2 Gegenstand der Ausschreibung Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Soft-ware für die zentrale Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen. Da durch den innovativen Charakter sowie die hohe Komplexität der Aufgabenstellung nicht alle relevanten Leistungsbestandteile abschließend und vollumfänglich zu definieren sind sowie Interdependenzen zu der vom Bieter zu skizzierenden Systemkonzeption bestehen, wird vom Bieter ausdrücklich erwartet, die von ihm zur Erbringung der geforderten Leistungen angebotenen konzeptionellen und technischen Konzepte und Grundlagen zu skizzieren sowie sich hieraus ergebende Lösungsansätze aufzuzeigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: D-0036/2018 - visitBerlin - visitBerlin Relay
Kurze Beschreibung:
2 Gegenstand der Ausschreibung
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Soft-ware für die zentrale Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Da durch den innovativen Charakter sowie die hohe Komplexität der Aufgabenstellung nicht alle relevanten Leistungsbestandteile abschließend und vollumfänglich zu definieren sind sowie Interdependenzen zu der vom Bieter zu skizzierenden Systemkonzeption bestehen, wird vom Bieter ausdrücklich erwartet, die von ihm zur Erbringung der geforderten Leistungen angebotenen konzeptionellen und technischen Konzepte und Grundlagen zu skizzieren sowie sich hieraus ergebende Lösungsansätze aufzuzeigen.
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Soft-ware für die zentrale Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Da durch den innovativen Charakter sowie die hohe Komplexität der Aufgabenstellung nicht alle relevanten Leistungsbestandteile abschließend und vollumfänglich zu definieren sind sowie Interdependenzen zu der vom Bieter zu skizzierenden Systemkonzeption bestehen, wird vom Bieter ausdrücklich erwartet, die von ihm zur Erbringung der geforderten Leistungen angebotenen konzeptionellen und technischen Konzepte und Grundlagen zu skizzieren sowie sich hieraus ergebende Lösungsansätze aufzuzeigen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-25 📅
Datum des Beginns: 2018-10-22 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 163-372799
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRFYJ9B
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2 Gegenstand der Ausschreibung
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Soft-ware für die zentrale Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Soft-ware für die zentrale Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Da durch den innovativen Charakter sowie die hohe Komplexität der Aufgabenstellung nicht alle relevanten Leistungsbestandteile abschließend und vollumfänglich zu definieren sind sowie Interdependenzen zu der vom Bieter zu skizzierenden Systemkonzeption bestehen, wird vom Bieter ausdrücklich erwartet, die von ihm zur Erbringung der geforderten Leistungen angebotenen konzeptionellen und technischen Konzepte und Grundlagen zu skizzieren sowie sich hieraus ergebende Lösungsansätze aufzuzeigen.
Da durch den innovativen Charakter sowie die hohe Komplexität der Aufgabenstellung nicht alle relevanten Leistungsbestandteile abschließend und vollumfänglich zu definieren sind sowie Interdependenzen zu der vom Bieter zu skizzierenden Systemkonzeption bestehen, wird vom Bieter ausdrücklich erwartet, die von ihm zur Erbringung der geforderten Leistungen angebotenen konzeptionellen und technischen Konzepte und Grundlagen zu skizzieren sowie sich hieraus ergebende Lösungsansätze aufzuzeigen.
Siehe Anlage technische Vorgaben
2.1) Ausgangslage und Status Quo
Vorhandene Eintrittssysteme in Berliner Museen und Attraktionen greifen bei der Validierung von Tickets und deren Prüfung auf eigene Services/Systeme zurück. Der QR- oder Barcode auf der Eintrittskarte oder versteckte Codes mithilfe von NFC-Technologie werden auf ihre Gültigkeit nach verschiedenen Kriterien geprüft. Das erste Kriterium ist in der Regel, ob der QR- oder Barcode überhaupt bekannt ist. Erst dann erfolgen Plausibilitätsprüfungen (wie z. B. eine Prüfung für ein bestimmtes Zeitfenster oder die Anzahl der zulässigen Eintritte). Abgeschottete Systeme scheitern bei QR- oder Barcodes aus externen Systemen schon beim ersten Kriterium: die QR- oder Barcodes der externen Systeme sind in der Eintrittsanlage der meisten Museen/Attraktionen in Berlin nicht bekannt, obwohl die Karte den Gast zum Einlass berechtigt. Demnach wird der QR- oder Barcode abgelehnt.
Vorhandene Eintrittssysteme in Berliner Museen und Attraktionen greifen bei der Validierung von Tickets und deren Prüfung auf eigene Services/Systeme zurück. Der QR- oder Barcode auf der Eintrittskarte oder versteckte Codes mithilfe von NFC-Technologie werden auf ihre Gültigkeit nach verschiedenen Kriterien geprüft. Das erste Kriterium ist in der Regel, ob der QR- oder Barcode überhaupt bekannt ist. Erst dann erfolgen Plausibilitätsprüfungen (wie z. B. eine Prüfung für ein bestimmtes Zeitfenster oder die Anzahl der zulässigen Eintritte). Abgeschottete Systeme scheitern bei QR- oder Barcodes aus externen Systemen schon beim ersten Kriterium: die QR- oder Barcodes der externen Systeme sind in der Eintrittsanlage der meisten Museen/Attraktionen in Berlin nicht bekannt, obwohl die Karte den Gast zum Einlass berechtigt. Demnach wird der QR- oder Barcode abgelehnt.
Die Zutrittskontrolle für Eintrittskarten findet in den Attraktionen Berlins (z.B. Museen) begrenzt auf die eigene (technische) Reichweite statt. In Museen werden lediglich systemeigene Eintrittskarten am Einlass kontrolliert und gescannt. Dies führt dazu, dass Vertriebspartner derzeit direkt bei den Attraktionen einkaufen oder ihre eigenentwickelten Eintrittsvoucher durch den Endkunden vor Ort umtauschen lassen müssen.
Die Zutrittskontrolle für Eintrittskarten findet in den Attraktionen Berlins (z.B. Museen) begrenzt auf die eigene (technische) Reichweite statt. In Museen werden lediglich systemeigene Eintrittskarten am Einlass kontrolliert und gescannt. Dies führt dazu, dass Vertriebspartner derzeit direkt bei den Attraktionen einkaufen oder ihre eigenentwickelten Eintrittsvoucher durch den Endkunden vor Ort umtauschen lassen müssen.
Zudem haben einige Museen/Attraktionen neben ihren eigenen Scannern separate Lesegeräte eingerichtet, um die QR- oder Barcodes der Fremdvoucher einscannen zu können (derzeitige Logik: neuer Akteur, neuer Voucher, zusätzliches Lesegerät bzw. Smartphone, teilweise werden mehrere Apps auf einem Smartphone genutzt, kein Verknüpfen von Daten). Diese unterschiedlichen benötigten Lesegeräte stoßen bei den Leistungspartnern zunehmend auf Ablehnung, vor allem weil die Handhabbarkeit mehrerer Geräte neben den eigenen im täglichen Betrieb für die Kassen- bzw. Einlassmitarbeiter nicht zu realisieren ist. Dies führt insbesondere bei den Touristentickets (z. B.: Berlin WelcomeCard) von visitBerlin z.B. dazu, dass es in regelmäßigen Abständen zu Abweichungen der Abrechnungen zwischen den Leistungspartnern und visitBerlin kommt.
Zudem haben einige Museen/Attraktionen neben ihren eigenen Scannern separate Lesegeräte eingerichtet, um die QR- oder Barcodes der Fremdvoucher einscannen zu können (derzeitige Logik: neuer Akteur, neuer Voucher, zusätzliches Lesegerät bzw. Smartphone, teilweise werden mehrere Apps auf einem Smartphone genutzt, kein Verknüpfen von Daten). Diese unterschiedlichen benötigten Lesegeräte stoßen bei den Leistungspartnern zunehmend auf Ablehnung, vor allem weil die Handhabbarkeit mehrerer Geräte neben den eigenen im täglichen Betrieb für die Kassen- bzw. Einlassmitarbeiter nicht zu realisieren ist. Dies führt insbesondere bei den Touristentickets (z. B.: Berlin WelcomeCard) von visitBerlin z.B. dazu, dass es in regelmäßigen Abständen zu Abweichungen der Abrechnungen zwischen den Leistungspartnern und visitBerlin kommt.
Ein weiterer Nachteil dieser voneinander „abgeschotteten“ Systeme ist, dass umfassende Auswertungen der Besucherzahlen für die Museen, Attraktionen oder sonstigen touristischen Leistungserbringer insgesamt nicht möglich sind. Dadurch ist es nicht nachvollziehbar, wie sich Besucherströme in der Stadt bewegen und damit ist auch die stadtweite Akzeptanz eines Produktes nicht genau zu beurteilen.
Ein weiterer Nachteil dieser voneinander „abgeschotteten“ Systeme ist, dass umfassende Auswertungen der Besucherzahlen für die Museen, Attraktionen oder sonstigen touristischen Leistungserbringer insgesamt nicht möglich sind. Dadurch ist es nicht nachvollziehbar, wie sich Besucherströme in der Stadt bewegen und damit ist auch die stadtweite Akzeptanz eines Produktes nicht genau zu beurteilen.
Die Bereitstellung eines Systems zur zentralen Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung ermöglicht die sichere Validierung von Barcodes auf Eintrittskarten, welche dem eigenen System der Museen/Attraktionen unbekannt sind. Bestehende Zwischenlösungen, wie zusätzliche Eintrittslösungen (e. g. ein zusätzlicher Scanner pro Produkt), Umtausch gegen eigene Eintrittskarten oder Sichtkontrolle können durch den Einsatz einer zentralen Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung vermieden und Abrechnungsprozesse vereinfacht werden.
Die Bereitstellung eines Systems zur zentralen Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung ermöglicht die sichere Validierung von Barcodes auf Eintrittskarten, welche dem eigenen System der Museen/Attraktionen unbekannt sind. Bestehende Zwischenlösungen, wie zusätzliche Eintrittslösungen (e. g. ein zusätzlicher Scanner pro Produkt), Umtausch gegen eigene Eintrittskarten oder Sichtkontrolle können durch den Einsatz einer zentralen Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung vermieden und Abrechnungsprozesse vereinfacht werden.
2.2) Vision und Zielsetzung
Durch die heterogene Landschaft der Ticket- und Verwaltungssoftware von kleinen und großen touristischen Leistungsanbietern in Berlin und der damit einhergehenden sehr unterschiedlichen Ticketverarbeitung besteht der Bedarf, den Leistungsanbietern (Museen, Attraktion, Rundfahrten, usw.) eine technische Lösung zur systemübergreifenden Ticketprüfung/-validierung anzubieten.
Durch die heterogene Landschaft der Ticket- und Verwaltungssoftware von kleinen und großen touristischen Leistungsanbietern in Berlin und der damit einhergehenden sehr unterschiedlichen Ticketverarbeitung besteht der Bedarf, den Leistungsanbietern (Museen, Attraktion, Rundfahrten, usw.) eine technische Lösung zur systemübergreifenden Ticketprüfung/-validierung anzubieten.
Mit der Entwicklung einer zentralen Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung für Berlin soll der Ansatz verfolgt werden, eine zukunftsorientierte und innovative Meta-Technologie für die touristischen Leistungserbringer der Stadt zu entwickeln, sowie diese einzuführen und langfristig zu etablieren.
Mit der Entwicklung einer zentralen Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung für Berlin soll der Ansatz verfolgt werden, eine zukunftsorientierte und innovative Meta-Technologie für die touristischen Leistungserbringer der Stadt zu entwickeln, sowie diese einzuführen und langfristig zu etablieren.
Mit der zentralen Zutrittskontrolle & Zutrittsverwaltung soll kein neues Ticketsytem erstellt werden, sondern ein neuer, übergeordneter, technischer Standard geschaffen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufs- und Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): System_Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75 %
Preis (Gewichtung): 25 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Tourismusmarketingorganisation
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Dienste
Internetadresse: www.about.visitberlin.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YRFYJ9B🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsverfahren kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen (wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage) nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeleitet werden. (vgl. § 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Fristen nach § 134 Abs. 2 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsverfahren kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen (wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage) nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingeleitet werden. (vgl. § 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 163-372799 (2018-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
2 Gegenstand der Ausschreibung
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Software für die zentrale Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Da durch den innovativen Charakter sowie die hohe Komplexität der Aufgabenstellung nicht alle relevanten Leistungsbestandteile abschließend und vollumfänglich zu definieren sind sowie Interdependenzen zu der vom Bieter zu skizzierenden Systemkonzeption bestehen, wird vom Bieter ausdrücklich erwartet, die von ihm zur Erbringung der geforderten Leistungen angebotenen konzeptionellen und technischen Konzepte und Grundlagen zu skizzieren sowie sich hieraus ergebende Lösungsansätze aufzuzeigen.
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Software für die zentrale Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Da durch den innovativen Charakter sowie die hohe Komplexität der Aufgabenstellung nicht alle relevanten Leistungsbestandteile abschließend und vollumfänglich zu definieren sind sowie Interdependenzen zu der vom Bieter zu skizzierenden Systemkonzeption bestehen, wird vom Bieter ausdrücklich erwartet, die von ihm zur Erbringung der geforderten Leistungen angebotenen konzeptionellen und technischen Konzepte und Grundlagen zu skizzieren sowie sich hieraus ergebende Lösungsansätze aufzuzeigen.
Gesamtwert des Auftrags: 236 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Software für die zentrale Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Der Bieter hat für die Auftraggeberin im Rahmen einer gemeinsamen Projektumsetzung eine Software für die zentrale Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung (Global Access Handling) für Berlin zu entwickeln, einzuführen und langfristig zu etablieren sowie zu betreiben – diese soll sowohl bei visitBerlin als auch bei den touristischen Leistungserbringer in Berlin zum Einsatz kommen.
Vorhandene Eintrittssysteme in Berliner Museen und Attraktionen greifen bei der Validierung von Tickets und deren Prüfung auf eigene Services/Systeme zurück. Der QR- oder Barcode auf der Eintrittskarte oder versteckte Codes mithilfe von NFC-Technologie werden auf ihre Gültigkeit nach verschiedenen Kriterien geprüft. Das erste Kriterium ist in der Regel, ob der QR- oder Barcode überhaupt bekannt ist. Erst dann erfolgen Plausibilitätsprüfungen (wie z. B. eine Prüfung für ein bestimmtes Zeitfenster oder die Anzahl der zulässigen Eintritte). Abgeschottete Systeme scheitern bei QR- oder Barcodes aus externen Systemen schon beim ersten Kriterium: Die QR- oder Barcodes der externen Systeme sind in der Eintrittsanlage der meisten Museen/Attraktionen in Berlin nicht bekannt, obwohl die Karte den Gast zum Einlass berechtigt. Demnach wird der QR- oder Barcode abgelehnt.
Vorhandene Eintrittssysteme in Berliner Museen und Attraktionen greifen bei der Validierung von Tickets und deren Prüfung auf eigene Services/Systeme zurück. Der QR- oder Barcode auf der Eintrittskarte oder versteckte Codes mithilfe von NFC-Technologie werden auf ihre Gültigkeit nach verschiedenen Kriterien geprüft. Das erste Kriterium ist in der Regel, ob der QR- oder Barcode überhaupt bekannt ist. Erst dann erfolgen Plausibilitätsprüfungen (wie z. B. eine Prüfung für ein bestimmtes Zeitfenster oder die Anzahl der zulässigen Eintritte). Abgeschottete Systeme scheitern bei QR- oder Barcodes aus externen Systemen schon beim ersten Kriterium: Die QR- oder Barcodes der externen Systeme sind in der Eintrittsanlage der meisten Museen/Attraktionen in Berlin nicht bekannt, obwohl die Karte den Gast zum Einlass berechtigt. Demnach wird der QR- oder Barcode abgelehnt.
Die Zutrittskontrolle für Eintrittskarten findet in den Attraktionen Berlins (z. B. Museen) begrenzt auf die eigene (technische) Reichweite statt. In Museen werden lediglich systemeigene Eintrittskarten am Einlass kontrolliert und gescannt. Dies führt dazu, dass Vertriebspartner derzeit direkt bei den Attraktionen einkaufen oder ihre eigenentwickelten Eintrittsvoucher durch den Endkunden vor Ort umtauschen lassen müssen.
Die Zutrittskontrolle für Eintrittskarten findet in den Attraktionen Berlins (z. B. Museen) begrenzt auf die eigene (technische) Reichweite statt. In Museen werden lediglich systemeigene Eintrittskarten am Einlass kontrolliert und gescannt. Dies führt dazu, dass Vertriebspartner derzeit direkt bei den Attraktionen einkaufen oder ihre eigenentwickelten Eintrittsvoucher durch den Endkunden vor Ort umtauschen lassen müssen.
Zudem haben einige Museen/Attraktionen neben ihren eigenen Scannern separate Lesegeräte eingerichtet, um die QR- oder Barcodes der Fremdvoucher einscannen zu können (derzeitige Logik: neuer Akteur, neuer Voucher, zusätzliches Lesegerät bzw. Smartphone, teilweise werden mehrere Apps auf einem Smartphone genutzt, kein Verknüpfen von Daten). Diese unterschiedlichen benötigten Lesegeräte stoßen bei den Leistungspartnern zunehmend auf Ablehnung, vor allem weil die Handhabbarkeit mehrerer Geräte neben den eigenen im täglichen Betrieb für die Kassen- bzw. Einlassmitarbeiter nicht zu realisieren ist. Dies führt insbesondere bei den Touristentickets (z. B.: Berlin WelcomeCard) von visitBerlin z. B. dazu, dass es in regelmäßigen Abständen zu Abweichungen der Abrechnungen zwischen den Leistungspartnern und visitBerlin kommt.
Zudem haben einige Museen/Attraktionen neben ihren eigenen Scannern separate Lesegeräte eingerichtet, um die QR- oder Barcodes der Fremdvoucher einscannen zu können (derzeitige Logik: neuer Akteur, neuer Voucher, zusätzliches Lesegerät bzw. Smartphone, teilweise werden mehrere Apps auf einem Smartphone genutzt, kein Verknüpfen von Daten). Diese unterschiedlichen benötigten Lesegeräte stoßen bei den Leistungspartnern zunehmend auf Ablehnung, vor allem weil die Handhabbarkeit mehrerer Geräte neben den eigenen im täglichen Betrieb für die Kassen- bzw. Einlassmitarbeiter nicht zu realisieren ist. Dies führt insbesondere bei den Touristentickets (z. B.: Berlin WelcomeCard) von visitBerlin z. B. dazu, dass es in regelmäßigen Abständen zu Abweichungen der Abrechnungen zwischen den Leistungspartnern und visitBerlin kommt.
Die Bereitstellung eines Systems zur zentralen Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung ermöglicht die sichere Validierung von Barcodes auf Eintrittskarten, welche dem eigenen System der Museen/Attraktionen unbekannt sind. Bestehende Zwischenlösungen, wie zusätzliche Eintrittslösungen (e. g. ein zusätzlicher Scanner pro Produkt), Umtausch gegen eigene Eintrittskarten oder Sichtkontrolle können durch den Einsatz einer zentralen Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung vermieden und Abrechnungsprozesse vereinfacht werden.
Die Bereitstellung eines Systems zur zentralen Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung ermöglicht die sichere Validierung von Barcodes auf Eintrittskarten, welche dem eigenen System der Museen/Attraktionen unbekannt sind. Bestehende Zwischenlösungen, wie zusätzliche Eintrittslösungen (e. g. ein zusätzlicher Scanner pro Produkt), Umtausch gegen eigene Eintrittskarten oder Sichtkontrolle können durch den Einsatz einer zentralen Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung vermieden und Abrechnungsprozesse vereinfacht werden.
Durch die heterogene Landschaft der Ticket- und Verwaltungssoftware von kleinen und großen touristischen Leistungsanbietern in Berlin und der damit einhergehenden sehr unterschiedlichen Ticketverarbeitung besteht der Bedarf, den Leistungsanbietern (Museen, Attraktion, Rundfahrten, usw.) eine technische Lösung zur systemübergreifenden Ticketprüfung / -validierung anzubieten.
Durch die heterogene Landschaft der Ticket- und Verwaltungssoftware von kleinen und großen touristischen Leistungsanbietern in Berlin und der damit einhergehenden sehr unterschiedlichen Ticketverarbeitung besteht der Bedarf, den Leistungsanbietern (Museen, Attraktion, Rundfahrten, usw.) eine technische Lösung zur systemübergreifenden Ticketprüfung / -validierung anzubieten.
Mit der Entwicklung einer zentralen Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung für Berlin soll der Ansatz verfolgt werden, eine zukunftsorientierte und innovative Meta-Technologie für die touristischen Leistungserbringer der Stadt zu entwickeln, sowie diese einzuführen und langfristig zu etablieren.
Mit der Entwicklung einer zentralen Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung für Berlin soll der Ansatz verfolgt werden, eine zukunftsorientierte und innovative Meta-Technologie für die touristischen Leistungserbringer der Stadt zu entwickeln, sowie diese einzuführen und langfristig zu etablieren.
Mit der zentralen Zutrittskontrolle und Zutrittsverwaltung soll kein neues Ticketsytem erstellt werden, sondern ein neuer, übergeordneter, technischer Standard geschaffen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-19 📅
Name: Giant Monkey Software Engineering GmbH
Postanschrift: Brunnenstraße 7D
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 201316.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2018/S 204-465726 (2018-10-19)