Leerung von Papierkörben in Grünanlagen und auf Spielplätzen im Stadtbereich Mülheim an der Ruhr

Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr

Leerung von Papierkörben, Handlesungen in den beauftragten Flächen und Entsorgung der anfallenden Stoffe

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-25 Auftragsbekanntmachung
2018-11-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entleerung von Abfallbehältern
Menge oder Umfang: 260 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 260 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entleerung von Abfallbehältern 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Postleitzahl: 45468
Postort: Mülheim an der Ruhr
Kontakt
Internetadresse: http://www.muelheim-ruhr.de 🌏
E-Mail: holm.stachelhaus@muelheim-ruhr.de 📧
Telefon: +49 2084556032 📞
Fax: +49 208455586032 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 120-274938
ABl. S-Ausgabe: 120
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen werden auf der Homepage der Stadt Mülheim unter dem Link: https://www1.muelheim-ruhr.de/wirtschaft-arbeit/oeffentliche-ausschreibungen im direkten Download kostenlos zur Verfügung gestellt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leerung von Papierkörben, Handlesungen in den beauftragten Flächen und Entsorgung der anfallenden Stoffe
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Papierkorbleerungen erfolgt für ein Jahr mit der Option einer Verlängerung des Auftrages für ein Folgejahr.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: R VI - Vergabe - E18-013 Papierkorbleerungen GA und Spielplätze

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vor Auftragserteilung werden vom Auftraggeber folgende Unterlagen angefordert (sofern im Einzelfall erforderlich)
Nachweis über die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge,
Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (> 5 Mio. € für Personenschäden bzw. 10 Mio. € für Sachschäden)
Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen ausgestellt durch das zuständige Finanzamt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen oder ähnlichen Unterhaltungspflegen mit Angabe über Auftragsort und des Auftragswertes
Bescheinigung über die Eintragung in das zuständige Berufsregister
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich um Verkehrssicherungsarbeiten im Sinne der Sauberkeit und Ordnung in Grünanlagen und auf Spielplätzen.
Eine besondere Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Kapazität zur termingerechten Durchführung des Auftrages erfordern.
Dem Bieter wird dringend empfohlen vor Abgabe des Angebotes die Anlagenkarten mit den Stellen für die Papierkorbleerung und Handlesungen beim Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen einzusehen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlags- und Schlusszahlungen nach VOL/B
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftrag hat eine Laufzeit bis Ende 2019.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht bis zum 31.11. dJ. vor Ablauf durch den AG gekündigt wird. Der Vertrag kann max. 1 mal verlängert werden.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr unterliegt u.a. den Vorgaben des Gesetzes der die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandard sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW- TVgG-NRW) vom 30.3.2018.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-02 📅
Öffnungsort:
Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus) 20. Etage, Zimmer 20.01
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, (Technisches Rathaus) 20. Etage, Zimmer 20.01
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Holm Stachelhaus
Name: Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
Kontaktperson: Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr
Herr Schuhmacher
Telefon: +49 2084556723 📞
E-Mail: peter.schuhmacher@muelheim-ruhr.de 📧
Fax: +49 208455586723 📠
URL für weitere Informationen: http://www.muelheim-ruhr.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.muelheim-ruhr.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: R VI - Vergabe - E18-013 Papierkorbleerungen GA und Spielplätze
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen werden auf der Homepage der Stadt Mülheim unter dem Link:
im direkten Download kostenlos zur Verfügung gestellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis 6/6 zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 120-274938 (2018-06-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 246935.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 225-515129
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 120-274938
ABl. S-Ausgabe: 225

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-14 📅
Name: Trautmann service gmbh
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 246935.76 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 225-515129 (2018-11-19)