Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung des Jahresabschlusses der L-Bank über eine Laufzeit von 4 Jahren (Prüfung der Jahresabschlüsse 2019 – 2022).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – (L-Bank)
Postanschrift: Schlossplatz 12
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: l-bank-jahresabschlusspruefung@menoldbezler.de📧
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.l-bank.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: L-Bank Wirtschaftsprüfer
2017/3705
Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung des Jahresabschlusses der L-Bank über eine Laufzeit...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Prüfung des Jahresabschlusses der L-Bank über eine Laufzeit von 4 Jahren (Prüfung der Jahresabschlüsse 2019-2022).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Dauer von 4 Jahren über die Prüfung der Jahresabschlüsse der...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Dauer von 4 Jahren über die Prüfung der Jahresabschlüsse der L-Bank gemäß §§ 316 ff. HGB – erweitert um die Prüfung nach § 53 HGrG, um Prüfungshandlungen nach dem PCGK des Landes Baden-Württemberg sowie um die Erstellung eines Bezügeberichts die Mitglieder des Vorstands und die leitenden Angestellten betreffend – ab dem Bilanzstichtag 31.12.2019.
Darüber hinaus kann der Auftraggeber auf Grundlage des Rahmenvertrags weitere Prüfungs- und Beratungsleistungen zum vereinbarten Stundensatz beauftragen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Herangehensweise und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation des Prüfungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Prüfungsteams
Preis (Gewichtung): 30
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 124-282514
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: L-Bank Wirtschaftsprüfer
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 000 000 💰
“Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte...”
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYW8H
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag das erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 215-528124 (2019-11-04)