Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen. Die Leistung wird in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose werden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen. Die Fahrzeuge werden im Jahr 2019 nacheinander abgerufen. Die einzelnen Fahrzeuge sind jeweils für einen Leasingzeitraum von 36 Monaten zur Verfügung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Referenznummer: 2018-08-15-NO-BEC
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die Leistung wird in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose werden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen. Die Fahrzeuge werden im Jahr 2019 nacheinander abgerufen. Die einzelnen Fahrzeuge sind jeweils für einen Leasingzeitraum von 36 Monaten zur Verfügung zu stellen.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die Leistung wird in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose werden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen. Die Fahrzeuge werden im Jahr 2019 nacheinander abgerufen. Die einzelnen Fahrzeuge sind jeweils für einen Leasingzeitraum von 36 Monaten zur Verfügung zu stellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kraftfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mecklenburg-Vorpommern
🏙️ Brandenburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-18 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 158-361522
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWB i.V.m. § 15 VgV vergeben;
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebot ausgeschlossen werden;
(4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYZ2J
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWB i.V.m. § 15 VgV vergeben;
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebot ausgeschlossen werden;
(4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYZ2J
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die Leistung wird in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose werden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen. Die Fahrzeuge werden im Jahr 2019 nacheinander abgerufen. Die einzelnen Fahrzeuge sind jeweils für einen Leasingzeitraum von 36 Monaten zur Verfügung zu stellen.
Die Leistung wird in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose werden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen. Die Fahrzeuge werden im Jahr 2019 nacheinander abgerufen. Die einzelnen Fahrzeuge sind jeweils für einen Leasingzeitraum von 36 Monaten zur Verfügung zu stellen.
Bezeichnung des Loses: Kleinwagen Standard
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 30 Kleinwagen mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen. Die Erhöhung oder Minderung der Anzahl der geleasten Fahrzeuge um bis zu 3 Stück ist bis zum 31.7.2019 möglich.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 30 Kleinwagen mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen. Die Erhöhung oder Minderung der Anzahl der geleasten Fahrzeuge um bis zu 3 Stück ist bis zum 31.7.2019 möglich.
Bezeichnung des Loses: Kleinwagen Automatik
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 1 Kleinwagen mit Automatik- oder Doppelkupplungsgetriebe mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse Standard
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 27 Personenkraftfahrzeuge der Kompaktklasse mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen. Die Erhöhung oder Minderung der Anzahl der geleasten Fahrzeuge um bis zu 3 Stück ist bis zum 31.7.2019 möglich.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 27 Personenkraftfahrzeuge der Kompaktklasse mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen. Die Erhöhung oder Minderung der Anzahl der geleasten Fahrzeuge um bis zu 3 Stück ist bis zum 31.7.2019 möglich.
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse Automatik
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 1 Personenkraftwagen der Kompaktklasse mit Automatik- oder Doppelkupplungsgetriebe mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse Kombi
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 1 Personenkraftfahrzeug der Kompaktklasse als Kombi mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
Bezeichnung des Loses: Kompaktklasse Hybrid
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 5 Personenkraftfahrzeuge der Kompaktklasse als Plug-In-Hybridfahrzeug mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Doppelkupplungs- oder Automatikgetriebe, Kraftstoffe Elektro und Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse beabsichtigt, 5 Personenkraftfahrzeuge der Kompaktklasse als Plug-In-Hybridfahrzeug mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Doppelkupplungs- oder Automatikgetriebe, Kraftstoffe Elektro und Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit Angaben in Teil II Abschnitte A bis D und Teil III und IVAbschnitt A: Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Erklärung des Bieters/Auftragnehmers gegenüber der AOK Nordost über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(2) Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer über die Einhaltung der Mindestbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
(1) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt;
(2) Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Wege des Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 1 bis 3 GWB i.V.m. § 15 VgV vergeben;
(2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens wird die E-Vergabelösung www.dtvp.de verwendet. Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem oben genannten Link dort abzurufen;
(3) Die Angebote müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingehen. Andernfalls muss das Angebot ausgeschlossen werden;
(4) Die Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung www.dtvp.de abgegeben werden. Die Übermittlung von Angeboten per Post/Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYZ2J
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2018/S 158-361522 (2018-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse hat beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die Leistung wurde in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose wurden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse hat beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die Leistung wurde in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose wurden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Vergabeverfahren wurde im Auftrag der AOK Nordost von der Zentralen Vergabestelle des AOK-Bundesverbandes durchgeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYQ5W
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse hat beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse hat beabsichtigt, für ihren Fuhrpark in den Regionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ca. 65 Leasingfahrzeuge (Personenkraftfahrzeuge, Neuwagen) der Fahrzeugtypen Kleinwagen und Kompaktklasse zu beschaffen.
Die Leistung wurde in 6 Fachlosen ausgeschrieben. Die Verträge für die einzelnen Lose wurden jeweils für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2022 abgeschlossen.
Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse hat beabsichtigt,…
… 30 Kleinwagen mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen. Die Erhöhung oder Minderung der Anzahl der geleasten Fahrzeuge um bis zu 3 Stück ist bis zum 31.7.2019 möglich.
… 1 Kleinwagen mit Automatik- oder Doppelkupplungsgetriebe mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
… 27 Personenkraftfahrzeuge der Kompaktklasse mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen. Die Erhöhung oder Minderung der Anzahl der geleasten Fahrzeuge um bis zu 3 Stück ist bis zum 31.7.2019 möglich.
… 1 Personenkraftwagen der Kompaktklasse mit Automatik- oder Doppelkupplungsgetriebe mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
… 1 Personenkraftfahrzeug der Kompaktklasse als Kombi mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Schaltgetriebe, Kraftstoff Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen.
… 5 Personenkraftfahrzeuge der Kompaktklasse als Plug-In-Hybridfahrzeug mit Kilometerabrechnung (Neuwagen, Doppelkupplungs- oder Automatikgetriebe, Kraftstoffe Elektro und Benzin) für einen Zeitraum von 36 Monaten zu leasen. Das Verfahren wurde aufgehoben, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht.