Ausführung am MPI für med. Foschung Heidelberg, Jahnstraße 29, 69120 Heidelberg Art und Umfang der Leistungen: 24 St. Laborabzüge (teilweise Nachtabzüge) 49 St. Absaugungen 191 St. Energiezellen/Deckenenergiezellen/ Elektrowandkanäle 144 St. Labortische 23 St. Laborspülen 6 St. Labor-Sicherheitswerkbänke 63 St. Labor-Kühl und Gefriergeräte/ Stand- und Untertischausführung 14 St. Brutschränke (Schüttelikubatoren, CO2-Inkubatoren) 27 St. Laborgeräteschränke 75 St. Laborstühle 3 St. Gasflaschensicherheitsschränke Dezentrale Sondergasversorgung incl. Gaswarnanlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Labormöbel
Referenznummer: Z.MEFO.A.000003.410.1.VOB.1623
Kurze Beschreibung:
“Ausführung am MPI für med. Foschung Heidelberg, Jahnstraße 29, 69120 Heidelberg
Art und Umfang der Leistungen:
24 St. Laborabzüge (teilweise...”
Kurze Beschreibung
Ausführung am MPI für med. Foschung Heidelberg, Jahnstraße 29, 69120 Heidelberg
Art und Umfang der Leistungen:
24 St. Laborabzüge (teilweise Nachtabzüge)
49 St. Absaugungen
191 St. Energiezellen/Deckenenergiezellen/ Elektrowandkanäle
144 St. Labortische
23 St. Laborspülen
6 St. Labor-Sicherheitswerkbänke
63 St. Labor-Kühl und Gefriergeräte/ Stand- und Untertischausführung
14 St. Brutschränke (Schüttelikubatoren, CO2-Inkubatoren)
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Labormöbel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Labormöbel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte...”
Zusätzliche Informationen
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem hoch laden und ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/ zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzten den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Das Angebot ist im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe hochzuladen/ zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem („Kommunikation mit der Vergabestelle") im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die...”
Befähigung zur Berufsausübung
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder die Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
“Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6...”
Befähigung zur Berufsausübung
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (2) “Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder...”
Befähigung zur Berufsausübung
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung VHB 124 sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
“Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die...”
Befähigung zur Berufsausübung
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Falls Sie sich auf eine in einem anderen Vergabeverfahren für die Max-Planck-Gesellschaft abgegebene EEE berufen und keine neue EEE einreichen möchten, ist anzugeben bei welchem Verfahren und bei welcher Stelle diese abgegeben wurde. Auch ist zu beachten, dass nur eine EEE aus einem anderen Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann, wenn der Auftragsgegenstand und die Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Siehe III.1.1)”
Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Siehe III.1.1)”
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
“Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte...”
Zusätzliche Informationen
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
“Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie...”
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem hoch laden und ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/ zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/ Anschreiben ersetzten den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur NICHT. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (4) “Das Angebot ist im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe hochzuladen/ zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen...”
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe hochzuladen/ zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
“Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.”
“Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem („Kommunikation mit der Vergabestelle") im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe unter...”
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem („Kommunikation mit der Vergabestelle") im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de zu stellen.
“Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten...”
Zusätzliche Informationen
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 181-409299 (2018-09-19)
Ergänzende Angaben (2018-10-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ausführung am MPI für med. Foschung Heidelberg, Jahnstraße 29, 69120 Heidelberg
Art und Umfang der Leistungen:
— 24 St. Laborabzüge (teilweise...”
Kurze Beschreibung
Ausführung am MPI für med. Foschung Heidelberg, Jahnstraße 29, 69120 Heidelberg
Art und Umfang der Leistungen:
— 24 St. Laborabzüge (teilweise Nachtabzüge),
— 49 St. Absaugungen,
— 191 St. Energiezellen/Deckenenergiezellen/Elektrowandkanäle,
— 144 St. Labortische,
— 23 St. Laborspülen,
— 6 St. Labor-Sicherheitswerkbänke,
— 63 St. Labor-Kühl und Gefriergeräte/Stand- und Untertischausführung,
— 14 St. Brutschränke (Schüttelikubatoren, CO2-Inkubatoren),
“Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte...”
Zusätzliche Informationen
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem hochladen und ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzten den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
Das Angebot ist im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe hochzuladen/zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem („Kommunikation mit der Vergabestelle“) im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-13 📅
Name: Waldner Laboreinrichtungen GmbH & Co. KG
Postort: Wangen
Land: Deutschland 🇩🇪 Ravensburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 197 809 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: van der Laan, Mareike
Referenz Zusätzliche Informationen
“Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie...”
Zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege unter https://portal.deutsche-evergabe.de zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich. Eine fortgeschrittene ober qualifizierte elektronische Signatur ist zugelassen, allerdings nicht zwingend erforderlich, da die Abgabe in Textform nach §126b BGB (Textform) ebenfalls zugelassen ist. Bei Abgabe eines Angebots ist zu beachten, dass nach dem hochladen und ausfüllen aller notwendigen Unterlagen und Angaben in eVergabe, im nächsten Schritt die gewünschte Signaturform auszuwählen und das Angebot anschließend, entsprechend der gewählten „Signatur“ rechtsverbindlich einzureichen/zu „signieren“ ist. Vom Bieter ggf. selbst erstellte, unterzeichnete und hochgeladene Schreiben/Anschreiben ersetzten den vor genannten Schritt der Auswahl der Signatur nicht. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter http://www.deutsche-evergabe.de.
“Das Angebot ist im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe hochzuladen/zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen...”
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe hochzuladen/zu erstellen und an den Auftraggeber elektronisch zu übermitteln. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (3) “Die Abgabe von Angeboten per Fax, per E-mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.”
“Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem („Kommunikation mit der Vergabestelle“) im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe unter...”
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem („Kommunikation mit der Vergabestelle“) im Bieterassistenten der Deutschen eVergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de zu stellen.
“Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten...”
Zusätzliche Informationen
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 190-461278 (2019-09-30)