Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt je Los einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließen. Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Los 1: Briefsendungen national und international Los 2: Sondersendungen national und international Der Umfang der Briefsendungen pro Jahr beträgt: a) ca. 440 000 Briefsendungen b) davon ca. 600 Briefsendungen international c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge d) ca. 4 000 Einschreibsendungen Die aufgeführten Zahlen wurden auf Basis der zurückliegenden Versandvolumina aus den Jahren 2015 bis 2017 vorgenommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Fernmeldedienste
Referenznummer: KVOP.23.4.990.01.OV012.18
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt je Los einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließen.
Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Los 1: Briefsendungen national und international
Los 2: Sondersendungen national und international
Der Umfang der Briefsendungen pro Jahr beträgt:
a) ca. 440 000 Briefsendungen
b) davon ca. 600 Briefsendungen international
c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge
d) ca. 4 000 Einschreibsendungen
Die aufgeführten Zahlen wurden auf Basis der zurückliegenden Versandvolumina aus den Jahren 2015 bis 2017 vorgenommen.
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt je Los einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließen.
Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Los 1: Briefsendungen national und international
Los 2: Sondersendungen national und international
Der Umfang der Briefsendungen pro Jahr beträgt:
a) ca. 440 000 Briefsendungen
b) davon ca. 600 Briefsendungen international
c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge
d) ca. 4 000 Einschreibsendungen
Die aufgeführten Zahlen wurden auf Basis der zurückliegenden Versandvolumina aus den Jahren 2015 bis 2017 vorgenommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Fernmeldedienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Post- und Fernmeldedienste📦 Postdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhavel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-279787
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt je Los einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließen.
Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Los 1: Briefsendungen national und international
Los 2: Sondersendungen national und international
Der Umfang der Briefsendungen pro Jahr beträgt:
a) ca. 440 000 Briefsendungen
b) davon ca. 600 Briefsendungen international
c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge
d) ca. 4 000 Einschreibsendungen
Die aufgeführten Zahlen wurden auf Basis der zurückliegenden Versandvolumina aus den Jahren 2015 bis 2017 vorgenommen.
Bezeichnung des Loses: Briefsendungen national und international
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hierbei um Briefsendungen, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland zuzustellen sind. Es handelt sich um Sendungen mit einem hohen Schutzbedarf.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist eine fünfmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich. Die maximale Vertragslaufzeit umfasst 6 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Sondersendung national und international
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich hier um Postzustellungsaufträge (PZA), die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und um Einschreiben, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland zuzustellen sind. Es handelt sich ebenfalls um Sendungen mit einem hohen Schutzbedarf.
Es handelt sich hier um Postzustellungsaufträge (PZA), die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und um Einschreiben, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Ausland zuzustellen sind. Es handelt sich ebenfalls um Sendungen mit einem hohen Schutzbedarf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Erklärung das die Befähigung zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Auf gesondertes Verlagen des Auftraggebers ist, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
— Erklärung zur Wahrung des Post- und Briefgeheimnisses (Art. 10 GG)
— Erklärung zu Genehmigten Preisen nach § 34 PostG
— Erklärung, dass das Unternehmen Inhaber einer Lizenz nach § 5 PostG ist
— Erklärung, dass kein Verstoß gegen die Lizenz nach § 5 PostG vorliegt (Negativattest der Bundesnetzagentur)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. nur für das abgeschlossene oder die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen noch keine drei Jahre existiert
— Angaben zum Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, der mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, sofern vorhanden, ansonsten Angabe warum kein vergleichbarer Umsatz erzielt worden ist
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ der Vergabeunterlagen:
Je Los ist mindestens eine Referenz zu benennen. Sofern nicht auf beide Lose ein Angebot abgegeben wird, dann ist nur für das Los, für welche die Angebotsabgabe erfolgt, eine Referenz anzugeben.
Es ist eine in den letzten drei Jahren erbrachten vom Umfang her vergleichbaren Leistung im Bereich Briefdienstleistungen, mit Angabe des Auftraggebers und Kontaktdaten, des Auftragswertes für ein Jahr und der Leistungszeit anzugeben.
(Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.)
— Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB
— Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Geschäftssprache: Deutsch
Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Bei Besonderen Dienstleistungen kann die Laufzeit gem. § 65 Abs. 2 VgV höchstens 6 Jahre betragen (zu vergebene Leistung = besondere Dienstleistung nach Anhang Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Oberhavel, Adolf-Dechert-Str. 1, 16515 Oranienburg
Zusätzliche Informationen: Keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Gewichtung des Preises: 60
Fragen oder Hinweise sind bis spätestens zum 30.7.2018 über den Vergabemarktplatz Brandenburg an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Oberhavel zu richten.
Sämtliche Informationen (Beantwortung von Bewerberfragen, etwaige Änderungen etc.) werden seitens der Zentralen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Oberhavel
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Postort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Quelle: OJS 2018/S 123-279787 (2018-06-27)
Ergänzende Angaben (2018-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigt je Los einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließen.
Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Los 1: Briefsendungen national und international
Los 2: Sondersendungen national und international
Der Umfang der Briefsendungen pro Jahr beträgt:
a) ca. 440 000 Briefsendungen;
b) davon ca. 600 Briefsendungen international;
c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge;
d) ca. 4 000 Einschreibsendungen.
Die aufgeführten Zahlen wurden auf Basis der zurückliegenden Versandvolumina aus den Jahren 2015 bis 2017 vorgenommen.
Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
a) ca. 440 000 Briefsendungen;
b) davon ca. 600 Briefsendungen international;
c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge;
d) ca. 4 000 Einschreibsendungen.
Quelle: OJS 2018/S 144-330232 (2018-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel hat je Los, einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Los 1: Briefsendungen national und international
Los 2: Sondersendungen national und international
Der Umfang der Briefsendungen pro Jahr beträgt:
a) ca. 440 000 Briefsendungen;
b) davon ca. 600 Briefsendungen international;
c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge;
d) ca. 4 000 Einschreibsendungen.
Die aufgeführten Zahlen wurden auf Basis der zurückliegenden Versandvolumina aus den Jahren 2015 bis 2017 vorgenommen.
Der Landkreis Oberhavel hat je Los, einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit vom 1.12.2018 bis 30.11.2019 mit der Option auf fünfmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Los 1: Briefsendungen national und international
Los 2: Sondersendungen national und international
Der Umfang der Briefsendungen pro Jahr beträgt:
a) ca. 440 000 Briefsendungen;
b) davon ca. 600 Briefsendungen international;
c) ca. 15 000 Postzustellungsaufträge;
d) ca. 4 000 Einschreibsendungen.
Die aufgeführten Zahlen wurden auf Basis der zurückliegenden Versandvolumina aus den Jahren 2015 bis 2017 vorgenommen.
Gesamtwert des Auftrags: 239289.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberhavel, Dezernat II – Bildung und Jugend, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de📧
Telefon: +49 3301601-3500📞
Fax: +49 3301601-3519 📠
Bei den angegebenen Auftragswerten handelt es sich um die Summe von einem Vertragsjahr.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DB4J
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Oberhavel hat je Los, einen Vertrag über die Erbringung von Briefdienstleistungen mit jeweils einem Auftragnehmer ausgeschrieben.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine fünfmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr möglich. Die maximale Vertragslaufzeit umfasst 6 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Oberhavel
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-15 📅
Name: Turbo P.O.S.T. GmbH
Postanschrift: Brenckenhoffstr. 16
Postort: Neuruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland 🇩🇪 Ostprignitz-Ruppin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 196184.79 EUR 💰
43491.63 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den angegebenen Auftragswerten handelt es sich um die Summe von einem Vertragsjahr.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5DB4J
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung derBekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung derBekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.