Der Freistaat Thüringen plant für sein Landgericht am Domplatz in Erfurt die Grundsanierung des denkmalgeschützten Dienstgebäudes aus dem Jahre 1875 (Hauptgebäude) mit Erweiterungen aus späteren Jahren. Für diese Grundsanierung sind die Planungen für die technischen Anlagen der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), der Wärmeversorgungsanlagen (Heizung) und der Lufttechnischen Anlagen (Lüftung) zu planen. Die Planungen nach den Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) liegen bereits vor. Der vorgesehene Auftrag umfasst die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen sowie die Objektbetreuung und Dokumentation nach den Leistungsphasen 5 bis 9 nach Teil 4, Abschnitt 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Referenznummer: 0837-18-F-EV-21
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Thüringen plant für sein Landgericht am Domplatz in Erfurt die Grundsanierung des denkmalgeschützten Dienstgebäudes aus dem Jahre 1875...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Thüringen plant für sein Landgericht am Domplatz in Erfurt die Grundsanierung des denkmalgeschützten Dienstgebäudes aus dem Jahre 1875 (Hauptgebäude) mit Erweiterungen aus späteren Jahren. Für diese Grundsanierung sind die Planungen für die technischen Anlagen der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), der Wärmeversorgungsanlagen (Heizung) und der Lufttechnischen Anlagen (Lüftung) zu planen. Die Planungen nach den Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) liegen bereits vor. Der vorgesehene Auftrag umfasst die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen sowie die Objektbetreuung und Dokumentation nach den Leistungsphasen 5 bis 9 nach Teil 4, Abschnitt 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
“a) Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind...”
a) Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter;
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Quelle: OJS 2018/S 123-279563 (2018-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 397 700 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge