Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der Freien Universität (FU) am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 203_FU_ILH_PS
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der Freien Universität (FU) am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der Freien Universität (FU) am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— zu Ziff. II.2.5.) Zuschlagskriterien: weitere Angaben in der Vergabeunterlage IV 1-1 „Info zum
Verhandlungsverfahren“;
— die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB PS) zum
Vertrag; LHO Berlin und AV LHO; Bürgerliches Gesetzbuch BGB.
Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/
(keine abschließende Auflistung).
1) Es sollen die in der Vergabeunterlage V 1-2 benannten "Delegierten Bauherrenleistungen" vergeben werden (siehe Anlage 2 zum Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung). Sie sind folgenden Handlungsbereichen zuzuordnen:
(a) Organisatorische Arbeiten;
(b) Mengen und Qualitäten;
(c) Kosten und Finanzierung;
(d) Termine/Kapazitäten;
2) Stufe A1, Leistungsabschnitt 1-2(Optionen: Stufe A2 - Leistungsabschnitte 3-5 und Stufe B - Leistungsabschnitte 6-9; jeder Leistungsabschnitt kann einzeln oder im Ganzen abgerufen werden);
3) Es gelten die Ergänzenden Vereinbarungen gemäß Vergabeunterlage V1-0 „Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung“ (Punkt 9 auf Seite 10). Die dort genannten Leistungen sind im Grundhonorar enthalten;
4) Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster (Vergabeunterlage V1-0) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-PS (Vergabeunterlage V1-1, nach dem Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07 /2005 vom 21.9.2005, abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/);
4) Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster (Vergabeunterlage V1-0) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Projektsteuerungsleistungen einschließlich der Allgemeinen Vertragsbestimmungen AVB-PS (Vergabeunterlage V1-1, nach dem Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07 /2005 vom 21.9.2005, abrufbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/);
5) Die Verfahrensabläufe gemäß ABau und Projekthandbuch der SenStadtWohn Abteilung V sind zu beachten;
6) Es wird erwartet, dass der AN durchschnittlich 1-2 x wöchentlich an Besprechungen in Berlin teilnimmt. Reisekosten werden nicht erstattet;
7) Zu den Planungsbeteiligten (siehe Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/) gehören unter anderem Architekten/Tragwerksplaner/Freianlagenplaner = Generalplaner sowie Fachingenieure TGA, Bauphysiker, Sonderfachleute (u.a. BNB-Koordinator, Sicherheitskoordinatoren, Brandschutzgutachter) sowie weitere Gutachter;
7) Zu den Planungsbeteiligten (siehe Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/) gehören unter anderem Architekten/Tragwerksplaner/Freianlagenplaner = Generalplaner sowie Fachingenieure TGA, Bauphysiker, Sonderfachleute (u.a. BNB-Koordinator, Sicherheitskoordinatoren, Brandschutzgutachter) sowie weitere Gutachter;
8) Gemäß Rahmenterminplanung sollen die genehmigten Bauplanungsunterlagen (BPU) im Februar 2020 vorliegen und die Bauausführung soll von Juli 2020 bis Juli 2022 erfolgen. Grundlage der Planung bilden das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 und der Rahmenterminplan vom 26.1.2018, welche in Auszügen zur Verfügung gestellt werden (siehe Vergabeunterlagen P1 und P2).
8) Gemäß Rahmenterminplanung sollen die genehmigten Bauplanungsunterlagen (BPU) im Februar 2020 vorliegen und die Bauausführung soll von Juli 2020 bis Juli 2022 erfolgen. Grundlage der Planung bilden das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 und der Rahmenterminplan vom 26.1.2018, welche in Auszügen zur Verfügung gestellt werden (siehe Vergabeunterlagen P1 und P2).
Dauer: 108 Monate
Beschreibung der Optionen:
1) Beauftragung:
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, weitere Leistungen der Stufe A2 /Leistungsabschnitte 3 bis 5 und Stufe B/Leistungsabschnitte 6 bis 9 - Abschnittsweise, einzeln oder im Ganzen, abzurufen.
Option 1)
Stufe A2 /Leistungsabschnitte 3-5: Bauplanungsunterlagen (BPU), Genehmigungs- und
Ausführungsplanung,
Option 2)
Stufe B /Leistungsabschnitte 6-9: Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung an der Vergabe,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Institut für Lebensmittelsicherheit und -hygiene (ILH), FU Berlin.
Campus Düppel, Königsweg 61-65,
14163 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen;
b) Erklärung zur Eintragung in Handels– oder Berufsregister;
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens;
d) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB sowie von
Fakultativen Ausschlussgründen nach §124 GWB.
Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und auf elektronischem Wege (in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe) oder in Papierform (mit eigenhändiger Unterschrift) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung dem AG (Ziffer I.3) zu übermitteln. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die vom Auftraggeber (AG) bereitgestellte und den Vergabeunterlagen beigefügte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen ihren Teilen II bis VI auszufüllen und auf elektronischem Wege (in Textform/unveränderliches Format z.B. PDF/mit Absenderangabe) oder in Papierform (mit eigenhändiger Unterschrift) inklusive der vollständig ausgefüllten Zusatzerklärung dem AG (Ziffer I.3) zu übermitteln. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet; Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
— haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen;
— haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen;
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die
Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind;
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d.h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen;
wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d.h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht Vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen;
EEE Teil IV:
Zur Prüfung aller Eignungskriterien ist zwingend die vom AG erzeugte EEE (Datei: „espd-.
Request.xml“) ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben und soweit erforderlich die Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Eine fehlende oder nicht unterschriebene EEE führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der unterschriebenen EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen oder nur die Anwendung des Globalvermerks in der EEE können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden auch nicht als Ergänzung herangezogen;
Request.xml“) ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben und soweit erforderlich die Zusatzerklärung zur EEE einzureichen. Eine fehlende oder nicht unterschriebene EEE führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Gleiches gilt bei einer fehlenden Zusatzerklärung zur EEE, sofern die Angaben nicht bereits in der unterschriebenen EEE enthalten sind. Weitere Unterlagen oder nur die Anwendung des Globalvermerks in der EEE können die geforderte EEE weder ersetzen noch heilen und werden auch nicht als Ergänzung herangezogen;
EEE Teil V:
Hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Achtung: Von §56 Absatz 2 VgV (Nachforderung) wird kein Gebrauch gemacht. Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt.
Hier muss der Bewerber zu den in der Bekanntmachung genannten Auswahlkriterien/Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Achtung: Von §56 Absatz 2 VgV (Nachforderung) wird kein Gebrauch gemacht. Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down-/Upload der EEE und der Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für das Ausfüllen der EEE eingestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben.
Entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen.
Kann. Eine Deckungssummen von mindestens 3 000 000 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens.
5 000 000 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5 000 000 Mio. EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung
gesamtschuldnerisch.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich;
[2] Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
— der spezifische Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung in den letzten 2 Jahren (2016/2017) sowie auch der entsprechend Durchschnittliche.
Mindeststandards:
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden;
[zu 2] Ein Bewerber wird bei Nichteinhaltung eines durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatzes der letzten 2 Jahre (2016/2017) von mindestens 150 000 EUR (netto) nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
[1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Angaben zu Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Ausführungszeitpunkt, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum Leistungsabschnitte 2-8, Abschluss Leistungsabschnitt 8 bzw. 9, Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), zum Anforderungsgrad (gemäß Anlage 4 zum Projektsteuerungsvertrag), Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
[1] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Angaben zu Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Ausführungszeitpunkt, Bearbeitungsumfang, Planungs- und Ausführungszeitraum Leistungsabschnitte 2-8, Abschluss Leistungsabschnitt 8 bzw. 9, Gesamtkosten (KG 200-700 nach DIN 276), zum Anforderungsgrad (gemäß Anlage 4 zum Projektsteuerungsvertrag), Anschrift, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis c) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und der Abschluss des Leistungsabschnitts 8 bzw. 9 darf max. 5 Jahre, ab Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zurückliegen,
b) Die Gesamtkosten (KG 200-700) der Referenz muss mindestens 10 000 000 EUR (brutto) betragen,
c) Es müssen mindestens die Handlungsbereiche Organisatorische Arbeiten, Mengen und Qualitäten,
Kosten und Finanzierung, Termine / Kapazitäten in den Leistungsabschnitten 2 bis 8 (gemäß Anlage 2 zum.
Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 07/2005 vom 21.9.2005) oder gleichwertig (z. B. AHO) erbracht worden sein.
— bewertet wird insgesamt nur eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9 [1.] genannten Kriterien/ Unterkriterien:
[1.1] Neubau eines Gebäudes im Bereich des Hochbaus mit vergleichbaren Anforderungen an die Steuerung und Koordination,
[1.2] Öffentliche Baumaßnahme,
[1.3] Gesamtbaukosten (KG 200-700 nach DIN 276) mind. 15 Mio. EUR brutto;
[2] Angaben zum Projektteam, dass für die Erbringung der Leistungen vorgesehen ist: max. 3 Mitarbeiter/Innen.
— je ein Projektleiter (PL),
— stellvertretender PL,
— technischer Mitarbeiter.
Für jede benannte Person sind folgende Angaben dem Angebot beizufügen:
Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschulabschluss, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und Weiterbildung mit Abschluss (Die Nachweise wie Zeugnisse und Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind mit dem Angebot abzugeben, siehe III.2.2) und Berufsjahre nach der Ausbildung;
Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Berufsausbildung, Berufsjahre nach Hochschulabschluss, Hochschul- oder Fachhochschulausbildung und Weiterbildung mit Abschluss (Die Nachweise wie Zeugnisse und Urkunden und eine Liste der persönlichen Referenzen sind mit dem Angebot abzugeben, siehe III.2.2) und Berufsjahre nach der Ausbildung;
[3] Eignung/Qualifikation der Projektleiters/in,
[3.1] mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung, hiervon mind. 5 Jahre in leitender Funktion, nachweist,
[3.2] wenn er/sie mind. 5 Jahre Projektsteuerungspraxis bei öffentlichen Baumaßnahmen (öffentlicher AG) nachweist,
[3.3] Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 2 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bietergemeinschaft und /oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach den Berufsgruppen Architekt und/oder Ingenieur.
[3.3] Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten 2 Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/r Bewerbers/Bietergemeinschaft und /oder der Kapazitäten anderer Unternehmen, gegliedert nach den Berufsgruppen Architekt und/oder Ingenieur.
Oben genannte Bescheinigungen und sonstige Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen, wenn in der Auftragsbekanntmachung nichts anderes ausgeführt wird.
Mindeststandards:
[zu 1.3]
— die Gesamtbaukosten der Referenz muss mindestens 10 Mio. EUR (brutto) betragen,
[zu III.2.1]
— das Projektteam wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn nicht die unter III.2.1 benannten Projektmitglieder über die geforderten Abschlüsse verfügen,
— Angaben zu einem besonderen Berufsstand (siehe Ziffer III.2.1),
— ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn die Anzahl der angestellten Ingenieure und/oder Architekten im Mittel der letzten 2 Jahren (2016/2017) unter 2 Beschäftigten (Inhaber und fest angestellten Mitarbeitenden) liegt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich und eine mehrjährige Planungs- und Projektsteuerungspraxis sowie über eine angemessene Baustellenerfahrung – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen (siehe Rundschreiben Nr. 7/2005 vom 21.9.2005).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter müssen über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich und eine mehrjährige Planungs- und Projektsteuerungspraxis sowie über eine angemessene Baustellenerfahrung – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen (siehe Rundschreiben Nr. 7/2005 vom 21.9.2005).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen (siehe Anlagen gemäß „Übersicht Vergabeunterlagen“ R1 - R2):
— besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Wirt 359,
— besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen ABau IV 306 F (ggf.),
— Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften ABau IV 307 F (ggf.),
— Nachweise der Eignung gem. § 44 bis § 46 VgV 2016,
— Niederschrift Verpflichtungserklärung ABau IV 317 F.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven.
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden.
Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Angaben zur Bewertung und Punktevergabe:
[1] Angaben zu der persönlichen Referenz des für die Maßnahme vorgesehenen Projektleiters gemäß Ziff. III.1.3) [1]: max. 70 Pkt.
Die Wertung eines Referenzprojekts erfolgt nur bei Erfüllung aller Bedingungen Ziff. III.1.3) [1] a) bis c). Bewertet wird nur ein persönliches Referenzprojekt. Max. 70 Pkt. als Summe der folgenden Unterkriterien können erreicht werden:
[1.1] 30 Pkt. = Neubau eines Gebäudes im Bereich des Hochbaus mit vergleichbaren Anforderungen an die Steuerung und Koordination, siehe III.1.3),
[1.3] 25 Pkt. = Gesamtbaukosten (KG 200-700 nach DIN 276) mind. 15 Mio. EUR brutto, siehe III.1.3),
[2] Eignung/Qualifikation des/der Projektleiters/in gemäß Ziff. III.1.3) [2]: max. 30 Pkt. als Summe folgender Unterkriterien können erreicht werden:
[2.1] 15 Pkt. = wenn er/sie mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Projektsteuerung, hiervon mind. 5 Jahre in leitender Funktion, nachweist,
[2.2] 15 Pkt. = zusätzlich, wenn er/sie mind. 5 Jahre Projektsteuerungspraxis bei öffentlichen Baumaßnahmen (öffentlicher AG) nachweist.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 70+30 = 100 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam, Projektorganisation, projektspezifische Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise und Werkzeuge zur Steuerung eines termingerechten Projektablaufs und zur Steuerung der Kosten bei gestörtem Bauablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbezogene Überlegungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Gewichtung des Preises: 25
3) Nur die in den EEE's genannte Referenz wird einbezogen. Die bereitgestellte Zusatzerklärung darf
sich nur auf eine Referenz beziehen;
4) Änderungen in der EEE/Zusatzerklärung zur EEE sind nicht zulässig;
5) Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer
Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen;
6) Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3. Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter in einem verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber gekennzeichnet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V Hochbau, V M 1, Fehrbelliner Platz 2 / Raum 311 - 3.OG, 10707 Berlin einzureichen;
6) Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3. Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3) Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter in einem verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber gekennzeichnet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V Hochbau, V M 1, Fehrbelliner Platz 2 / Raum 311 - 3.OG, 10707 Berlin einzureichen;
7) Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 27.3.2018 an die Vergabestellen zu richten.
Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1) – V M 2 und I.3) – V B) genannten Kontaktstellen. Die
Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht;
8) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
8) Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden;
9) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen(weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden;
9) Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen(weitere Bedingungen unter Ziffer III.1.1 und III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden;
10) Angebote sind nach Aufforderung einzureichen an folgende Anschrift: Kontaktstelle V B (nach Ziff.1.3),
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den.
Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur.
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 040-087460 (2018-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Neubau Institutsgebäude Lebensmittelsicherheit und -hygiene – ILH, FU-Berlin
Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der FU-Berlin am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
Neubau Institutsgebäude Lebensmittelsicherheit und -hygiene – ILH, FU-Berlin
Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der FU-Berlin am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
Gesamtwert des Auftrags: 314 088 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Neubau Institutsgebäude Lebensmittelsicherheit und -hygiene – ILH, FU-Berlin
Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der FU-Berlin am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
Im Rahmen der Standortentwicklung und Konzentration der FU-Berlin am Standort Düppel ist ein Neubau des Instituts für Lebensmittelsicherheit und -hygiene geplant. Dieser umfasst inhaltlich und räumlich Funktionen, die sich gegenwärtig auf mehreren Liegenschaften der FU und auf dem Campus der Humboldt Universität (HU) in Mitte befinden. Die Nutzungsflächen (NUF 1-7) von insgesamt ca. 2 175 qm umfassen Büros, Lehrräume, FAO Reference Center, Labore, Demonstrations- Sektionshalle, Core-Facilities, Materialverwaltung und sonstige Nutzflächen. Für die Errichtung des Neubaus ist der Abbruch der vorhandenen Gebäude Haus 23 (Kursraum) und Haus 24 (Kälberstall) erforderlich. Zertifizierung „Silber“ nach BNB wird angestrebt. Das Bauvorhaben wird aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Grundlage ist das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 über 20 000 000 EUR Gesamtkosten brutto. Fertigstellung Dezember 2022.
1) Es wurden die in der Vergabeunterlage V 1-2 benannten „Delegierten Bauherrenleistungen“ vergeben (siehe Anlage 2 zum Vertrag über Leistungen der Projektsteuerung). Sie sind folgenden Handlungsbereichen zuzuordnen:
2) Stufe A1, Leistungsabschnitt 1-2(Optionen: Stufe A2 – Leistungsabschnitte 3-5 und Stufe B -Leistungsabschnitte 6-9; jeder Leistungsabschnitt kann einzeln oder im Ganzen abgerufen werden);
7) Zu den Planungsbeteiligten (siehe Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/) gehören unter anderem Architekten/Tragwerksplaner/Freianlagenplaner = Generalplaner sowie Fachingenieure TGA, Bauphysiker, Sonderfachleute (u. a. BNB-Koordinator, Sicherheitskoordinatoren, Brandschutzgutachter) sowie weitere Gutachter;
7) Zu den Planungsbeteiligten (siehe Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/) gehören unter anderem Architekten/Tragwerksplaner/Freianlagenplaner = Generalplaner sowie Fachingenieure TGA, Bauphysiker, Sonderfachleute (u. a. BNB-Koordinator, Sicherheitskoordinatoren, Brandschutzgutachter) sowie weitere Gutachter;
8) Gemäß Rahmenterminplanung sollen die genehmigten Bauplanungsunterlagen (BPU) im Februar 2020vorliegen und die Bauausführung soll von Juli 2020 bis Juli 2022 erfolgen. Grundlage der Planung bilden das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 und der Rahmenterminplan vom 26.1.2018, welche in Auszügen zur Verfügung gestellt werden (siehe Vergabeunterlagen P1 und P2).
8) Gemäß Rahmenterminplanung sollen die genehmigten Bauplanungsunterlagen (BPU) im Februar 2020vorliegen und die Bauausführung soll von Juli 2020 bis Juli 2022 erfolgen. Grundlage der Planung bilden das geprüfte Bedarfsprogramm vom 2.3.2017 und der Rahmenterminplan vom 26.1.2018, welche in Auszügen zur Verfügung gestellt werden (siehe Vergabeunterlagen P1 und P2).
Beschreibung der Optionen:
Der AG beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme, weitere Leistungen der Stufe A2 /Leistungsabschnitte 3 bis 5 und Stufe B/Leistungsabschnitte 6 bis 9 – Abschnittsweise, einzeln oder im Ganzen, abzurufen.
Stufe A2 /Leistungsabschnitte 3-5: Bauplanungsunterlagen (BPU), Genehmigungs- und Ausführungsplanung,
Stufe B /Leistungsabschnitte 6-9: Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung an der Vergabe, Objektüberwachung, Abschlussarbeiten, Rechnungsbearbeitung, Mängelbeseitigung, Dokumentation.
Der Auftraggeber behält sich eine ggf. stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungen/Leistungsabschnitte(n) bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor.
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 25
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-11 📅
Name: Stein und Partner Projektmanagement Beratende Ingenieure PartGmbB
Postanschrift: Kurfürstendamm 219
Postort: NL Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Internetadresse: https://sppm.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 314 088 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet
die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).