Leerstandsagentur

Stadt Frankfurt am Main

Führung einer Leerstandsagentur der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Förderprogramms „Leerstehende Räume für Kreative“
Mit der Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative sollen Gebäude und Gebiete städtebaulich aufgewertet und kreativ- und kulturwirtschaftliche Nutzungen unterstützt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-17 Auftragsbekanntmachung
2019-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Verwaltung
Referenznummer: 155
Kurze Beschreibung:
Führung einer Leerstandsagentur der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Förderprogramms „Leerstehende Räume für Kreative“ Mit der Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative sollen Gebäude und Gebiete städtebaulich aufgewertet und kreativ- und kulturwirtschaftliche Nutzungen unterstützt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße Nr. 10
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/ 🌏
E-Mail: isabell.richter@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69/21244300 📞
Fax: +49 69/30761 📠
URL der Dokumente: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3801-104 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-20 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 181-410210
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Erklärungen und Nachweise“ zu verwenden. 1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen; 2) Eine Bewerbergemeinschaft muss einen Handlungsbevollmächtigten/ Vertretungsbevollmächtigten benennen. Sie muss bei der Auftragsvergabe gesamtschuldnerisch haften. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; 3) Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen können vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist gemäß § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden. 4) Eignungsleihe: — für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ verwendet werden. Eine andere Form des Nachweises ist ebenfalls zulässig, — die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben, — erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen, — der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV), — nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 5) Nachunternehmereinsatz: soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen; 6) Mehrfachbeteiligung: bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist; 7) Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss; 8) Die den Vergabeunterlagen beigelegten Dokumente (Anlagen) sind vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Teilnahme am Vergabeverfahren zu verwenden. Nach Abschluss des Verfahrens sind die Unterlagen zu vernichten; 9) Rückfragen zum Vergabeverfahren können bis zum 13.10.2018 ausschließlich per Email an die oben genannte Kontaktestelle gestellt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Führung einer Leerstandsagentur der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Förderprogramms „Leerstehende Räume für Kreative“
Mit der Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative sollen Gebäude und Gebiete städtebaulich aufgewertet und kreativ- und kulturwirtschaftliche Nutzungen unterstützt werden.
Geschätzter Gesamtwert: 353 500 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Leerstandsagentur unterstützt die Durchführung des Förderprogrammes im Auftrag der Stadt Frankfurt und ist als Schnittstelle zwischen Kreativen der Kultur- und Kreativwirtschaft in Frankfurt und dem ansässigem Stadtplanungsamt tätig. Das aktive Finden von günstigen Arbeitsräumen sowie Produktionsstätten im Stadtgebiet Frankfurt am Main ist eine Hauptaufgabe der Agentur. Das Vermitteln dieser freien Flächen und der Abschluss von Mietverträgen zwischen Immobilieneigentümern und Nutzungsinteressenten ist das Ziel der Arbeit. Dabei ist die Agentur die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen von potenziellen Mietern wie für die Eigentümer. Neben der Kontaktvermittlung zwischen beiden Seiten begleitet die Agentur die Nutzungsinteressenten bis zum Mietvertragsabschluss, berät und unterstützt bei der Antragstellung von Bauzuschüssen für das Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume und vermittelt zwischen Mieter/Eigentümer und den zuständigen Genehmigungsbehörden.
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Die ausführliche Beschreibung der Aufgaben und das Leistungsbild werden in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Informationen zum städtischen Förderprogramm Leerstehende Räume für Kreative sind unter folgenden Link zu entnehmen:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 353 500 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Vertragsende um jeweils 1 Kalenderjahr durch den Auftraggeber verlängert werden. Er endet spätestens nach viermaliger Verlängerung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Auszug (nicht älter als 90 Tage) aus dem Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis über die Erlaubnis der Berufsausübung. Bei Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, ist stattdessen eine rechtsverbindliche Eigenerklärung zu Geschäftszweck und Vertretungsregelung vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeiner Hinweis: für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Erklärungen und Nachweise“ zu verwenden.
1) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer besteht oder noch abgeschlossen wird
2) Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, – d. h. ausschließlich für die den unter Ziffer II.2.4. ausgeschriebenen Leistungen entsprechenden Tätigkeiten – bezogen auf die Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig ist. Bei Bietergemeinschaften können die Zahlen der einzelnen Mitglieder addiert werden
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeiner Hinweis: für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Erklärungen und Nachweise“ zu verwenden.
1) Darstellung des Unternehmens;
2) Angaben zu den durchschnittlichen Beschäftigtenzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und zu den durchschnittlichen Beschäftigungszahlen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zum Tätigkeitsbereich des Auftrags, – d. h. ausschließlich für die den ausgeschriebenen Leistungen entsprechenden Tätigkeiten – bezogen auf die Niederlassung, die im Auftragsfall zuständig ist. Bei Bietergemeinschaften können die Zahlen der einzelnen Mitglieder addiert werden;
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3) wertungsfähige Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge;
4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind.
Mindeststandards:
Es muss mindestens eine wertungsfähige Referenzen zu vergleichbaren Projekten eingereicht werden.
Um wertungsfähig zu sein muss die Referenz das Suchen und Finden von Räumen und die Vermittlung zwischen Eigentümern und potenziellen Mietern der in der Aufgabenbeschreibung beschriebenen Zielgruppe (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Architekturmarkt, Designwirtschaft, Pressemarkt, Werbemarkt, Software/Games-Industrie, Sonstige) beinhalten. Wird dies nicht anhand einer Referenz nachgewiesen, führt dies zum Ausschluss.
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Wertungsfähig sind außerdem nur Referenzen, deren Abschluss nicht länger als 5 Jahre gerechnet ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Erklärungen und Nachweise zurückliegen.
Nachunternehmereinsatz: die Erbringung der Leistungen der Projektleitung müssen vom Bieter selbst oder im Falle einer Bietergemeinschaft von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Verpflichtung, im Auftragsfall ein Büro/eine Niederlassung vor Ort zu haben;
2) Eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz ist mit dem Angebot vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Frankfurt am Main

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtplanungsamt, Isabell Richter
Dokumente URL: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=3801-104 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Erklärungen und Nachweise“ zu verwenden.
1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen;
2) Eine Bewerbergemeinschaft muss einen Handlungsbevollmächtigten/ Vertretungsbevollmächtigten benennen. Sie muss bei der Auftragsvergabe gesamtschuldnerisch haften. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
3) Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen können vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist gemäß § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden.
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4) Eignungsleihe:
— für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ verwendet werden. Eine andere Form des Nachweises ist ebenfalls zulässig,
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— die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben,
— erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen,
— der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV),
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— nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist.
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5) Nachunternehmereinsatz: soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen;
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6) Mehrfachbeteiligung: bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist;
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7) Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss;
8) Die den Vergabeunterlagen beigelegten Dokumente (Anlagen) sind vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Teilnahme am Vergabeverfahren zu verwenden. Nach Abschluss des Verfahrens sind die Unterlagen zu vernichten;
9) Rückfragen zum Vergabeverfahren können bis zum 13.10.2018 ausschließlich per Email an die oben genannte Kontaktestelle gestellt werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind müssen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Ein auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen Bezug nehmende Rüge muss spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 181-410210 (2018-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Führung einer Leerstandsagentur der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen des Förderprogramms „Leerstehende Räume für Kreative“ mit der Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative sollen Gebäude und Gebiete städtebaulich aufgewertet und kreativ- und kulturwirtschaftliche Nutzungen unterstützt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 353 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 011-022180
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 181-410210
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Erklärungen und Nachweise“ zu verwenden: 1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen; 2) Eine Bewerbergemeinschaft muss einen Handlungsbevollmächtigten/ Vertretungsbevollmächtigten benennen. Sie muss bei der Auftragsvergabe gesamtschuldnerisch haften. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; 3) Nachfordern fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise: Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen können vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist gemäß § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden; 4) Eignungsleihe: – für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ verwendet werden. Eine andere Form des Nachweises ist ebenfalls zulässig, – die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben, – erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen, – der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV), – nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist. 5) Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen; 6) Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist; 7) Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften führt in jedem Fall zwingend zum Angebotsausschluss; 8) Die den Vergabeunterlagen beigelegten Dokumente (Anlagen) sind vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Teilnahme am Vergabeverfahren zu verwenden. Nach Abschluss des Verfahrens sind die Unterlagen zu vernichten; 9) Rückfragen zum Vergabeverfahren können bis zum 13.10.2018 ausschließlich per Email an die oben genannte Kontaktestelle gestellt werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die ausführliche Beschreibung der Aufgaben und das Leistungsbild werden in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Informationen zum städtischen Förderprogramm Leerstehende Räume für Kreative sind unter folgenden Link zu entnehmen: www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/frankfurter_programm_zur_foerderung_des_umbaus_leerstehender_raeume_fuer_kreative_8996.html
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-21 📅
Name: Felix Hevelke und Sebastian Handke
Postanschrift: Gutleutstraße 8-12
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60318
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 353 120 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt mit der Bezeichnung „Erklärungen und Nachweise“ zu verwenden:
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige rein leistungsbezogene Unterlagen können vom Auftraggeber von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist gemäß § 56 Abs. 4 VgV nachgefordert werden;
Mehr anzeigen
– für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, kann das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ verwendet werden. Eine andere Form des Nachweises ist ebenfalls zulässig,
Mehr anzeigen
– die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber anstelle eigener Eignungsnachweise angibt/angeben,
– erfüllt das dritte Unternehmen das/die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vor, muss der Bewerber/Bewerbergemeinschaft das Unternehmen innerhalb einer Frist von 6 Tagen ersetzen,
– der Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV),
Mehr anzeigen
– nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung beizulegen, wie die gemeinsame Haftung im Auftragsfall sichergestellt ist.
Mehr anzeigen
5) Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, Nachunternehmer (ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese erst in der Angebotsphase zu benennen. Wegen der weiteren Anforderungen wird auf die Vergabeunterlagen der Angebotsphase verwiesen;
Mehr anzeigen
6) Mehrfachbeteiligung: Bei einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter und/oder Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist;
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstr. 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind müssen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden, § 160 Abs.3 Nr.1 GWB. Ein auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen Bezug nehmende Rüge muss spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 160 Abs.3 Nr.2 und 3 GWB. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 160 Abs.3 Nr.4 GWB.
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Quelle: OJS 2019/S 011-022180 (2019-01-15)