Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über 3 Jahre von etwa 7 500 t.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Landwirtschaftl. Verwertung d. Klärschlammes d. KA Hennef – Verwertung
ZVS-126-2018-III1”
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren...”
Kurze Beschreibung
Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über 3 Jahre von etwa 7 500 t.
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hennef
Beschreibung der Beschaffung:
“Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.9.2019 bis 31.12. 2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3...”
Beschreibung der Beschaffung
Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.9.2019 bis 31.12. 2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über 3 Jahre von etwa 7 500 t.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren, Referenzen zu vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren, Verpflichtungserklärung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren, Referenzen zu vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren, Verpflichtungserklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW-TVgG, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, Benennung zu Nachunternehmern, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für Landwirtschaftliche Verwertung: Beschreibung von Übernahme, Transport, Verwiegung (Benennung Waage), Beispiele für Flächenaufnahme, Düngeplanung,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Landwirtschaftliche Verwertung: Beschreibung von Übernahme, Transport, Verwiegung (Benennung Waage), Beispiele für Flächenaufnahme, Düngeplanung, Kartierung, Beschreibung der Ausbringung, Beispiel für Lieferscheine; Register, Benennung der Verwertungsregionen.
Für thermische Entsorgung: Beschreibung von Transport und Verwiegung, Benennung Waage, Verbrennungsstandort, Betreiber der Anlage, Anlagenkapazität und Laufzeit, Notwendiger Untersuchungsumfang, Grenzwerte und Untersuchungshäufigkeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Erforderliche Genehmigungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-23
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-23
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus Hennef – Saal Hennef T3.01
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYJJ4
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 184-416317 (2018-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren...”
Beschreibung der Beschaffung
Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über drei Jahre von etwa 7 500 t.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 184-416317
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYXHT
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 213-488868 (2018-11-05)