sie von dieser...”
Beschreibung der Optionen
Die Software soll optional auch als „Software as a Service“ beziehbar sein. Die L-Bank wird spätestens mit Vertragsentschluss entscheiden, ob sie von dieser Option Gebrauch macht.
Es wird zudem eine Vertragsverlängerungsoption vorgesehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend;
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Software für Marktdaten);
(2) Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 3 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2016)
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2016)
Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Auftraggeber (Name, Sitz),
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu (1): Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von insgesamt mindestens 4 Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren über die Lieferung einer...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu (1): Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Nachweis von insgesamt mindestens 4 Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren über die Lieferung einer Marktdatenplattform für europäische Banken, davon mindestens eine für eine deutsche Bank.
Hinweis: es gelten auch solche Leistungen als Referenzen aus den vergangenen 3 Jahren, deren erstmalige Lieferung/Überlassung der Marktdatenplattform vor dem 1.1.2016 lag und bis nach dem 1. Januar 2016 fortdauerte bzw. bis dato fortdauert.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft;
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-01-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen...”
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYU33
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2018/S 233-532767 (2018-11-30)