Siehe 17_631 EU-Vergabe — Ausschreibungsunterlagen
Im Rahmen der angestrebten (durchgängigen) Digitalisierung der Prozesse im Netzbau sucht die Gesellschaft nunmehr eine unterstützende Softwarelösung auf Basis einer Standardsoftware. Das gesuchte Order-Management-System (OMS für Projekte und Dienstleistungen) soll dabei den gesamten Beauftragungsprozess von der ersten Angebotsanfrage über die Vorkalkulation und Angebotslegung, den Auftragseingang und -durchlauf (Order) abbilden. Zudem soll das System für den Auftraggeber eine transparente Information über den Bearbeitungsfortschritt und im Prozessablauf involvierte interne Fachbereiche einschließlich der Beauftragungshistorie ermöglichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-25.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ewe ag
Nationale Registrierungsnummer: DE117471330
Postanschrift: Tirpitzstr. 39
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Konzerneinkauf
E-Mail: doreen.bendlin@ewe.de📧
Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.ewe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lichtwelle – Ordermanagementsystem
17_631
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Siehe 17_631 EU-Vergabe – Ausschreibungsunterlagen
Im Rahmen der angestrebten (durchgängigen) Digitalisierung der Prozesse im Netzbau sucht die Gesellschaft...”
Kurze Beschreibung
Siehe 17_631 EU-Vergabe – Ausschreibungsunterlagen
Im Rahmen der angestrebten (durchgängigen) Digitalisierung der Prozesse im Netzbau sucht die Gesellschaft nunmehr eine unterstützende Softwarelösung auf Basis einer Standardsoftware. Das gesuchte Order-Management-System (OMS für Projekte und Dienstleistungen) soll dabei den gesamten Beauftragungsprozess von der ersten Angebotsanfrage über die Vorkalkulation und Angebotslegung, den Auftragseingang und -durchlauf (Order) abbilden. Zudem soll das System für den Auftraggeber eine transparente Information über den Bearbeitungsfortschritt und im Prozessablauf involvierte interne Fachbereiche einschließlich der Beauftragungshistorie ermöglichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-280651
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 17_631
Titel: Lichtwelle – Ordermanagementsystem
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-03 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVYPW7
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB); Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 073-174078 (2019-04-09)