Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Liefer- und Dienstleistungsbereich(Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 901 EU „abschließende Liste der Nachweise“ vorzulegen. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind, soweit vorhanden;
2) Angaben über den Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren;
3) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
4) Angaben über das dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende Personal, gegliedert nach Berufs- oder Lohngruppen;
5) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
6) dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt zum Beispiel:
Wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO);
Rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen:
— Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland (§§ 129, 129 a, 129 b StGB),
— Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89 c StGB),
— Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB);
— Betrug (§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
— Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
— Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (108e StGB),
— Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB),
— Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),
— Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§ 232, 233, 233a StGB),
— Steuerhinterziehung (§ 370 AO),
— Diebstahl (§ 242 StGB),
— Unterschlagung (§ 246 StGB),
— Erpressung (§ 253 StGB),
— Kreditbetrug (§ 265b StGB),
— Untreue (§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
— wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Brandsstiftun (§ 306 StGB),
— Baugefährdung (§ 319 StGB),
— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.