Die ausgeschriebenen Freianlagen- und Generalplanerleistungen haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ zum Gegenstand. Die Fläche soll langfristig als Freizeit- und Erholungsort für Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 dienen. Der Park umfasst nach der vorliegenden Vorplanung die Teilbereiche „Festwiese“, „Festspielareal“, „Freizeitpark“ und „Caravanstellplatz“. Bestimmte Flächen dieser Teilbereiche sind vom Auftragnehmer zu beplanen (ohne Pflanzplanung des Wechselflors).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: DOR 1-18
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebenen Freianlagen- und Generalplanerleistungen haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ zum Gegenstand. Die Fläche soll langfristig als Freizeit- und Erholungsort für Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 dienen.
Der Park umfasst nach der vorliegenden Vorplanung die Teilbereiche „Festwiese“, „Festspielareal“, „Freizeitpark“ und „Caravanstellplatz“. Bestimmte Flächen dieser Teilbereiche sind vom Auftragnehmer zu beplanen (ohne Pflanzplanung des Wechselflors).
Die ausgeschriebenen Freianlagen- und Generalplanerleistungen haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ zum Gegenstand. Die Fläche soll langfristig als Freizeit- und Erholungsort für Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 dienen.
Der Park umfasst nach der vorliegenden Vorplanung die Teilbereiche „Festwiese“, „Festspielareal“, „Freizeitpark“ und „Caravanstellplatz“. Bestimmte Flächen dieser Teilbereiche sind vom Auftragnehmer zu beplanen (ohne Pflanzplanung des Wechselflors).
Die ausgeschriebenen Freianlagen- und Generalplanerleistungen haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ zum Gegenstand. Die Fläche soll langfristig als Freizeit- und Erholungsort für Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 dienen.
Die ausgeschriebenen Freianlagen- und Generalplanerleistungen haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ zum Gegenstand. Die Fläche soll langfristig als Freizeit- und Erholungsort für Bewohner und Besucher zur Verfügung stehen sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 dienen.
Der Park umfasst nach der vorliegenden Vorplanung die Teilbereiche „Festwiese“, „Festspielareal“, „Freizeitpark“ und „Caravanstellplatz“. Bestimmte Flächen dieser Teilbereiche sind vom Auftragnehmer zu beplanen (ohne Pflanzplanung des Wechselflors).
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen und Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ als Freizeit- und Erholungsort sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 zum Gegenstand.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen und Leistungen der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI haben die Neuherstellung der Freianlage „Park am Mühlenfließ“ als Freizeit- und Erholungsort sowie als Veranstaltungsort für die Landesgartenschau Brandenburg im Jahr 2022 zum Gegenstand.
Für ein Teilgebiet der „Festwiese“, den „Park an der Nieplitz“, liegt eine Freianlagenplanung vor, die vom Auftragnehmer zu beachten und zu integrieren ist. Für das „Festspielareal“ wird ein gesonderter Planungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten und zu integrieren sind. Gleiches gilt für die Planung der Spiellandschaften.
Für ein Teilgebiet der „Festwiese“, den „Park an der Nieplitz“, liegt eine Freianlagenplanung vor, die vom Auftragnehmer zu beachten und zu integrieren ist. Für das „Festspielareal“ wird ein gesonderter Planungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnisse ebenfalls vom Auftragnehmer zu beachten und zu integrieren sind. Gleiches gilt für die Planung der Spiellandschaften.
Für die Maßnahme „Park am Mühlenfließ“ sollen Fördermittel beantragt werden (Förderprogramm LEADER und ggf. andere). Bereits bei der Beantragung von Fördermitteln soll durch den Bewerber mitgewirkt werden.
Vorgesehen ist eine – stufenweise – Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend der Leistungsbilder und der Leistungsphasen nach der HOAI. Mit Zuschlag wird die erste Stufe und damit die Leistungsphasen 1 (teilweise), 2 (teilweise) sowie 3 und 4 beauftragt.
Vorgesehen ist eine – stufenweise – Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechend der Leistungsbilder und der Leistungsphasen nach der HOAI. Mit Zuschlag wird die erste Stufe und damit die Leistungsphasen 1 (teilweise), 2 (teilweise) sowie 3 und 4 beauftragt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Wesentliche Voraussetzung für die weitere Beauftragung ist die Gewährung von Zuwendungen. Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen der nachfolgenden Leistungsphasen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungsphase übertragen werden. Einen Rechtsanspruch auf Abruf dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme die weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 – einzeln oder im Ganzen – zu übertragen. Wesentliche Voraussetzung für die weitere Beauftragung ist die Gewährung von Zuwendungen. Die Übertragung erfolgt durch schriftlichen Abruf. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen der nachfolgenden Leistungsphasen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 24 Monaten nach Fertigstellung der vorhergehenden Leistungsphase übertragen werden. Einen Rechtsanspruch auf Abruf dieser Leistungen hat der Auftragnehmer nicht.
Darüber hinaus sollen alle zusätzlichen bzw. besonderen Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Planung der Freianlage und deren Nutzung erforderlich sind, beauftragt werden.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber kann die Leistungsstufen 2 bis 5 einzeln oder im Ganzen abrufen (Optionale Leistungen). Das betrifft Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Leader
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Beelitz 14547 Beelitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eintragung in die Architekten- bzw. Ingenieurkammer (soweit gesetzlich vorgeschrieben) ist in Kopie als Anlage beizufügen.
Sofern das Unternehmen im Handelsregister eintragungspflichtig ist, ist ein Nachweis über die Eintragung im entsprechenden Handelsregister sowie der Unterschriftberechtigung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die Eignungsmatrix sowie die Erläuterung der Eignungsmatrix sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen, dort Ziffer 10; diese Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignungskriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, die Eignungsmatrix sowie die Erläuterung der Eignungsmatrix sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen, dort Ziffer 10; diese Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt).
Es sind folgende Angaben erforderlich:
1) Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der letzten drei Jahre in EUR;
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Mindeststandards:
— Es muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR (netto) und für sonstige Schäden von mindestens 1 000 000 EUR (netto) bestehen oder im Falle der Beauftragung abgeschlossen werden. Dies ist durch entsprechende Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
— Es muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 2 000 000 EUR (netto) und für sonstige Schäden von mindestens 1 000 000 EUR (netto) bestehen oder im Falle der Beauftragung abgeschlossen werden. Dies ist durch entsprechende Bestätigung der Versicherung nachzuweisen.
— In den drei Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 muss ein durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz in Höhe von mindestens 100 000,00 EUR erzielt worden sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Eignungsmatrix sowie die Erläuterung der Eignungsmatrix sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen, dort Ziffer 10; diese Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt).
Die Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Eignungsmatrix sowie die Erläuterung der Eignungsmatrix sind in den Bewerbungsbedingungen enthalten (vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen, dort Ziffer 10; diese Unterlagen sind auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt).
Folgendes wird gefordert:
1) Angaben zur Qualifikation des Projektleiters;
2) Angaben zur Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters;
3) Angaben zur Anzahl der Beschäftigten;
4) Angaben zu vergleichbaren Referenzen (siehe geforderte Mindeststandards);
5) Angaben dazu, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt und, soweit schon bekannt, Angabe des Unterauftragnehmers;
6) Angaben dazu, ob sich das Unternehmen zum Nachweis der Eignung ggf. der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen möchte (Eignungsleihe);
7) Angaben zu einer etwaigen Bewerbergemeinschaft.
Mindeststandards:
— Es werden mindestens zwei Referenzprojekte gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein müssen, mit Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner, zum Gegenstand des Auftrags, Angabe der Honorarzone, zu den Gesamtkosten, zum Bearbeitungszeitraum und -umfang, zur Art der Maßnahme (Neuherstellung, Umbau, Erweiterung, etc.) und kurze Beschreibung derselben; falls zutreffend: zu dem genannten Projektleiter/Stellvertreter, der bei der Bearbeitung eine Aufgabe von mindestens sechs Monaten und als Haupttätigkeit wahrgenommen hat.
— Es werden mindestens zwei Referenzprojekte gefordert, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein müssen, mit Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner, zum Gegenstand des Auftrags, Angabe der Honorarzone, zu den Gesamtkosten, zum Bearbeitungszeitraum und -umfang, zur Art der Maßnahme (Neuherstellung, Umbau, Erweiterung, etc.) und kurze Beschreibung derselben; falls zutreffend: zu dem genannten Projektleiter/Stellvertreter, der bei der Bearbeitung eine Aufgabe von mindestens sechs Monaten und als Haupttätigkeit wahrgenommen hat.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie eine Leistungserbringung des Bewerbers hinsichtlich einer Freizeitanlage, Parkanlage, Gartenschau oder Freifläche mit hoher Qualität (mindestens Honorarzone IV) beinhalten.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner gemäß § 75 VgV
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(vgl. Anlage 2 zum Bewerbungsbogen – „Bewerbungsbedingungen“)
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-10 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2018/S 137-313171 (2018-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 685666.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Für die Maßnahme „Park am Mühlenfließ“ sollen Fördermittel beantragt werden (Förderprogramm Leader und ggf. andere). Bereits bei der Beantragung von Fördermitteln soll durch den Bewerber mitgewirkt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Beelitz
14547 Beelitz
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (mit den 4 Hauptkriterien: Vorkonzept zur Planungsaufgabe, Konzept zum Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement, Präsentation, Vertragsbedingungen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65 %
Preis (Gewichtung): 35 %
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-16 📅
Name: plancontext gmbh
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam-Mittelmark🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 699729.64 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße,die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.