Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2013 LPH 1 und LPH 2. Umbau eines Lehr- und Verwaltungsgebäudes. — Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich. Angaben zu optionalen Leistungen, siehe II.2.11) der Bekanntmachung. — die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: 214_HUB_Phl_TWP
Kurze Beschreibung:
Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2013 LPH 1 und LPH 2.
Umbau eines Lehr- und Verwaltungsgebäudes.
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
Angaben zu optionalen Leistungen, siehe II.2.11) der Bekanntmachung.
— die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2013 LPH 1 und LPH 2.
Umbau eines Lehr- und Verwaltungsgebäudes.
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
Angaben zu optionalen Leistungen, siehe II.2.11) der Bekanntmachung.
— die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— zu Ziff. II.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in der Vergabeunterlage IV-1 „Info zum Verhandlungsverfahren“,
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag; LHO Berlin und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/; Bürgerliches Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung)
— zu Ziff. II.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in der Vergabeunterlage IV-1 „Info zum Verhandlungsverfahren“,
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag; LHO Berlin und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/; Bürgerliches Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2013 LPH 1 und LPH 2.
Umbau eines Lehr- und Verwaltungsgebäudes.
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
Angaben zu optionalen Leistungen, siehe II.2.11) der Bekanntmachung.
— die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
In der Invalidenstraße 110 wurden 1981 die Institutsgebäude für Physik und Elektronik der Humboldt.
Universität errichtet. Zukünftig sollen auf ca. 13 000 m
— das Bestandsgebäude ist als Stahlbetonskelettbau im „System SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen, Mauerwerksausfachungen mit Sandsteinverblendung und Aluminiumpanelen errichtet worden. Das Gebäude soll nahezu auf den Rohbau zurückgebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Auch die technischen Anlagen sind vollständig zu erneuern. Die Außenhülle ist wärm technisch zu ertüchtigen bzw. zu erneuern,
— das Bestandsgebäude ist als Stahlbetonskelettbau im „System SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen, Mauerwerksausfachungen mit Sandsteinverblendung und Aluminiumpanelen errichtet worden. Das Gebäude soll nahezu auf den Rohbau zurückgebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Auch die technischen Anlagen sind vollständig zu erneuern. Die Außenhülle ist wärm technisch zu ertüchtigen bzw. zu erneuern,
— das Bedarfsprogramm, mit Gesamtkosten nach DIN 276 KG 200-700 von 56 600 000 EUR (brutto) einschließlich Unvorhergesehenes (UV) ist zur Prüfung eingereicht und steht als Vergabeunterlage P-2 zur Verfügung,
— diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Bestandsschutz des Tragwerkes zu erhalten. In diesem Sinne ist die Entwurfs- und Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Bestandskonstruktion zu entwickeln, so dass der Umbau mit geringstmöglichen Eingriffen in die Bestandskonstruktion erfolgen kann,
— diese Kostenobergrenze ist zwingend einzuhalten. Aus wirtschaftlichen Gründen ist der Bestandsschutz des Tragwerkes zu erhalten. In diesem Sinne ist die Entwurfs- und Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Bestandskonstruktion zu entwickeln, so dass der Umbau mit geringstmöglichen Eingriffen in die Bestandskonstruktion erfolgen kann,
— Beginn der Planungsleistung unmittelbar nach Auftragserteilung,
— der Auftraggeber betreibt eine internetbasierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten, die auch vom Auftragnehmer zu verwenden ist. Die Technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten.
— der Auftraggeber betreibt eine internetbasierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten, die auch vom Auftragnehmer zu verwenden ist. Die Technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerke, Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten.
Zu den Planungsbeteiligten gehören u. a. Projektsteuerer, Objektplaner, Fachingenieure TGA, Bauphysiker und weitere Sonderfachleute.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster Tragwerksplanung (ABau IV 412.HF) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und wohnen einschließlich der allgemeinen Vertragsbestimmungen.
— Es wird erwartet, dass der AN durchschnittlich 1 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt.
Für die Ausführung gilt gleichermaßen eine regelmäßige Teilnahme im Rahmen der ingenieurtechnischen Überwachung an den Projekt- und Baubesprechungen vor Ort. Reisekosten werden nicht erstattet!
Dauer: 84 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, soweit erforderlich, weitere Leistungen der Leistungsphasen LPH 3 bis LPH 6 nach HOAI 2013 sowie insbesondere besondere Leistungen bis LPH 8 optional – einzeln oder im Ganzen – zu beauftragen; die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, soweit erforderlich, weitere Leistungen der Leistungsphasen LPH 3 bis LPH 6 nach HOAI 2013 sowie insbesondere besondere Leistungen bis LPH 8 optional – einzeln oder im Ganzen – zu beauftragen; die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Besondere Leistungen:
LPH 1: Bestandsaufnahme,
LPH 2: Vorläufige Berechnung,
LPH 2: Bauzustände,
LPH 3: Vordimensionierung Fassade,
LPH 4: Nachweis Brandschutz,
LPH 4: Fassadenstatik,
LPH 5: Ausführungszeichnung prüfen,
LPH 5: Ausführungszeichnungen für Sicherungsmaßnahmen,
LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht
Zusätzliche Informationen:
— zu Ziff. II.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in der Vergabeunterlage IV-1 „Info zum Verhandlungsverfahren“,
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag; LHO Berlin und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/; Bürgerliches Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung)
— Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag; LHO Berlin und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/; Bürgerliches Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Invalidenstraße 110
10115 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a)Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen;
b)Erklärung zur Eintragung in Handels- oder Berufsregister;
c)Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens;
d)Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach §124 GWB.
— die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und auf elektronischem Wege (in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe) oder in Papierform (mit eigenhändiger Unterschrift) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung dem AG (Ziffer I.3) zu übermitteln. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages,
— die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und auf elektronischem Wege (in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe) oder in Papierform (mit eigenhändiger Unterschrift) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung dem AG (Ziffer I.3) zu übermitteln. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages,
— sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden,
— sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden,
— Bewerber-/Bietergemeinschaften:
—— haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus.
—— haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
— Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
— Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d.h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen,
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d.h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen,
— EEE Teil IV:
Zur Prüfung aller Eignungskriterien ist zwingend die vom AG erzeugte EEE (Datei: „espd-Request.xml“) ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben und soweit erforderlich die Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Eine fehlende oder nicht unterschriebene EEE führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Zur Prüfung aller Eignungskriterien ist zwingend die vom AG erzeugte EEE (Datei: „espd-Request.xml“) ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben und soweit erforderlich die Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Eine fehlende oder nicht unterschriebene EEE führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der Unterschriebenen EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen oder nur die Anwendung des Globalvermerks.
In der EEE können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden auch nicht als Ergänzung.
Herangezogen.
—EEE Teil V:
Hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss.
Am weiteren Verfahren. Achtung: Von §56 Absatz 2 VgV (Nachforderung) wird kein Gebrauch gemacht.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeplattform/Veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeplattform/Veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben.
– Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 000 000 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 5 000 000 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, eines in einem Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben. Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen,
– Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
– Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden,
– Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben,
– Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
2. Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und Absatz 4 Nr. 4 VgV:
— Spezifischer Jahresumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2015/2016/2017) als auch der entsprechend Durchschnittliche.
Mindeststandards:
zu 1. Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden.
zu 2. der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung in den letzten 3 Jahren (2015/2016/2017) beträgt jeweils mind. 250 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorstellung von zwei Referenzprojekten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft als Tragwerksplaner bei Umbaumaßnahmen im Bestand nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Die Referenzprojekte 1 und 2 werden nur bewertet, wenn nachfolgende Anforderungen/Bedingungen erfüllt sind:
a) Die Leistungen aus den Referenzen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein d.h. die Leistungen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein und keine Subunternehmerleistungen sein,
b) Die Referenzen müssen vom sich bewerbenden Büro/Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,
c) Referenzen von Projektmitarbeitern/innen, die diese für andere Büros/Unternehmen bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
d) Die Leistungen aus den Referenzen müssen in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossen und an den
Bauherrn übergeben worden sein (d.h. Übergabe des Objektes nach Abschluss der LP 8 gem. § 34 HOAI bis spätestens vor dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung),
e) Es müssen Leistungen der Tragwerksplanung sein.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben vorzunehmen:
— Projektbezeichnung und Anschrift des Entwurfsverfassers,
— Kurze Beschreibung des Projektes und der Aufgaben des Bewerbers einschl. der Art der Maßnahmen (Umbau, Modernisierung, Sanierung),
— Darstellung des bearbeiteten Leistungsbildes und der Leistungsphasen nach § 51 HOAI,
— Gesamtkosten nach DIN 276 der KG 200 bis 700 in EUR brutto,
— Art des Tragwerkes,
— Leistungszeit mit Zeitpunkt der Fertigstellung, (Übergabe an den Bauherrn),
— Angabe, ob der vorgesehene Projektleiter am Projekt beteiligt oder in verantwortlicher Stellung tätig war,
— Angaben zum Schwierigkeitsgrad,
— Angaben zu besonderen Anforderungen an das Tragwerk des Gebäudes,
— Referenzschreiben des Auftraggebers und Ansprechpartners, dessen Adresse und Telefonnummer.
2. Angaben zum Projektteam, dass für die Erbringung der Leistungen vorgesehen ist: max. 2 Mitarbeiter/Innen.
— je ein Projektleiter (PL),
— stellvertretender PL.
Für jede benannte Person sind folgende Angaben dem Angebot beizufügen:
Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschulabschluss, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte und Weiterbildung mit Abschluss.
Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschulabschluss, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, persönliche Referenzen vergleichbarer Projekte und Weiterbildung mit Abschluss.
Die Nachweise für die vorbenannten Angaben, etwa Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen und eine Liste der persönlichen Referenzen sind mit dem Angebot abzugeben.
Mindeststandards:
— Anzahl MA (Bauingenieure) 2015, 2016, 2017: im Durchschnitt mind. 2,
— Diplom Bauingenieur oder gleichwertig,
— Berechtigung zur Aufstellung einer Tragwerksplanung.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bauingenieur, Bauvorlagenberechtigt gem. §§ 66 i.V.m. 65 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 4 BauO Bln.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http:www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http:www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml.
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen (siehe Anlage „Übersicht Vergabeunterlagen“):
— Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Wirt 359,
— Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt322,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 306 F (ggf.),
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ABau IV 307 F (ggf.),
— Nachweise der Eignung gem. § 44 bis § 46 VgV 2016,
— Niederschrift Verpflichtungserklärung ABau IV 317 F.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Wertung eines Referenzprojekts erfolgt nur bei Erfüllung aller Bedingungen Ziff. III.1.3) [1.] a) bis e).
Bewertet werden zwei Referenzprojekte, jeweils max. 70 Pkt. als Summe der folgenden Kriterien (siehe III.1.3):
1.1 20 Pkt. = Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes des Hochbaus mit dem Schwierigkeitsgrad HZ III bzw. höher,
1.2 20 Pkt. = Öffentliche Baumaßnahme,
1.3 10 Pkt. = Gesamtkosten nach DIN 276 der KG 200 bis 700 mind. 40 Mio. EUR brutto,
1.4 20 Pkt. = Nach- und Umrechnung einer Stahlbeton-Skelettkonstruktion.
2. Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten gemäß Ziff. III.1.3): max. 30 Pkt.
2.1 Projektleiter/in und [2.2] Stellvertretende/r Projektleiter/in: 15 Pkt. = wenn der/die Projektleiter/in mind. 10 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss in der Tragwerksplanung, hiervon mind. 5 Jahre in leitender Funktion nachweist, 15 Pkt. = wenn der/die Stellvertretende/r Projektleiter/in mind. 5 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss in der Tragwerksplanung nachweist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.1 Projektleiter/in und [2.2] Stellvertretende/r Projektleiter/in: 15 Pkt. = wenn der/die Projektleiter/in mind. 10 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss in der Tragwerksplanung, hiervon mind. 5 Jahre in leitender Funktion nachweist, 15 Pkt. = wenn der/die Stellvertretende/r Projektleiter/in mind. 5 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss in der Tragwerksplanung nachweist.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 140 + 30 = 170 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam, Organisation des Projektes und Projektspezifische Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Geplante Herangehensweise beim Tragwerksentwurf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erläuterung der Unterschiede zwischen TGL und DIN
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 30
Zum Zeitpunkt der Bewerbung (Schlusstermin gem. Ziff. IV.2.2) sind als Nachweis der Eignung nur Eigenerklärungen in der unterschriebenen EEE und der Zusatzerklärung-EEE einzureichen.
Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEE's. (s. Ziff. III.1.1). Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen (s. Ziff. III.2.2).
Die EEE besteht aus einer ggf. mehreren EEE's. (s. Ziff. III.1.1). Darüber hinausgehende Unterlagen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nicht gefordert und nicht zur Eignungsprüfung berücksichtigt. Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen (s. Ziff. III.2.2).
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt;
3. Nur die in den EEE's genannten Referenzen werden einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung darf sich nur auf zwei Referenzen beziehen.
4. Änderungen in der EEE/Zusatzerklärung zur EEE sind nicht zulässig;
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3. Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter in einem verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber gekennzeichnet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V Hochbau, V M 1, Fehrbelliner Platz 2 / Raum 311 – 3.OG, 10707 Berlin einzureichen;
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3. Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter in einem verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber gekennzeichnet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V Hochbau, V M 1, Fehrbelliner Platz 2 / Raum 311 – 3.OG, 10707 Berlin einzureichen;
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 8.5.2018 an die Vergabestellen zu richten Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1) – V M 2 und I.3) – V B) genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht;
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 8.5.2018 an die Vergabestellen zu richten Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1) – V M 2 und I.3) – V B) genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht;
8. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall.
8. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall.
Personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
Personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden;
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden;
10. Angebote sind nach Aufforderung einzureichen an folgende Anschrift: Kontaktstelle V B (nach Ziff.1.3), siehe Vergabeunterlage R1.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 065-145006 (2018-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2013 LPH 1 und LPH 2.
Umbau eines Lehr- und Verwaltungsgebäudes.
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, Zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
Angaben zu optionalen Leistungen, siehe II.2.11) der Bekanntmachung.
— die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI 2013 LPH 1 und LPH 2.
Umbau eines Lehr- und Verwaltungsgebäudes.
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, Zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
Angaben zu optionalen Leistungen, siehe II.2.11) der Bekanntmachung.
— die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen erfolgt gemäß den Angaben in I.3).
Gesamtwert des Auftrags: 658419.04 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Kontakt
Fax: +49 3090139-3301 📠
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, Zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
— Bauen im Bestand, Stahlbetonskelett-Bauweise „System SK Berlin 1972“, ggf. Aufstockung, ggf. Fassadenstatik (im Zuge energetischer Sanierung), mehrere Baukörper, innerstädtische Lage, Bestandsschutz für das Tragwerk ist wünschenswert, konstruktiver Brandschutz unter Würdigung der TGL-Vorschriftenwerk, Zusätzliche Fluchttreppenhäuser neben dem Bestandstragwerk erforderlich.
Nutzfläche die fremdsprachlichen Institute und das Sprachenzentrum untergebracht werden.
— das Bestandsgebäude ist als Stahlbetonskelettbau im „System SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen, Mauerwerksausfachungen mit Sandsteinverblendung und Aluminiumpanelen errichtet worden. Das Gebäude soll nahezu auf den Rohbau zurückgebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Auch die Technischen Anlagen sind vollständig zu erneuern. Die Außenhülle ist wärm technisch zu ertüchtigen bzw. zu erneuern,
— das Bestandsgebäude ist als Stahlbetonskelettbau im „System SK Berlin 1972“ mit Fassaden aus vorgehängten Waschbetonfertigteilen, Mauerwerksausfachungen mit Sandsteinverblendung und Aluminiumpanelen errichtet worden. Das Gebäude soll nahezu auf den Rohbau zurückgebaut und unter Beibehaltung der Tragkonstruktion den neuen Raumanforderungen entsprechend ausgebaut werden. Auch die Technischen Anlagen sind vollständig zu erneuern. Die Außenhülle ist wärm technisch zu ertüchtigen bzw. zu erneuern,
— das Bedarfsprogramm, mit Gesamtkosten nach DIN 276 KG 200-700 von 56 600 000 EUR (brutto) Einschließlich Unvorhergesehenes (UV) ist zur Prüfung eingereicht und steht als Vergabeunterlage P-2 zur Verfügung,
— der Auftraggeber betreibt eine internetbasierte Projektplattform zum Austausch von Daten und Dokumenten, die auch vom Auftragnehmer zu verwenden ist. Die Technischen und sonstigen Vorschriften, Regelwerke.
Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten. Zu den Planungsbeteiligten gehören u. a. Projektsteuerer, Objektplaner, Fachingenieure TGA, Bauphysiker und weitere Sonderfachleute. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster Tragwerksplanung (ABau IV 412.HF) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und wohnen einschließlich der allgemeinen Vertragsbestimmungen.
Rundschreiben und die Vorgaben des Projekthandbuchs der Abteilung V (s. Anlagen) sind zu beachten. Zu den Planungsbeteiligten gehören u. a. Projektsteuerer, Objektplaner, Fachingenieure TGA, Bauphysiker und weitere Sonderfachleute. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster Tragwerksplanung (ABau IV 412.HF) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und wohnen einschließlich der allgemeinen Vertragsbestimmungen.
Beschreibung der Optionen:
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, soweit erforderlich, weitere Leistungen der Leistungsphasen LPH 3 bis LPH 6 nach HOAI 2013 sowie insbesondere besondere Leistungen bis LPH 8 optional – einzeln oder im Ganzen – zu beauftragen; die Beauftragung erfolgt
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, soweit erforderlich, weitere Leistungen der Leistungsphasen LPH 3 bis LPH 6 nach HOAI 2013 sowie insbesondere besondere Leistungen bis LPH 8 optional – einzeln oder im Ganzen – zu beauftragen; die Beauftragung erfolgt
Stufenweise.
— LPH 1: Bestandsaufnahme,
— LPH 2: Vorläufige Berechnung,
— LPH 2: Bauzustände,
— LPH 3: Vordimensionierung Fassade,
— LPH 4: Nachweis Brandschutz,
— LPH 4: Fassadenstatik,
— LPH 5: Ausführungszeichnung prüfen,
— LPH 5: Ausführungszeichnungen für Sicherungsmaßnahmen,
— LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle.
Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-21 📅
Name: Dr. Zauft Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH
Postanschrift: Glasmeisterstr. 5+7
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 658419.04 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3090137616📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 3090138498📞
Quelle: OJS 2019/S 060-139616 (2019-03-21)