Los 1 Rahmenvereinbarung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerungsleistungen als Rahmenvereinbarung für kleinere bis mittlere Projekte (kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, eventuell Neubauten) in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche in Flughafenterminals / Abfertigungsgebäude /-halle, Parkhäusern, Büro- / Verwaltungsgebäude und Werkstätten/Hangar. Die Auswahl des Rahmenvertragspartners erfolgt über definierte Abrufkontingente bezogen auf die Honorare, das Budget wird gleichmäßig über die Rahmenvertragspartner verteilt. Am Anfang des Jahres wird die Hälfte des Budgets bereitgestellt. Eine Erhöhung der Budgets erfolgt gleichzeitig bei allen Vertragspartnern, wenn bei keinem Vertragspartner ausreichend Restbudget vorhanden ist. Es besteht über den anteiligen Abruf von Leistungen hinaus kein Anspruch auf Beauftragung. Los 2 Erweiterung Parkhaus P2. Leistungen der Projektsteuerung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-18.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Los 1 Rahmenvereinbarung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerungsleistungen als Rahmenvereinbarung für kleinere bis mittlere Projekte (kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, eventuell Neubauten) in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche in Flughafenterminals / Abfertigungsgebäude /-halle, Parkhäusern, Büro- / Verwaltungsgebäude und Werkstätten/Hangar.
Die Auswahl des Rahmenvertragspartners erfolgt über definierte Abrufkontingente bezogen auf die Honorare, das Budget wird gleichmäßig über die Rahmenvertragspartner verteilt. Am Anfang des Jahres wird die Hälfte des Budgets bereitgestellt. Eine Erhöhung der Budgets erfolgt gleichzeitig bei allen Vertragspartnern, wenn bei keinem Vertragspartner ausreichend Restbudget vorhanden ist.
Es besteht über den anteiligen Abruf von Leistungen hinaus kein Anspruch auf Beauftragung.
Los 2 Erweiterung Parkhaus P2.
Leistungen der Projektsteuerung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerungsleistungen als Rahmenvereinbarung für kleinere bis mittlere Projekte (kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, eventuell Neubauten) in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche in Flughafenterminals / Abfertigungsgebäude /-halle, Parkhäusern, Büro- / Verwaltungsgebäude und Werkstätten/Hangar.
Die Auswahl des Rahmenvertragspartners erfolgt über definierte Abrufkontingente bezogen auf die Honorare, das Budget wird gleichmäßig über die Rahmenvertragspartner verteilt. Am Anfang des Jahres wird die Hälfte des Budgets bereitgestellt. Eine Erhöhung der Budgets erfolgt gleichzeitig bei allen Vertragspartnern, wenn bei keinem Vertragspartner ausreichend Restbudget vorhanden ist.
Es besteht über den anteiligen Abruf von Leistungen hinaus kein Anspruch auf Beauftragung.
Los 2 Erweiterung Parkhaus P2.
Leistungen der Projektsteuerung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Stuttgart GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 32
Postleitzahl: 70629
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuttgart-airport.com🌏
E-Mail: katakopoulos@stuttgart-airport.com📧
Telefon: +49 711948-3544📞
Fax: +49 711948-3511 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E38413349🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-21 📅
Datum des Beginns: 2019-01-14 📅
Datum des Endes: 2022-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 117-266810
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschl. Sektoren nach §100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren Vvn):
Die unter Ziff. III.1.1) bis Ziff. III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft (BwrGem) für jedes Mitglied der BwrGem in einem ges. Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber (Bwr) oder ein Mitglied einer BwrGem, sich zum Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen oder technischen und berufl. Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. Subuntern.) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen in einem gesonderten Bewerbungsbogen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bwr mit dem Teilnahmeantrag (TA) die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftl. oder finanz. Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bwr im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bwr, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufl. Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufl. Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die TA sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als TA zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziff. III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum TA steht unter der in Ziff. I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der TA muss in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Verwendung des beigefügten Rücksendeetiketts eingereicht werden. Werden mehrere Bewerbungsbögen eingereicht (siehe Ziff. VI.3 b, so müssen die Bewerbungsbögen vom jeweiligen Aussteller eigenhändig unterschrieben und im Original vorgelegt werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bwr´n eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesond. der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der AG behält sich nach §15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundl. der Erstangeb. zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziff. II.2.7) und in Ziff. IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Fragen zum Vvn und zur Leistungsbeschreibung sind ausschl. in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die Plattform gem. Ziff. I.3 einzureichen. Bwr-fragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 10.7.2018, 16.00, Bieterfragen, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vvn einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von sechs wertungsfähigen Angeboten das vorliegende VVN einzustellen.
h) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der EU weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Veröffentl. zusätzl. in weiteren Fachmedien erfolgt ist.
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschl. Sektoren nach §100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren Vvn):
Die unter Ziff. III.1.1) bis Ziff. III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft (BwrGem) für jedes Mitglied der BwrGem in einem ges. Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber (Bwr) oder ein Mitglied einer BwrGem, sich zum Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen oder technischen und berufl. Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. Subuntern.) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen in einem gesonderten Bewerbungsbogen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bwr mit dem Teilnahmeantrag (TA) die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftl. oder finanz. Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bwr im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bwr, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufl. Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufl. Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die TA sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als TA zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziff. III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum TA steht unter der in Ziff. I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der TA muss in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Verwendung des beigefügten Rücksendeetiketts eingereicht werden. Werden mehrere Bewerbungsbögen eingereicht (siehe Ziff. VI.3 b, so müssen die Bewerbungsbögen vom jeweiligen Aussteller eigenhändig unterschrieben und im Original vorgelegt werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bwr´n eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesond. der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der AG behält sich nach §15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundl. der Erstangeb. zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziff. II.2.7) und in Ziff. IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Fragen zum Vvn und zur Leistungsbeschreibung sind ausschl. in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die Plattform gem. Ziff. I.3 einzureichen. Bwr-fragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 10.7.2018, 16.00, Bieterfragen, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vvn einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von sechs wertungsfähigen Angeboten das vorliegende VVN einzustellen.
h) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der EU weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Veröffentl. zusätzl. in weiteren Fachmedien erfolgt ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Rahmenvereinbarung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerungsleistungen als Rahmenvereinbarung für kleinere bis mittlere Projekte (kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, eventuell Neubauten) in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche in Flughafenterminals / Abfertigungsgebäude /-halle, Parkhäusern, Büro- / Verwaltungsgebäude und Werkstätten/Hangar.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Projektsteuerungsleistungen als Rahmenvereinbarung für kleinere bis mittlere Projekte (kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, eventuell Neubauten) in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche in Flughafenterminals / Abfertigungsgebäude /-halle, Parkhäusern, Büro- / Verwaltungsgebäude und Werkstätten/Hangar.
Die Auswahl des Rahmenvertragspartners erfolgt über definierte Abrufkontingente bezogen auf die Honorare, das Budget wird gleichmäßig über die Rahmenvertragspartner verteilt. Am Anfang des Jahres wird die Hälfte des Budgets bereitgestellt. Eine Erhöhung der Budgets erfolgt gleichzeitig bei allen Vertragspartnern, wenn bei keinem Vertragspartner ausreichend Restbudget vorhanden ist.
Die Auswahl des Rahmenvertragspartners erfolgt über definierte Abrufkontingente bezogen auf die Honorare, das Budget wird gleichmäßig über die Rahmenvertragspartner verteilt. Am Anfang des Jahres wird die Hälfte des Budgets bereitgestellt. Eine Erhöhung der Budgets erfolgt gleichzeitig bei allen Vertragspartnern, wenn bei keinem Vertragspartner ausreichend Restbudget vorhanden ist.
Es besteht über den anteiligen Abruf von Leistungen hinaus kein Anspruch auf Beauftragung.
Los 2 Erweiterung Parkhaus P2.
Leistungen der Projektsteuerung.
Bezeichnung des Loses: Leistungen der Projektsteuerung in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erstrecken sich bei Los 1 in folgendem Umfang:
Leistungen der Projektsteuerung von kleineren bis mittleren Projekten (kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, eventuell Neubauten) in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche in Flughafenterminals/Abfertigungsgebäude/-halle, Parkhäusern, Büros / Verwaltungsgebäuden und Werkstätten/Hangar für 2 Jahre abzuschließen.
Leistungen der Projektsteuerung von kleineren bis mittleren Projekten (kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, eventuell Neubauten) in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche in Flughafenterminals/Abfertigungsgebäude/-halle, Parkhäusern, Büros / Verwaltungsgebäuden und Werkstätten/Hangar für 2 Jahre abzuschließen.
Flughafenterminals/Abfertigungsgebäude/-halle.
Ca. 20 Einzelmaßnahmen mit Projektkosten von ca. 100 000 bis ca. 1,1 Mio. EUR netto mit einem Gesamtvolumen von 4,3 Mio. EUR netto in den nächsten 2 Jahren.
Parkhäuser.
Ca. 16 Einzelmaßnahmen mit Projektkosten von ca. 100 000 bis ca. 1,9 Mio. EUR netto mit einem Gesamtvolumen von 4,7 Mio. EUR netto in den nächsten 2 Jahren.
Büro- / Verwaltungsgebäude.
Ca. 10 Einzelmaßnahmen mit Projektkosten von ca. 100 000 bis ca. 0,3 Mio. EUR netto mit einem Gesamtvolumen von 1,0 Mio. EUR netto in den nächsten 2 Jahren.
Werkstätten/Hangar.
Ca. 10 Einzelmaßnahmen mit Projektkosten von ca. 100 000 bis ca. 0,3 Mio. EUR netto mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Mio. EUR netto in den nächsten 2 Jahren.
Für die Optionsjahre ist mit einem ähnlichen Volumen zu rechnen.
Der Auftraggeber beabsichtigt die Rahmenvereinbarung mit max. 6 Vertragspartner zu schließen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es ist eine dreimalige Vertragsverlängerungsoption von 2 Jahren vorgesehen. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Rahmenvertrag jeweils gemäß der Option (max. 8 Jahre Vertragslaufzeit).
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Projektsteuerung in den Leistungsstufen 1 – 5 alle Handlungsbereiche.
Im Zuge des Parkraummanagements des Flughafens Stuttgart sollen zusätzlich benötigte Parkplätze geschaffen werden. Hierzu ist die Erweiterung des bestehen-den Parkhauses P2 auf dem Gelände des Flughafens im Nordwesten um ca. 1 400 Stellplätze geplant. Die Erweiterung sieht sowohl den Anbau neuer Baukörper sowie die Aufstockung der vorhandenen Gebäude vor. Durch die prägnante Lage des Parkhauses im Zugangsbereichs des Flughafenareals wird eine hohe Anforderung an die Gestaltung gestellt. Die Planung der Hochbaumaßnahmen soll 2019 mit allen Planern beginnen. Die bauliche Umsetzung soll ab dem Jahr 2020 bis zum Frühjahr 2022 erfolgen. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird derzeit von einem Gesamtbudget von ca. 41 000 000,00 EUR ausgegangen.
Im Zuge des Parkraummanagements des Flughafens Stuttgart sollen zusätzlich benötigte Parkplätze geschaffen werden. Hierzu ist die Erweiterung des bestehen-den Parkhauses P2 auf dem Gelände des Flughafens im Nordwesten um ca. 1 400 Stellplätze geplant. Die Erweiterung sieht sowohl den Anbau neuer Baukörper sowie die Aufstockung der vorhandenen Gebäude vor. Durch die prägnante Lage des Parkhauses im Zugangsbereichs des Flughafenareals wird eine hohe Anforderung an die Gestaltung gestellt. Die Planung der Hochbaumaßnahmen soll 2019 mit allen Planern beginnen. Die bauliche Umsetzung soll ab dem Jahr 2020 bis zum Frühjahr 2022 erfolgen. Für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird derzeit von einem Gesamtbudget von ca. 41 000 000,00 EUR ausgegangen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
A1) dass dieser in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
A1) dass dieser in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
A2) dass dieser nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
A2) dass dieser nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
A3) dass dieser im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs. 3 GWB entsprechend.
A3) dass dieser im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach §124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach §124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
A4) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach §123 GWB vorliegt.
A5) kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt; insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Un-ternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Un-ternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen.
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen (z.B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben zur Selbstreinigung nach §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; als vergleichbar angesehen werden:
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
c) Nachweis über bestehende Berufs-Haftpflichtversicherung des Bewerbers (nicht älter als 12 Monate, Kopie der Police ausreichend) mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall, mind. 2-fach maximiert je Kalenderjahr abge-deckt.:
— 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden,
— 0,3 Mio. EUR für Vermögensschäden.
Falls eine solche Versicherung noch nicht besteht: Einreichung einer Erklärung des Bewerbers, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls eine solche Versicherung noch nicht besteht: Einreichung einer Erklärung des Bewerbers, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Haftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen spätestens 14 Kalendertage nach Vertragsschluss abschließen wird.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Mindeststandards:
Zu Ziffer III.1.2 a): Der angegebene jährliche Umsatz für vergleichbare Leistungen darf im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre je Los nicht unter 300 000 EURp.a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Koope-rationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z.B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu vom Bewerber realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung je Los (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
c) Angaben zu vom Bewerber realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 72 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung je Los (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
— Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts,
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Angaben zu: Honorarzone, Einordnung als Umbau-, Neubau, Sanierung oder Erweiterung, unter laufendem Betrieb, Anteilkosten der KG 300 und KG 400, Lage des Planungsbereichs mit oder ohne Beschränkung des Zugangs (z.B. Luftsicherheitsbereich),
— Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Angaben zu: Honorarzone, Einordnung als Umbau-, Neubau, Sanierung oder Erweiterung, unter laufendem Betrieb, Anteilkosten der KG 300 und KG 400, Lage des Planungsbereichs mit oder ohne Beschränkung des Zugangs (z.B. Luftsicherheitsbereich),
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: bearbeitete Projektstufen, Handlungsbereiche, Benennung der anrechenbaren Kosten (EURO netto), Honorarzone/-Satz, Honorarsumme. Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden,
— Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: bearbeitete Projektstufen, Handlungsbereiche, Benennung der anrechenbaren Kosten (EURO netto), Honorarzone/-Satz, Honorarsumme. Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden,
— Zeitraum der Leistungserbringung.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Mindeststandards:
Die Anzahl der technischen Mitarbeiter im bewerbungsspezifischen Bereich (je Los) muss mindestens 3 Mitarbeiter betragen.
Folgende Mindestreferenz zu jedem Los ist nachzuweisen:
— Los 1: Vorlage mindestens einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen bei Umbau-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, im Bereich Infrastruktur Flughafen, in den letzten 6 Jahren, in den Projektstufen 1 bis 5,in den Handlungsbereichen A – E, mit anrechenbare Kosten von 100 000,00 EUR bis ca. 1,5 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein,
— Los 1: Vorlage mindestens einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen bei Umbau-, Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen, im Bereich Infrastruktur Flughafen, in den letzten 6 Jahren, in den Projektstufen 1 bis 5,in den Handlungsbereichen A – E, mit anrechenbare Kosten von 100 000,00 EUR bis ca. 1,5 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein,
— Los 2: Vorlage mindestens einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen bei Neubau, Erweiterung, Umbau-, Modernisierungs- o-der Sanierungsmaßnahmen im Bereich Parkhäuser, in den letzten 6 Jahren, in den Projektstufen 1 bis 5,in den Handlungsbereichen A – E, mit anrechenbare Kosten von ca. 10,0 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein.
— Los 2: Vorlage mindestens einer Referenz über die Erbringung von Projektsteuerungsleistungen bei Neubau, Erweiterung, Umbau-, Modernisierungs- o-der Sanierungsmaßnahmen im Bereich Parkhäuser, in den letzten 6 Jahren, in den Projektstufen 1 bis 5,in den Handlungsbereichen A – E, mit anrechenbare Kosten von ca. 10,0 Mio. EUR netto. Die Inbetriebnahme muss erfolgt sein.
Für die Einhaltung der vorgenannten Mindestbedingungen werden bei allen Kooperationsformen nach Ziffer VI.3 b) die Angaben der benannten Unternehmen addiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindeststandards.
Unbeschadet etwaiger Mindeststandards wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unbeschadet etwaiger Mindeststandards wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 8
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um diese zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um diese zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen:
Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber 1 000 Punkte maximal erreichen kann. Bewertet werden von den Eignungsunterlagen nach Ziffer III.1.3 ausschließlich die Referenzangaben.
Von den maximal erreichbaren 1 000 Punkten entfallen:
— maximal 450 Punkte auf die Art der erbrachten Leistungen,
— maximal 350 Punkte auf den Umfang der erbrachten Leistungen,
— maximal 200 Punkte auf den Zeitraum der Leistungserbringung.
Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Gibt der Bewerber mehr als 3 Referenzen an, so werden die ersten 3 wertbaren in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge (1., 2., 3., etc.) gewertet. Auch wenn eine Referenz die jeweilige Anforderung vollständig und uneingeschränkt erfüllt, führen Defizite in einer anderen benannten Referenz nach dem nachfolgenden Bewertungsmaßstab zu Punkteabzügen. Dies ist bei der Auswahl der Referenzen für den Teilnahmeantrag zu berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden maximal drei Referenzen gewertet. Gibt der Bewerber mehr als 3 Referenzen an, so werden die ersten 3 wertbaren in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge (1., 2., 3., etc.) gewertet. Auch wenn eine Referenz die jeweilige Anforderung vollständig und uneingeschränkt erfüllt, führen Defizite in einer anderen benannten Referenz nach dem nachfolgenden Bewertungsmaßstab zu Punkteabzügen. Dies ist bei der Auswahl der Referenzen für den Teilnahmeantrag zu berücksichtigen.
Die Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet. Gibt der Bewerber mehr als 3 Referenzen an, so werden die ersten drei wertbaren in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge (1., 2., 3., etc.) gewertet. Auch wenn eine Referenz die jeweilige Anforderung vollständig und uneingeschränkt erfüllt, führen Defizite in einer anderen benannten Referenz nach dem nachfolgenden Bewertungsmaßstab zu Punkteabzügen. Dies ist bei der Auswahl der Referenzen für den Teilnahmeantrag zu berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden maximal 3 Referenzen gewertet. Gibt der Bewerber mehr als 3 Referenzen an, so werden die ersten drei wertbaren in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge (1., 2., 3., etc.) gewertet. Auch wenn eine Referenz die jeweilige Anforderung vollständig und uneingeschränkt erfüllt, führen Defizite in einer anderen benannten Referenz nach dem nachfolgenden Bewertungsmaßstab zu Punkteabzügen. Dies ist bei der Auswahl der Referenzen für den Teilnahmeantrag zu berücksichtigen.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 5 Monate
a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschl. Sektoren nach §100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren Vvn):
Die unter Ziff. III.1.1) bis Ziff. III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft (BwrGem) für jedes Mitglied der BwrGem in einem ges. Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber (Bwr) oder ein Mitglied einer BwrGem, sich zum Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen oder technischen und berufl. Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. Subuntern.) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen in einem gesonderten Bewerbungsbogen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bwr mit dem Teilnahmeantrag (TA) die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber (Bwr) oder ein Mitglied einer BwrGem, sich zum Nachweis der wirtschaftl. und finanziellen oder technischen und berufl. Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z.B. Subuntern.) zu berufen, so sind die unter Ziff. III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen in einem gesonderten Bewerbungsbogen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bwr mit dem Teilnahmeantrag (TA) die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftl. oder finanz. Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bwr im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftl. oder finanz. Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bwr im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bwr, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufl. Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufl. Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bwr, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufl. Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufl. Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die TA sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als TA zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziff. III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum TA steht unter der in Ziff. I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
d) Der AG hat für die Beteiligung am Teilnahmewettbewerb eine Vorlage erstellt. Sie ist als TA zu verstehen und zwingend für alle Angaben gem. den Ziff. III 1.1) bis 1.3) zu verwenden. Die Vorlage zum TA steht unter der in Ziff. I.3) angegebenen Adresse zum Download bereit.
Der TA muss in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Verwendung des beigefügten Rücksendeetiketts eingereicht werden. Werden mehrere Bewerbungsbögen eingereicht (siehe Ziff. VI.3 b, so müssen die Bewerbungsbögen vom jeweiligen Aussteller eigenhändig unterschrieben und im Original vorgelegt werden.
Der TA muss in Schriftform (eigenhändig unterschrieben und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziff. IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Verwendung des beigefügten Rücksendeetiketts eingereicht werden. Werden mehrere Bewerbungsbögen eingereicht (siehe Ziff. VI.3 b, so müssen die Bewerbungsbögen vom jeweiligen Aussteller eigenhändig unterschrieben und im Original vorgelegt werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
Aa) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bwr´n eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesond. der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Aa) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bwr´n eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesond. der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
Bb) Der AG behält sich nach §15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundl. der Erstangeb. zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziff. II.2.7) und in Ziff. IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Fragen zum Vvn und zur Leistungsbeschreibung sind ausschl. in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die Plattform gem. Ziff. I.3 einzureichen. Bwr-fragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 10.7.2018, 16.00, Bieterfragen, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
g) Fragen zum Vvn und zur Leistungsbeschreibung sind ausschl. in Textform, unter Verwendung des Fragenformulars, über die Plattform gem. Ziff. I.3 einzureichen. Bwr-fragen sind rechtzeitig gestellt, wenn sie bis spätestens zum 10.7.2018, 16.00, Bieterfragen, wenn sie bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Schlusstermin zur Einreichung der Angebote eingegangen sind.
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vvn einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von sechs wertungsfähigen Angeboten das vorliegende VVN einzustellen.
Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vvn einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von sechs wertungsfähigen Angeboten das vorliegende VVN einzustellen.
h) Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist unzulässig.
Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der EU weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Veröffentl. zusätzl. in weiteren Fachmedien erfolgt ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 117-266810 (2018-06-18)