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Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter
https://portal.deutsche-evergabe.de abrufen.
Um Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung zu erhalten, ist eine kostenfreie Registrierung auf
http://www.deutsche-evergabe.de/ erforderlich. Nur bei einer Anmeldung in der deutschen eVergabe für das betreffende Verfahren, ist sichergestellt, dass Sie die aktuellen Informationen zum Vergabeverfahren erhalten und bei der Angebotslegung berücksichtigen können. Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die Deutsche e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf vorgenanntem Weg zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe kann auf elektronischem Wege erfolgen. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform der „Deutschen eVergabe“. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Mehr Informationen unter
http://www.deutsche-evergabe.de.
Wenn Sie die Möglichkeit einer elektronischen Angebotsabgabe nutzen, haben Sie die Chance Ihr Angebot bis kurz vor Angebotsschluss abzugeben und umgehen das Risiko einer unpünktlichen Zustellung, welche in der Regel zum Ausschluss Ihres Angebotes führt.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist nicht zwingend eine elektronische Signatur erforderlich.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist zulässig; diese sind in geschlossener Umverpackung – die äußerste Umverpackung wie folgt gekennzeichnet – der im Abschnitt „Angebote/Teilnahmeanträge sind einzureichen an“ bezeichneten Adresse zukommen zu lassen: „Nicht vor Termin öffnen – Angebot für Z.SDMA.A.000303502.VOB Gewerk“. (Bitte verwenden Sie den, in den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Adressaufkleber.)
Mit Abgabe eines Papierangebots ist zusätzlich zu den vollständigen und unterschriebenen Angebotsunterlagen entweder die den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „GAEB-Datei als DA 84, oder die ebenfalls den Ausschreibungsunterlagen beigelegte und vollständig ausgefüllte „Offerten-Datei“ auf Datenträger abzugeben. Maßgebend für die Wertung der Papierangeboten ist das in Papier abgegebene und unterschriebene Angebot.
Angebote per Fax oder Email sind nicht zugelassen.
Bieterfragen können über die „Deutsche eVergabe“ oder – außerhalb der elektronischen Ausschreibungsplattform ausschließlich in Schriftform - per Email an
bieterfragen@gv.mpg.de gerichtet werden. Es ist immer die jeweilige Referenznummer anzugeben.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin / Uhrzeit. Angebote, die persönlich abgegeben werden, müssen ebenfalls bis spätestens zu diesem Termin / Uhrzeit beim Auftraggeber vorliegen. Maßgeblich für den rechtzeitigen Zugang des Angebots beim Auftraggeber ist der Posteingangsstempel der MPG. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin / Uhrzeit bei der unter I.1) genannten Adresse eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
HINWEIS: BITTE BEACHTEN SIE, DASS WIR AB DEM 1.7.2017 BEI ALLEN EU-VERGABEVERFAHREN AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCHE ANGEBOTE ZULASSEN. Hierfür ist keine elektronische Signatur erforderlich. Das zum Einsatz kommende eVergabe-System ist für Sie als Bieter kostenfrei.