Rahmenvereinbarung über Laborleistungen für die Untersuchung von Trink- und Badewasserproben einschließlich Abholung beim Auftraggeber. Probenentnahme erfolgt durch das Gesundheitsamt als hoheitlich handelnde Behörde selbst.
1) bakteriologische und chemische Trinkwasseruntersuchungen nach § 19 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der geltenden Fassung;
2) bakteriologische und chemische Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – Allgemeine Anforderungen“ November 2012;
3) bakteriologische und chemische Badegewässeruntersuchungen entsprechend Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität von Badegewässern und deren Bewirtschaftung vom 15.4.20.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-28.
Auftragsbekanntmachung (2018-09-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Görlitz, Gesundheitsamt
Postanschrift: Bahnhofstraße 24
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle-ha@kreis-gr.de📧
Region: Dresden🏙️
URL: www.kreis-goerlitz.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Landkreis Görlitz
Postanschrift: Bahnhofstraße 24
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hauptamt, Vergabestelle
Telefon: +49 35816631203📞
E-Mail: vergabestelle-ha@kreis-gr.de📧
Fax: +49 358166361203 📠
Region: Dresden🏙️
URL: www.kreis-goerlitz.de🌏 Kommunikation
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborleistungen zur Untersuchung von Trink- und Badewasserproben
HA/GR/2018/09
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über Laborleistungen für die Untersuchung von Trink- und Badewasserproben einschließlich Abholung beim Auftraggeber. Probenentnahme...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Laborleistungen für die Untersuchung von Trink- und Badewasserproben einschließlich Abholung beim Auftraggeber. Probenentnahme erfolgt durch das Gesundheitsamt als hoheitlich handelnde Behörde selbst.
1) bakteriologische und chemische Trinkwasseruntersuchungen nach § 19 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der geltenden Fassung;
2) bakteriologische und chemische Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – Allgemeine Anforderungen“ November 2012;
3) bakteriologische und chemische Badegewässeruntersuchungen entsprechend Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität von Badegewässern und deren Bewirtschaftung vom 15.4.20.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 330 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Ort der Leistung: Görlitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Görlitz, DE
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über Laborleistungen für die Untersuchung von Trink- und Badewasserproben einschließlich Abholung beim Auftraggeber. Probenentnahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über Laborleistungen für die Untersuchung von Trink- und Badewasserproben einschließlich Abholung beim Auftraggeber. Probenentnahme erfolgt durch das Gesundheitsamt als hoheitlich handelnde Behörde selbst.
1) bakteriologische und chemische Trinkwasseruntersuchungen nach § 19 der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV) in der geltenden Fassung;
2) bakteriologische und chemische Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser – Allgemeine Anforderungen“ November 2012;
3) bakteriologische und chemische Badegewässeruntersuchungen entsprechend Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität von Badegewässern und deren Bewirtschaftung vom 15.4.20
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister nicht älter als 6 Monate (Kopie) oder vergleichbare Eintragung in ein Berufsregister eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister nicht älter als 6 Monate (Kopie) oder vergleichbare Eintragung in ein Berufsregister eines EU-Mitgliedsstaates,
— Nachweis (Kopie) über die Bestellung als zugelassene Untersuchungsstelle für chemisch-physikalische Analysen und für mikrobiologische Analysen nach § 15 Absatz 4 Satz 2 TrinkwV.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung auf Formblatt des AG zur Zuverlässigkeit, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, zu Verpflichtungen aus...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung auf Formblatt des AG zur Zuverlässigkeit, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, zu Verpflichtungen aus Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz, zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Die Vergabestelle akzeptiert auch die Verwendung des Vordruckes der „Einheitlichen europäischen Eigenerklärung“ (EEE) nach Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 zur EU-Richtlinie 2014/24/EU),
— Erklärung zur Betriebshaftpflicht, zu einem durchschnittlichen Mindestumsatz in den letzten 2 Jahren von 200 T EUR pro Jahr bei der chemischen und bakteriellen Probenuntersuchungen von Trinkwasser und Badewasser auf Formblatt des AG.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis von 2 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in Rahmenvereinbarungen mit einem jeweiligen jährlichen Auftragsvolumen von über 70 000 EUR aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis von 2 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in Rahmenvereinbarungen mit einem jeweiligen jährlichen Auftragsvolumen von über 70 000 EUR aus den letzten 2 Geschäftsjahren auf Formblatt des AG,
— Benennung eines/r kompetenten Ansprechpartners/Beraters beim AN mindestens mit Nachweisen zur Qualifizierung im Bereich Trinkwasseruntersuchung sowie Benennung der gegenwärtigen Mitarbeiterzahl strukturiert nach Berufsgruppen und Betriebssitzen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-29
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Görlitz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 10 Kalendertage nach Versand der elektronischen Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 188-425111 (2018-09-28)