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Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 1 500 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachzuweisen.