Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten an Grundstücken der Stadt Meerbusch für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer gemäß § 4 EG VOL/A vorgesehenen Verlängerungsoption von max. 50 % (2 Jahre) der Laufzeit. Die Ausschreibung und die anschließende Beauftragung erfolgt in zwei Losen. Es ist gestattet, auch nur ein Angebot für ein Los abzugeben. Die Zuschlagskriterien sind 70 % Preis der Leistung und 30 % Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption. Für jedes abgegebene Los ist zwingend eine Pflegekonzeption abzugeben. Die Nichtvorlage beim Submissionstermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-09-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Kurze Beschreibung:
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten an Grundstücken der Stadt Meerbusch für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer gemäß § 4 EG VOL/A vorgesehenen Verlängerungsoption von max. 50 % (2 Jahre) der Laufzeit.
Die Ausschreibung und die anschließende Beauftragung erfolgt in zwei Losen. Es ist gestattet, auch nur ein Angebot für ein Los abzugeben.
Die Zuschlagskriterien sind 70 % Preis der Leistung und 30 % Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption. Für jedes abgegebene Los ist zwingend eine Pflegekonzeption abzugeben. Die Nichtvorlage beim Submissionstermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten an Grundstücken der Stadt Meerbusch für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer gemäß § 4 EG VOL/A vorgesehenen Verlängerungsoption von max. 50 % (2 Jahre) der Laufzeit.
Die Ausschreibung und die anschließende Beauftragung erfolgt in zwei Losen. Es ist gestattet, auch nur ein Angebot für ein Los abzugeben.
Die Zuschlagskriterien sind 70 % Preis der Leistung und 30 % Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption. Für jedes abgegebene Los ist zwingend eine Pflegekonzeption abzugeben. Die Nichtvorlage beim Submissionstermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Arbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Kreis Neuss
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-07 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 172-390692
ABl. S-Ausgabe: 172
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten an Grundstücken der Stadt Meerbusch für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer gemäß § 4 EG VOL/A vorgesehenen Verlängerungsoption von max. 50 % (2 Jahre) der Laufzeit.
Die Ausschreibung und die anschließende Beauftragung erfolgt in zwei Losen. Es ist gestattet, auch nur ein Angebot für ein Los abzugeben.
Die Zuschlagskriterien sind 70 % Preis der Leistung und 30 % Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption. Für jedes abgegebene Los ist zwingend eine Pflegekonzeption abzugeben. Die Nichtvorlage beim Submissionstermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Zuschlagskriterien sind 70 % Preis der Leistung und 30 % Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption. Für jedes abgegebene Los ist zwingend eine Pflegekonzeption abzugeben. Die Nichtvorlage beim Submissionstermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bezeichnung des Loses: Landschaftgärtnerische Pflegearbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: ca. 29 000 qm Rasenflächen schneiden; ca. 27 000 qm Wiesenflächen schneiden; ca. 80 500 qm Gehölzflächen intensiv pflegen; ca. 27 500 qm Gehölzflächen extensiv pflegen; ca. 54 000 m Überhänge schneiden, ca. 87 000 qm Gehölzflächen schneiden
Beschreibung der Verlängerungen:
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten an Grundstücken der Stadt Meerbusch für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer gemäß § 4 EG VOL/A vorgesehenen Verlängerungsoption von max. 50 % (2 Jahre) der Laufzeit.
Eine Entscheidung über die vorgesehene Verlängerungsoption muss schriftlich in Übereinstimmung sowohl vom AG als auch vom AN im Zeitraum vom 1.4.2022 bis zum 1.7.2022 erfolgen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: ca. 138 500 qm Rasenflächen schneiden; ca. 32 000 qm Wiesenflächen schneiden; ca. 39 000 qm Gehölzflächen intensiv pflegen; ca. 60 000 qm Gehölzflächen extensiv pflegen; ca. 21 000 m Überhänge schneiden, ca. 33 000 qm Gehölzflächen schneiden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet von Meerbusch
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter des…
… Unternehmens,
… Unternehmens mit einer abgeschlossenen fachbezogenen Berufsausbildung,
— Bescheinigung über 3 Referenzen (siehe beigefügte Anlage Referenzliste).
Mindeststandards:
Mindestanforderung zum Zuschlagskriterium Qualität: der Vorarbeiter jeder Arbeitskolonne muss eine abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung aufweisen und hat die deutsche Sprache in Wort und Schrift so zu beherrschen, dass Weisungen, Hinweise des AGs u. ä. verstanden werden können.
Mindestanforderung zum Zuschlagskriterium Qualität: der Vorarbeiter jeder Arbeitskolonne muss eine abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung aufweisen und hat die deutsche Sprache in Wort und Schrift so zu beherrschen, dass Weisungen, Hinweise des AGs u. ä. verstanden werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Benennung eines Pflegeleiters mit Nachweis über seine abgeschlossene fachbezogene Berufsausbildung,
— Benennung des/der Vorarbeiter mit Nachweisen über die abgeschlossenen fachbezogenen Berufsausbildungen,
— Nachweis über die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens (z. B. Zertifizierung Bau e.V. – Präqualifizierung o. ä.).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erstellung eines Pflegekonzeptes je Los (siehe beigefügte Anlage Pflegekonzept),
— Entwickeltes Datenblatt gemäß „Zusätzliche Vertragsbedingungen“ Punkt A) 5.4.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Hochstraße 1
40670 Meerbusch
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Referenz Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Frühester ca. 09.2021 bzw. nach Verlängerung 09.2023
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2111472891 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 172-390692 (2018-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten an Grundstücken der Stadt Meerbusch für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer gemäß § 4 EG VOL/A vorgesehenen Verlängerungsoption von max. 50 % (2 Jahre) der Laufzeit.
Die Ausschreibung und die anschließende Beauftragung erfolgt in 2 Losen. Es ist gestattet, auch nur ein Angebot für ein Los abzugeben.
Die Zuschlagskriterien sind 70 % Preis der Leistung und 30 % Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption. Für jedes abgegebene Los ist zwingend eine Pflegekonzeption abzugeben. Die Nichtvorlage beim Submissionstermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
Landschaftsgärtnerische Pflegearbeiten an Grundstücken der Stadt Meerbusch für die Jahre 2019 bis 2022, mit einer gemäß § 4 EG VOL/A vorgesehenen Verlängerungsoption von max. 50 % (2 Jahre) der Laufzeit.
Die Ausschreibung und die anschließende Beauftragung erfolgt in 2 Losen. Es ist gestattet, auch nur ein Angebot für ein Los abzugeben.
Die Zuschlagskriterien sind 70 % Preis der Leistung und 30 % Qualität der Leistung bzw. der Pflegekonzeption. Für jedes abgegebene Los ist zwingend eine Pflegekonzeption abzugeben. Die Nichtvorlage beim Submissionstermin führt zum Ausschluss des Angebotes.
Gesamtwert des Auftrags: 689967.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ausschreibung und die anschließende Beauftragung erfolgt in 2 Losen. Es ist gestattet, auch nur ein Angebot für ein Los abzugeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Name: Landschaftsbau Clausen UG
Postanschrift: Alter Lenneper Weg 19
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42289
Land: Deutschland 🇩🇪 Wuppertal, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 352263.24 EUR 💰
337703.84 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter hingewiesen.
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,