Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten sowie damit verbundene kleinere Arbeiten in zwei Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Los 1: Paul-Löbe-Haus
Los 2: Marie-Elisabeth-Lüders
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Leuchtmittel- und Vorschaltgerätewechsel (PLH und MELH)
ZT6-1133-2018-300-15-ZT390”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten sowie damit verbundene kleinere Arbeiten in zwei Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten sowie damit verbundene kleinere Arbeiten in zwei Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Los 1: Paul-Löbe-Haus
Los 2: Marie-Elisabeth-Lüders
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten im Paul-Löbe-Haus
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sind ca. 16 300 Leuchtmittel und rund 1 750 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, 20 000 Beschriftungen von Leuchtmitteln vorzunehmen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Es sind ca. 16 300 Leuchtmittel und rund 1 750 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, 20 000 Beschriftungen von Leuchtmitteln vorzunehmen, Abdeckungen zu liefern, Bohrungen zu markieren, Mobiliar zu verrücken, Strahler auszurichten und eine Hubarbeitsbühne bereitzustellen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sind ca. 7 100 Leuchtmittel und rund 700 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, ca. 11 000 Beschriftungen von Leuchtmitteln...”
Beschreibung der Beschaffung
Es sind ca. 7 100 Leuchtmittel und rund 700 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, ca. 11 000 Beschriftungen von Leuchtmitteln vorzunehmen, Abdeckungen zu liefern und Strahler auszurichten im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht,
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden,
— Hinweis: Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-15
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden,
— weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen,
— das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle,
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und muss durch die Auftraggeberin schriftlich bestätigt sein. Die Teilnahmeverpflichtung gilt auch für Bieter, die bereits für den Deutschen Bundestag tätig waren/sind. Nähere Informationen hierzu können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Die Nichtteilnahme an der zwingenden Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes.
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt,
— es gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Ein Bieter kann zwar auf beide Lose ein Angebot abgeben, jedoch nur für ein Los einen Zuschlag erhalten. Sollte ein Bieter für beide Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, so wird bei der Zuschlagserteilung dasjenige berücksichtigt, das die größte Ersparnis zum zweitplatzierten aufweist. Das andere Los wird an den Zweitplatzierten vergeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 186-420342 (2018-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten sowie damit verbundene kleinere Arbeiten in 2 Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Los 1:...”
Kurze Beschreibung
Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten sowie damit verbundene kleinere Arbeiten in 2 Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Los 1: Paul-Löbe-Haus
Los 2: Marie-Elisabeth-Lüders
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 245045.93 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es sind ca. 16 300 Leuchtmittel und rund 1 750 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, 2 000 Beschriftungen von Leuchtmitteln vorzunehmen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Es sind ca. 16 300 Leuchtmittel und rund 1 750 Vorschaltgeräte bei verschiedenen Bauformen zu wechseln, 2 000 Beschriftungen von Leuchtmitteln vorzunehmen, Abdeckungen zu liefern, Bohrungen zu markieren, Mobiliar zu verrücken, Strahler auszurichten und eine Hubarbeitsbühne bereitzustellen im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 186-420342
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten im Paul-Löbe-Haus
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Piepenbrock Technischer Gebäudeservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Flottenstraße 14-20
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30/409004480📞
Fax: +49 30/409004489 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 178192.69 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Unbekannt
2️⃣
Vertragsnummer: 2.1
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Wechsel von Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 66853.24 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 038-086184 (2019-02-19)