Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Learning Management System
2018-015-EK-PE
Produkte/Dienstleistungen: Schulungssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Learning Management Systems:
Lizenzen, Implementierung, Softwarepflege und Support für 60 Monate”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Konfiguration📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH (KliLu) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit konzernweit 3 000 Beschäftigten. Es ist in...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH (KliLu) ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit konzernweit 3 000 Beschäftigten. Es ist in städtischer Trägerschaft und seit 1995 gemeinnützige GmbH. Das KliLu ist akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.
Um unseren Patienten hochklassige Medizin bieten zu können, spielt die Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter eine zentrale Rolle. Um die jährlich insgesamt knapp 20 000 Veranstaltungsteilnehmer – sowohl interner, als auch externer Natur – professionell und effizient managen zu können, bedarf es zukünftig elektronischer Unterstützung in Form eines Learning-Management-Systems. Aufgrund einer in Q3/2019 anstehenden EDV-Umrüstung auf Windows 10 ist eine unverzügliche Ablösung der bisherigen Access-Datenbank unumgänglich. Aufgrund der rechtlich vorgeschriebenen Pflichtschulungen für alle Mitarbeiter (insbesondere mit Patientenkontakt) muss das KliLu eine stetige Verwaltung aller Teilnehmer sicherstellen. Um einen vollkommenen Stillstand der Teilnehmerverwaltung und somit aller angebotenen Fortbildungen zu verhindern, wird der Roll-Out des neuen Systems spätestens zu Beginn Q3/2019 angestrebt.
Der Einsatz eines Learning-Management-Systems bietet dem KliLu unterschiedlichste Vorteile. Neben der allgemeinen Aufrechterhaltung des Veranstaltungs-Managements bietet das System die Möglichkeit des Angebots von E-Learnings. Zusätzlich kann ein Bildungscontrolling die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Trainings verfolgen. Durch ein integriertes Kompetenzmanagement kann ein exakter Entwicklungspfad für jeden Mitarbeiter des Hauses definiert werden und Defizite zielgerecht und zeitnah behoben werden. Ein großer Mix an Lernformen bietet zusätzlich allen Mitarbeitern die Möglichkeit des Wissenserwerbs auf dem für sie präferierten Weg an.
Neben den technisch neuen Möglichkeiten sowie der gegebenen Notwendigkeit aufgrund interner EDV-Umstellungen im Haus wird zusätzlich durch das Learning-Management-System die Grundlage im Bereich der Personalentwicklung für eine Unternehmenszertifizierung nach DIN EN ISO 9001 sichergestellt.
Das neue Learning-Management-System des KliLu soll ein innovatives, zukunftsfähiges und die Nachhaltigkeit des Lernens sicherndes System darstellen. Die gesamte Verwaltung von ca. 20 000 Anträgen pro Jahr muss über das System abbildbar sein und ein effektiveres und effizienteres Arbeiten als derzeit gewährleisten.
Das neue Learning Management System des KliLu soll alle Präsenzveranstaltungen abbilden können. Neben Seminaren, Infoveranstaltungen, Kursen, Programmen oder Unterweisungen muss die Möglichkeit bestehen auch im Nachgang noch weitere Formen der Präsenzveranstaltung zu definieren und einzuführen.
Neben den reinen Präsenzformaten soll zukünftig auch verstärkt das Thema E-Learning ausgebaut werden. Dazu werden unterschiedliche und stetig erweiterbare Formatvarianten benötigt. Von WBT über Impulsvideos, bis hin zu Webinaren (live oder aufgezeichnet) oder längeren Podcasts müssen alle Formate abgebildet werden können. Wichtig ist auch eine SCORM Fähigkeit des LMS.
Anhand eines Berechtigungssystems können verschiedene Rollen angelegt werden: Interne Trainer, externe Trainer, Lerner (intern), Lerner (extern), Führungskraft / Fachbereichsverantwortliche, Administrator.
Mandantenfähigkeit für zumindest 5 Mandanten muss gegeben sein.
Nach erfolgter Implementierung und Inbetriebnahme des LMS ist Softwarepflege und Support über 60 Monate und im Anschluss daran optional weitere 60 Monate zu leisten.
Der Vertrag richtet sich nach EVB-IT-System.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 60
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Auftrag kann um bis zu weitere 60 Monate (1 X 60 oder 5 x 12 Monate) verlängert werden.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Referenzen, Qualitätssicherungssystem (Details siehe Vergabeunterlagen: Formblatt für die Eignungsprüfung)” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Spätere Anbindung an SAP-Finance, EUVIS, LOGA Time (als Change Requests)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Beschleunigtes Verfahren:
“Die derzeit vorhandene Softwarelösung auf Access-Basis ist aufgrund einer in Q3/2019 anstehenden EDV-Umrüstung auf Windows 10 dringend abzulösen. Für die...”
Beschleunigtes Verfahren
Die derzeit vorhandene Softwarelösung auf Access-Basis ist aufgrund einer in Q3/2019 anstehenden EDV-Umrüstung auf Windows 10 dringend abzulösen. Für die Implementierung mit Inbetriebnahme des Systems werden mindestens 6 Monate benötigt. Bei einer Teilnahmefrist von 30 Tagen würde der früheste Zuschlag erst am 1.4.2019 möglich sein, also fast 1 Monat später als mit der verkürzten Frist wegen Dringlichkeit; die rechtzeitige Ablösung der Datenbank wäre gefährdet.
Die Dringlichkeit ist nicht dem Auftraggeber zuzurechnen: Die Umrüstung auf Windows 10 ist eine technische Zwangssituation, die durch das Klinikum nicht beeinflusst werden kann. Die Problematik wurde erst mit einem Abteilungsleiterwechsel im Mai 2018 erkannt, und daraufhin wurde zügig die Ausschreibung vorbereitet (Personalressourcen schaffen, Bedarfsanalyse durchführen, Markterkundung durchführen etc.).
Mehr anzeigen Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-18
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-12-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht...”
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY6YE
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung – Geschäftsstelle”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 235-536761 (2018-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: stabsstelle_vergabe@klilu.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Learning Management System - vergebener Auftrag
2018-015-EK-PE
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Learning Management Systems:
Lizenzen, Implementierung, Softwarepflege und Support für 60 Monate.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mit TNW hat das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH (KliLu) ein Learning Management System beschafft. Der...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahren mit TNW hat das Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH (KliLu) ein Learning Management System beschafft. Der Vertrag richtet sich nach EVB-IT-System.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Die derzeit vorhandene Softwarelösung auf Access-Basis ist aufgrund einer in Q3/2019 anstehenden EDV-Umrüstung auf Windows 10 dringend abzulösen. Für die...”
Beschleunigtes Verfahren
Die derzeit vorhandene Softwarelösung auf Access-Basis ist aufgrund einer in Q3/2019 anstehenden EDV-Umrüstung auf Windows 10 dringend abzulösen. Für die Implementierung mit Inbetriebnahme des Systems werden mindestens sechs Monate benötigt. Bei einer Teilnahmefrist von 30 Tagen würde der früheste Zuschlag erst am 1.4.2019 möglich sein, also fast 1 Monat später als mit der verkürzten Frist wegen Dringlichkeit; die rechtzeitige Ablösung der Datenbank wäre gefährdet.
Die Dringlichkeit ist nicht dem Auftraggeber zuzurechnen: Die Umrüstung auf Windows 10 ist eine technische Zwangssituation, die durch das Klinikum nicht beeinflusst werden kann. Die Problematik wurde erst mit einem Abteilungsleiterwechsel im Mai 2018 erkannt, und daraufhin wurde zügig die Ausschreibung vorbereitet (Personalressourcen schaffen, Bedarfsanalyse durchführen, Markterkundung durchführen etc.).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 235-536761
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2018-015-EK-PE
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Learning Management System
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Qualitus GmbH
Postanschrift: Widdersdorfer Straße 248 - 252
Postort: Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht...”
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY69X
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe stehen aufgrund des Ablaufs der Wartefrist nach § 134 GWB nicht mehr zur Verfügung.”
Quelle: OJS 2019/S 084-200008 (2019-04-26)