Landwirtschaftl. Verwertung d. Klärschlammes d. KA Hennef – Verwertung

Stadtbetriebe Hennef AöR

Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über 3 Jahre von etwa 7 500 t.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-20.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-20 Auftragsbekanntmachung
2018-11-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: ZVS-126-2018-III1
Kurze Beschreibung:
Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021. Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über 3 Jahre von etwa 7 500 t.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtbetriebe Hennef AöR
Postanschrift: Frankfurter Straße 97
Postleitzahl: 53773
Postort: Hennef
Kontakt
Internetadresse: http://www.hennef.de 🌏
E-Mail: vergabe@hennef.de 📧
Telefon: +49 22428880 📞
Fax: +49 2242/888-7631 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDQYJJ4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDQYJJ4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-416317
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2021.
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über 3 Jahre von etwa 7 500 t.
Landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlammes der Kläranlage Hennef (Sieg) in der Zeit vom 1.9.2019 bis 31.12. 2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hennef

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens in den vergangenen 3 Geschäftsjahren, Referenzen zu vergleichbaren Projekten in den letzten 3 Jahren, Verpflichtungserklärung gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz NRW-TVgG, Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, Benennung zu Nachunternehmern, Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Landwirtschaftliche Verwertung: Beschreibung von Übernahme, Transport, Verwiegung (Benennung Waage), Beispiele für Flächenaufnahme, Düngeplanung, Kartierung, Beschreibung der Ausbringung, Beispiel für Lieferscheine; Register, Benennung der Verwertungsregionen.
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Für thermische Entsorgung: Beschreibung von Transport und Verwiegung, Benennung Waage, Verbrennungsstandort, Betreiber der Anlage, Anlagenkapazität und Laufzeit, Notwendiger Untersuchungsumfang, Grenzwerte und Untersuchungshäufigkeit, Beschreibung des technischen Verfahrens, Erforderliche Genehmigungen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Hennef – Saal Hennef T3.01
Frankfurter Straße 97
53773 Hennef
Zusätzliche Informationen: Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.hennef.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYDQYJJ4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYJJ4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Nachprüfung] ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 [GWB] bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2 [GWB]. § 134 Absatz 1 Satz 2 [GWB] bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 184-416317 (2018-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 213-488868
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 184-416317
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQYXHT

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Vertragslaufzeit von 3 Jahren ergibt sich eine Gesamtmenge über drei Jahre von etwa 7 500 t.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 Satz 1 und 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2018/S 213-488868 (2018-11-05)