Der Landkreis Göppingen beabsichtigt, die Planung und die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus einer Hoch- und Tiefgarage für Personenkraftwagen mit mindestens 260 Stellplätzen am Landratsamt Göppingen an einen Generalübernehmer (bzw. einen Generalunternehmer) zu vergeben, welcher auch die Planungsleistungen übernimmt. Die Planungsleistungen werden auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der vorhandenen Planunterlagen (Vorentwurfsskizze) erbracht. Weiterhin sind alle erforderlichen Planungen, Untersuchungen, Prüfungen, Abnahmen und Gutachten selbst zu veranlassen und Genehmigungen einzuholen, sofern diese nicht den Ausschreibungsunterlagen beiliegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-29.
Auftragsbekanntmachung (2018-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Parkhäusern
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Göppingen beabsichtigt, die Planung und die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus einer Hoch- und Tiefgarage für Personenkraftwagen mit mindestens 260 Stellplätzen am Landratsamt Göppingen an einen Generalübernehmer (bzw. einen Generalunternehmer) zu vergeben, welcher auch die Planungsleistungen übernimmt. Die Planungsleistungen werden auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der vorhandenen Planunterlagen (Vorentwurfsskizze) erbracht. Weiterhin sind alle erforderlichen Planungen, Untersuchungen, Prüfungen, Abnahmen und Gutachten selbst zu veranlassen und Genehmigungen einzuholen, sofern diese nicht den Ausschreibungsunterlagen beiliegen.
Der Landkreis Göppingen beabsichtigt, die Planung und die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus einer Hoch- und Tiefgarage für Personenkraftwagen mit mindestens 260 Stellplätzen am Landratsamt Göppingen an einen Generalübernehmer (bzw. einen Generalunternehmer) zu vergeben, welcher auch die Planungsleistungen übernimmt. Die Planungsleistungen werden auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der vorhandenen Planunterlagen (Vorentwurfsskizze) erbracht. Weiterhin sind alle erforderlichen Planungen, Untersuchungen, Prüfungen, Abnahmen und Gutachten selbst zu veranlassen und Genehmigungen einzuholen, sofern diese nicht den Ausschreibungsunterlagen beiliegen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Parkhäusern📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göppingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-30 📅
Datum des Beginns: 2018-10-31 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 101-230137
ABl. S-Ausgabe: 101
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsunterlagen sind formlos schriftlich bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse in einem geschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der in der Angebotsbekanntmachung aufgeführten Nummer und dem Hinweis „Bewerbung Schlüsselfertige Erstellung Parkgarage Landratsamt Göppingen“ zu versehen.
Die Bewerbungsunterlagen sind formlos schriftlich bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse in einem geschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der in der Angebotsbekanntmachung aufgeführten Nummer und dem Hinweis „Bewerbung Schlüsselfertige Erstellung Parkgarage Landratsamt Göppingen“ zu versehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das geplante Parkhaus sind bereits Pläne (Entwurfsskizzen) erstellt worden. Diese sollen im wettbewerblichen Dialog vom Bieter mit eigenen Planungskonzepten (Vorentwurf) auf Grundlage der Entwurfsskizzen und den in der funktionalen Leistungsbeschreibung aufgeführten weitere baurechtlichen, gestalterischen, funktionalen und technischen Rahmenbedingungen vervollständigt werden, um für die Bauleistung einen Festpreis und einen fixen Fertigstellungstermin vereinbaren zu können.
Für das geplante Parkhaus sind bereits Pläne (Entwurfsskizzen) erstellt worden. Diese sollen im wettbewerblichen Dialog vom Bieter mit eigenen Planungskonzepten (Vorentwurf) auf Grundlage der Entwurfsskizzen und den in der funktionalen Leistungsbeschreibung aufgeführten weitere baurechtlichen, gestalterischen, funktionalen und technischen Rahmenbedingungen vervollständigt werden, um für die Bauleistung einen Festpreis und einen fixen Fertigstellungstermin vereinbaren zu können.
Der Neubau des Parkhauses soll in direkter Nachbarschaft zum Landratsamt Göppingen neben dem bereits im Bau befindlichen Erweiterungsbau des Landratsamtes parallel zur Schulerburgstraße in Göppingen errichtet werden.
Das Baugrundstück wird im Norden durch den Bestandsparkplatz des Landratsamtes und im Süden von der Schulerburgstraße begrenzt. Auf der Ostseite schließt es über einen unterirdischen Gang an den Erweiterungsbau des Landratsamtes, im Westen schließt eine Trafostation und ein Schulgelände an.
Das Baugrundstück wird im Norden durch den Bestandsparkplatz des Landratsamtes und im Süden von der Schulerburgstraße begrenzt. Auf der Ostseite schließt es über einen unterirdischen Gang an den Erweiterungsbau des Landratsamtes, im Westen schließt eine Trafostation und ein Schulgelände an.
Zwischen dem nördlich angrenzenden Bestandsparkplatz und der Schulerburgstraße befindet sich eine Höhendifferenz von ca. 2,0-3,5 m, welche auch für die Erschließung des Gebäudes genutzt wird.
In der erstellten Entwurfskizze ist ein Split-Level- Parkhaus mit mind. 260 Stellplätzen in 12 Parkebenen vorgesehen, wobei 2 Parkebenen in je einem eingeschossig eingegrabenen, aber natürlich belüftetem Untergeschoss geplant sind.
Die Erschließung für Besucher des Parkhause erfolgt von Ebene 0 (gemeinsame Erschließung und Bewirtschaftung mit dem oberirdischen Bestandsparkplatz Landratsamtes), die Zufahrt für Dienstfahrzeuge und Mitarbeiterparkplätze erfolgt von der Schulerburgstraße ins Parkdeck -1, in den abgetrennten Parkdecks -2 und -3 befinden sich dann die reservierten Stellplätze.
Die Erschließung für Besucher des Parkhause erfolgt von Ebene 0 (gemeinsame Erschließung und Bewirtschaftung mit dem oberirdischen Bestandsparkplatz Landratsamtes), die Zufahrt für Dienstfahrzeuge und Mitarbeiterparkplätze erfolgt von der Schulerburgstraße ins Parkdeck -1, in den abgetrennten Parkdecks -2 und -3 befinden sich dann die reservierten Stellplätze.
Die Gestaltung der Außenfassade muss entsprechend einem mit der Gestaltung des Erweiterungsbau des Landratsamtes abgestimmten Material und Farbkonzeptes erfolgen.
Für die Planungsleistungen der Teilnehmer im Rahmen des wettbewerblichen Dialogs können keine Prämien oder Zahlungen gewährt werden.
Beschreibung der Optionen:
— Reduzierung um 2 Parkebenen und max. 48 Stellplätze,
— Reduzierung um Überdachung oberste Ebene.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewerbungsunterlagen sind formlos schriftlich bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse in einem geschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der in der Angebotsbekanntmachung aufgeführten Nummer und dem Hinweis „Bewerbung Schlüsselfertige Erstellung Parkgarage Landratsamt Göppingen“ zu versehen.
Die Bewerbungsunterlagen sind formlos schriftlich bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse in einem geschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der in der Angebotsbekanntmachung aufgeführten Nummer und dem Hinweis „Bewerbung Schlüsselfertige Erstellung Parkgarage Landratsamt Göppingen“ zu versehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Göppingen, Schulerburgstraße
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden keine Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und Formblätter) zur Verfügung gestellt.
Die Bewerbung hat formlos unter Verwendung dieser Angebotsbekanntmachung zu erfolgen.
Alle in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von eignungsrelevanten Nachunternehmern werden addiert.
Alle in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit dem Antrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Umsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und von eignungsrelevanten Nachunternehmern werden addiert.
Bewerbergemeinschaften müssen zudem eine Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer, auf deren Referenzen oder Umsätze nach Ziff. III.1.2-.3 sich ein Einzelbewerber oder eine Bewerbergemeinschaft berufen will (eignungsrelevante Nachunternehmer), müssen ebenfalls alle geforderten Nachweise einreichen und eine Nachunternehmererklärung abgeben. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Bewerbergemeinschaften müssen zudem eine Erklärung zur Bewerbergemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer, auf deren Referenzen oder Umsätze nach Ziff. III.1.2-.3 sich ein Einzelbewerber oder eine Bewerbergemeinschaft berufen will (eignungsrelevante Nachunternehmer), müssen ebenfalls alle geforderten Nachweise einreichen und eine Nachunternehmererklärung abgeben. Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben (Eigenerklärungen) mit Ihrer Bewerbung machen:
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben (Eigenerklärungen) mit Ihrer Bewerbung machen:
— Angaben zur Berufsregistereintragung, Angaben zu einer Insolvenz/Liquidation des Unternehmens,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen – insb. auch, dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind – oder diese Ausschlussgründe nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB) (Verfristung) nicht mehr relevant sind,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen – insb. auch, dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3 Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind – oder diese Ausschlussgründe nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB) (Verfristung) nicht mehr relevant sind,
— Angabe, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden,
— Angabe zur Fähigkeit, auf Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen zu können,
— Angabe zur Meldung bei der Berufsgenossenschaft.
Im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Nachweise zu diesen Angaben nachgefordert werden.
Hinweis: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind für Planungs- und Bauleistungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind.
Hinweis: Der Teilnahmewettbewerb dient der abschließenden Eignungsprüfung, d. h. die Eignungsunterlagen sind für Planungs- und Bauleistungen vorzulegen. Nicht ausreichend ist es insbesondere, das bauausführende Unternehmen erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu benennen. Ein Bewerber, der nicht selbst über die zur Ausführung eines Auftrags erforderlichen technischen Mittel verfügt, hat in seinem Teilnahmeantrag von sich aus darzulegen und den Nachweis zu erbringen, welche Unternehmen, die solche technischen Mittel besitzen, er sich bei der Ausführung des Auftrages in der Weise bedienen wird, dass diese Mittel als ihm tatsächlich zur Verfügung stehend anzusehen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, getrennt nach Umsätzen aus Planungs- und Bauleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis ist – nach Aufforderung – zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
Hinweis: Nimmt der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsrelevante Nachunternehmer) in Anspruch, so muss dieses Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften (als Vertragspartner oder durch Bürgschaft o.ä., § 6 d EU Abs. 2 VOB/A.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Nimmt der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsrelevante Nachunternehmer) in Anspruch, so muss dieses Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften (als Vertragspartner oder durch Bürgschaft o.ä., § 6 d EU Abs. 2 VOB/A.).
Im Falle einer Bietergemeinschaft wird als Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird, folgendes gefordert:
Gesamtschuldnerisch haftend mit Bevollmächtigtem Vertreter,
Abgabe Verpflichtungserklärung Mindestlohn.
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21EU, Abs. 1 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 19, Abs. 1 MiLoG vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzprojekte:
(2.1) Referenzen Bauleistungen:
(2.1.1) max. 3 Referenzen Parkhaus mit mind. 200 Stellplätzen
Die Referenzen nach 2.1.1 und 2.2.1 sind nur gültig, wenn sie in den letzten fünf Jahren (Abnahme nach dem 1.7.2012) erbracht worden sind. Die Einzelheiten der Referenzwertung ergeben sich aus Ziff. II.2.9.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestvorgabe (Ausschlussgrund): Es muss mindestens eine Referenz gem. (2.1.1), (2.2.2), vorgelegt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen sind in schriftlicher Form fristgerecht bei Ernst
Der Umschlag ist mit der in der Angebotsbekanntmachung aufgeführten Nummer und dem Hinweis „Bewerbung Schlüsselfertige Erstellung Parkgarage Landratsamt Göppingen“ zu versenden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Prüfung der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. Ziff. III.1 auf Vollständigkeit (Ausschlussgrund);
2) Vorliegen der Teilnahmebedingungen gem. Ziff. III.1 (Ausschlussgründe).
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 bis 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Vergabestelle vor, die maximal 3 bis 5 zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog aufzufordernden Bewerber durch eine Punktwertung anhand der nachfolgenden Kriterien, konkretisiert durch die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb, zu ermitteln. Ist eine Auswahl zwischen Bewerbern mit gleichem Wertungsergebnis notwendig, so entscheidet das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 bis 5 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Vergabestelle vor, die maximal 3 bis 5 zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog aufzufordernden Bewerber durch eine Punktwertung anhand der nachfolgenden Kriterien, konkretisiert durch die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb, zu ermitteln. Ist eine Auswahl zwischen Bewerbern mit gleichem Wertungsergebnis notwendig, so entscheidet das Los.
Wertungskriterien:
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 25 %:
— Bauleistung zusammen mit Planungsleistung erbracht 5 %,
— Öffentlicher Auftraggeber 5 %.
Hinweis:
Bei jeder Baureferenz wird positiv bewertet (5 % Gewichtung), wenn die Bauleistung zusammen mit einer Planungsleistung für die angegebene Referenz erbracht worden ist. Zusammen erbracht worden sind Planungs- und Bauleistungen, wenn diese vom Bewerber, von der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsrelevanten Nachunternehmer jeweils allein oder zusammen erbracht worden sind. Ein eignungsrelevanter Nachunternehmer ist ein Nachunternehmer, auf dessen Umsätze oder Referenzen sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei jeder Baureferenz wird positiv bewertet (5 % Gewichtung), wenn die Bauleistung zusammen mit einer Planungsleistung für die angegebene Referenz erbracht worden ist. Zusammen erbracht worden sind Planungs- und Bauleistungen, wenn diese vom Bewerber, von der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsrelevanten Nachunternehmer jeweils allein oder zusammen erbracht worden sind. Ein eignungsrelevanter Nachunternehmer ist ein Nachunternehmer, auf dessen Umsätze oder Referenzen sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
Der eignungsrelevante Nachunternehmer muss eine Nachunternehmererklärung abgeben und seine Eignung anhand der Kriterien in Ziff. III.1.1 nachweisen.
(2.2) Referenzen Planungsleistungen (3 x 5 % = 15 %)
Hinweis: Sind keine ausreichenden Referenzen oder Umsätze für Planungs- oder Bauleistungen eines Bewerbers vorhanden, so kann eine Bewerbergemeinschaft mit einem oder mehreren anderen Unternehmen gebildet werden oder eine Eignungsleihe von einem Nachunternehmer erfolgen (eignungsrelevante Nachunternehmer).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis: Sind keine ausreichenden Referenzen oder Umsätze für Planungs- oder Bauleistungen eines Bewerbers vorhanden, so kann eine Bewerbergemeinschaft mit einem oder mehreren anderen Unternehmen gebildet werden oder eine Eignungsleihe von einem Nachunternehmer erfolgen (eignungsrelevante Nachunternehmer).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 17:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Geplanter Einreichungstermin für die Erstangebote 5.9.2018.
Unrichtige Auskünfte können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die geforderten Auskünfte und entsprechenden Unterlagen sind termingerecht per Post einzureichen.
Die Teilnehmer/Bewerber verpflichten sich, eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefirst auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob weitere Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Die Teilnehmer/Bewerber verpflichten sich, eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefirst auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob weitere Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Änderungen oder Ergänzungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Anfragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich an die unter Ziffer I.3) angegebene Kontaktadresse bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Hinweis zu II.2.7) Die Beauftragung erfolgt nach erfolgreichem wettbewerblichen Dialog. Der genaue Tag des Vertragsabschlusses kann noch nicht benannt werden.
Geplante Fertigstellung Dezember 2019.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 101-230137 (2018-05-29)