Text
1. Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
2. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt ein Planfeststellungsbeschluss sowie zwei Planfeststellungsänderungsbeschlüsse vor.
14.4.2005 Planfeststellungsbeschluss;
18.5.2011 1. Planfeststellungsänderungsbeschluss,
19.2.2018 2. Planfeststellungsänderungsbeschluss;
Link zur EBA-Homepage zur Veröffentlichung 2. Planänderung:
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Niedersachsen/51_Umschlaganlage_Lehrte.html
3. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass ein bestandskräftiger Planfeststellungsänderungsbeschluss oder die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsänderungsbeschlusses zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
4. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
5. Bewerbergemeinschaften beachten bitte zusätzlich die Anforderungen gemäß Ziffer III.2 .2) Nr. 3 dieser Bekanntmachung. Die Anforderungen dieser Bekanntmachung richten sich im Übrigen an jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
6. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber die Leistungsteile/Einsatzbereiche in seiner Bewerbung zu bezeichnen, diese eingesetzten Dritten/Nachunternehmer zu benennen und zusätzlich zu den von ihm geforderten Angaben Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass die in Ziff. VI. 3.) Nrn. 1 bis 3 dieser Bekanntmachung genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen und sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung stehen („Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers“). Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund des Bewerbers, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Der/die benannten Dritten/Nachunternehmen sind für die Leistungserbringung in dem Umfang einzusetzen, in dem sich der Bewerber auf die berufliche Befähigung und/oder Erfahrung beruft.
7. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
8. Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Pöyry Deutschland GmbH, Marburgerstraße 10,10789 Berlin,
— H.Vössing GmBH, Hahnstraße 40, 60528 Frankfurt am Main,
— GTU Mobility GmbH & Co. KG, Sahlkamp 149, 30179 Hannover,
— Inros Lackner SE, Theaterstraße 15, 30159 Hannover,
— Sweco GmbH, Hanauer Landstraße 135-137, 60314 Frankfurt am Main,
— DB Engineering & Consulting GmbH, Rb Südost I.TVP, Salomonstraße 15, 04103 Leipzig,
— IFF Engineering & Consulting GmbH, Anton-Zickmantel-Straße 50, 04249 Leipzig.
Bitte beachten Sie:
Die hierzu inhaltlich gehörigen weiteren Punkte 9., 10., 11.,12. und 13. werden in Abschnitt III.1.1) aufgeführt