1) Hinweise zum Teilnahmeantrag und zur Angebotsabgabe:
Teilnahmeanträge und Angebote sind in elektronischer Form über die Vergabeplattform (
www.deutsche-Rentenversicherung-bund.de/Einkaufskoordination/NetServer) bis zum Ablauf der Fristen abzugeben.
Dafür müssen sie: sich unter Beachtung der dort hinterlegten „Registrierungsanleitung" auf der Vergabeplattform anmelden, unter Beachtung des „Benutzerhandbuchs Bietercockpit" die Software „Bietercockpit" herunterladen und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden.
Teilnahmeanträge und Angebote können abgegeben werden:
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
elektronisch ohne Signatur (Textform)
Teilnahmeanträge und Angebote ohne Signatur (Textform) müssen bei juristischen Personen oder Handelsgesellschaften den Firmennamen und die Rechtsform sowie den Namen des Mitarbeiters, der das Angebot oder den Teilnahmeantrag für den Bieter abgibt, enthalten.
Teilnahmeanträge und Angebotsabgabe mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur:
Für die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten benötigen Sie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur.
Achten Sie bitte darauf, dass die Signatur für die „e-Vergabe" zugelassen ist.
Weitere Informationen zur Nutzung der Vergabeplattform und Hinweise zu den technischen Voraussetzungen für die elektronische Angebotsabgabe sind in den Dokumenten Nutzungsbedingungen, Tools, Dokumente, Handbücher, die Sie ebenfalls auf der Vergabeplattform finden, enthalten.
Für Testzwecke haben wir eine „Testausschreibung für die elektronische Angebotsabgabe" auf unserer Vergabeplattform bereitgestellt. Bitte nutzen Sie diese vor Ihrer ersten elektronischen Angebotsabgabe.
Bei technischen Problemen mit der Vergabesoftware wenden Sie sich bitte an unsere Hotline (Telefon: 030/86584777);
2) Die Übermittlung von Fragen zu Teilnahmeanträgen an die Vergabestelle hat ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform oder per E-Mail
An die unter I.1) angegebene Kontaktadresse unter Angabe des Aktenzeichens FV12-18-0199-17-01 bis spätestens 18.1.2019 zu erfolgen;
3) Nach dem Teilnahmewettbewerb wird mit den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten vier Bewerbern in die Dialogphase eingetreten. Es wird eine Dialogphase, die aus mehreren Einzelgesprächen und/oder Dialogpartnerkonferenzen bestehen kann, geben Voraussichtlicher Terminplan Dialogphase:
1) Termin 10. KW 2019, 2. Termin 14. KW 2019;
3) Termin 21./22. KW 2019, 4. Termin 25. KW 2019;
5) Ersatztermin 29. KW 2019 (nur bei weiterem Bedarf wird es ein erneutes Gespräch geben);
4) Die Zuschlagskriterien für das verbindlich abzugebende Angebot lauten:
40 % Preis
60 % Qualität – bezogen auf das Leistungs- und Umsetzungskonzept
Die Konkretisierung der einzelnen Unterkategorien der Zuschlagskriterien erfolgt in der Dialogphase.
Nach Beendigung der Dialogphase werden die vier in Frage kommenden Bewerber zur Angebotsabgabe (endgültige Fassung der Angebotsaufforderung und der Vergabeunterlagen) aufgefordert.
Hinweis:
Die bereits mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen übermittelte Angebotsaufforderung wurde systembedingt nur „pro forma" erstellt und ist für den Teilnahmewettbewerb nicht zu berücksichtigen.
5) Zahlung von Aufwandsentschädigung
Die Auftraggeberin wird eine pauschale Aufwandsentschädigung je Bieter / Bietergemeinschaft in Höhe von 10.000,00 EUR/netto an die am Dialog teilnehmenden Bewerber unter folgenden Bedingungen nach Erteilung des Zuschlags entrichten:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft
— muss an sämtlichen von der Auftraggeberin einberufenen Dialoggesprächen aktiv teilnehmen und Lösungen für die Ausschreibungsziele nach Punkt 1.2 der Projektbeschreibung (Anlage 1) einbringen,
— muss ein zuschlagsfähiges Angebot abgegeben haben,
— hat nicht den Zuschlag auf die Angebotsabgabe erhalten Weitergehende Aufwandsentschädigungen oder Zahlungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden nicht gewährt.
6) Den Teilnahmewettbewerbsunterlagen ist eine Antikorruptionsklausel (Anlage 2) beigefügt, welche mit der Abgabe des Teilnahmeantrages durch den Bewerber anerkannt wird.