Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat im Rahmen einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Projektplanung den voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum für den vorliegend ausgeschriebenen Auftrag darzulegen. Die einzelnen Planungsschritte sowie der jeweils für die Bearbeitung vorgesehene Personenkreis (Anzahl/Berufsgruppe) sind dabei anzugeben, so dass für den Auftraggeber die Plausibilität der Projektplanung überprüfbar ist. Der Planungsablauf ist in Form eines Balkendiagramms darzustellen. Zugehörige Erläuterungen dürfen max. 3 DIN A4 Seiten umfassen.
Das Angebot, das auf diese Weise die kürzeste Bearbeitungszeit für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erwarten lässt, erhält die maximale Punktzahl (5 Punkte). 4 Punkte werden für die zweitkürzeste Bearbeitungszeit, 3 Punkte für die drittkürzeste Bearbeitungszeit, 2 Punkte für die viertkürzeste Bearbeitungszeit und 1 Punkt für die fünftkürzeste Bearbeitungszeit vergeben.
Die so erreichten Punkte werden entsprechend der Bedeutung dieses Kriteriums mit dem Faktor 0,20 (20 %) multipliziert.
Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Als maßgebende Personen werden Mitglieder des Projektteams (inkl. der Vertretung des Projektleiters [max. eine Person]) verstanden. Entsprechend ist eine verbindliche Liste des Projektteams mit der Angabe der Position im Unternehmen und der Dauer der Berufserfahrung sowie Fortbildungsnachweise der maßgebenden Personen mit Vorlage des Angebotes abzugeben (siehe Punkt 3.1).
Für die Mitglieder des Projektteams, die einen der folgenden akademischen Grade nachweisen können: Dipl.-Ing/M.Sc./M.Eng./Dipl.-Ing (FH)/B.Sc./B.Eng. oder gleichwertig, ist eine Kopie des Abschlusses (Diplomurkunde oder vergleichbar) sowie eine Kopie der wahrgenommenen Fortbildungsmaßnahmen beizulegen. Hierunter sind solche Maßnahmen zu verstehen, für die von den jeweiligen Ingenieurkammern oder vergleichbar Fortbildungspunkte anerkannt werden. Gewertet werden maximal fünf Personen Die Unterlage „Eigenerklaerung Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte“ ist parallel auszufüllen.
Berufserfahrung nach bestandenem Dipl.-Ing.-/M.Sc.-/M.-Eng.-/Dipl.-Ing (FH)-/B.Sc.-/B.-Eng.-Abschlusses oder gleichwertigem Abschluss:
0 bis 3 Jahre = 1 Punkt
Mehr als 3 bis 10 Jahre = 2 Punkte
Mehr als 10 Jahre = 3 Punkte
Fortbildungsmaßnahmen während der Berufszeit:
Keine Maßnahme = 0 Punkte
Ein bis drei Maßnahmen = 0,5 Punkte
Mehr als 3 Maßnahmen = 1 Punkt
Die erreichten Punkte aus Berufserfahrung und Fortbildungsmaßnahmen werden addiert und eine einfache Rangfolge gebildet.
Die Bewerber erhalten folgende Punktzahlen:
Bewerber mit den höchsten Punkten: 5 Punkte
Bewerber mit den zweithöchsten Punkten: 4 Punkte
Bewerber mit den dritthöchsten Punkten: 3 Punkte
Bewerber mit den vierthöchsten Punkten: 2 Punkte
Bewerber mit den fünfthöchsten und weniger Punkten: 1 Punkt
Die so erreichten Punkte werden entsprechend der Bedeutung dieses Kriteriums mit dem Faktor 0,20 (20 %) multipliziert.
Weitere Erläuterungen siehe hierzu Nr. 6 der „EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe“