1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportalunter
www.dtvp.de zur Verfügung. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt, d. h. der aktuelle Stand der beantworteten Bieterfragen ist nur im DTVP-Projektraum abgebildet. Deshalb ist es entscheidend, dass hierzu Zugang besteht;
2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen zu Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf der in der Angebotsaufforderung genannten Frist ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen(ebenfalls über den DTVP-Projektraum als Nachrichten der Vergabestelle);
3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigten Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Bewerbungsbogen E4);
4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß §47 Abs.1 S.1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Nachunternehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sogenannte Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen in seinem Angebot benennen und für dieses Unternehmen die unter III.2.2) und III.2.3)bezeichneten Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft.
Zudem muss der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens oder des Mitglieds der Bietergemeinschaft vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter oder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt(Bewerbungsbogen E6).
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. §47 Abs.1 S.1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist.
Beabsichtigt der Bieter oder die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Nachunternehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen. Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter/die Bietergemeinschaft Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen;
5) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Frist nachzufordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6CYNMT