Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Technische Ausrüstung:
Vorlage einer Geräteliste mit technischer Beschreibung über die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung, die für die Ausführung der Pflegeleistungen eingesetzt wird.
Folgende Mindestausstattung ist zwingend erforderlich:
a) Mähgeräte für Aufwuchshöhen von 120 bis 150 cm,
— 2 St. Hand-/Wiesenmäher min. 4,1 kW,
— 2 St. Aufsitzmäher min. 11 kW
b) Sonstige technische Ausrüstung:
— 2 St. Freischneider mind. 2,1 kW
— 2 St. Hochentaster mind. 1,4 kW
— 2 St. Aufnehm-/Absauggeräte
— 2 St. Motorsägen mind. 3,4 kW
— 2 St. Heckenschere
— 2 St. Häcksler
— 2 St. Blasgeräte
— 1 St. LKW für Materialabfuhr
Personalstruktur:
Angaben über das für die Leistung vorgesehene Personal mit Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung.
Folgende Personalstärke (Mindestanforderung) ist zwingend erforderlich:
— Koordination, Leitung und Aufsicht der Arbeitseinsätze, Abrechnung:
1 Dipl.-Ingenieur oder 1 Gärtnermeister, 1 Bürokraft;
— Ausführendes Personal für 2 Kolonnen:
1 Gärtner, 1 Vorarbeiter mit gärtnerischen Fachkenntnissen und langjähriger Berufserfahrung, 4 Hilfsarbeiter