Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferleistung Leuchten Buenos Aires
VV-118-2018-0200
Produkte/Dienstleistungen: Leuchten📦
Kurze Beschreibung: Lieferleistung Leuchten inkl. Leuchtmitteln und Zubehör
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teile für Leuchten und Beleuchtungseinrichtungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Deutsche Botschaft Buenos Aires
Villanueva 1055, C1426 BMC, Buenos Aires, Argentinien”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistungen ist die Lieferung der im Angebotsblatt aufgeführten Leuchten einschließlich Leuchtmittel und Zubehör. Das frachtgerechte Verpacken...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistungen ist die Lieferung der im Angebotsblatt aufgeführten Leuchten einschließlich Leuchtmittel und Zubehör. Das frachtgerechte Verpacken ist Bestandteil des Leistungsumfangs.
Es sind insgesamt 1 788 Leuchten verschiedenster Typen zu liefern. Es handelt sich dabei um Downlights, Strahler, Wallwasher, Pollerleuchten, Wandanbauleuchten, Boden- und Deckeneinbauleuchten, Leuchtenleisten, Pendelleuchten, Stehleuchten, Tischleuchten, Feuchtraumleuchten und Rettungszeichenleuchten.
Variante 1:
Lieferung an einen vom Auftraggeber zu benennenden Spediteur in Deutschland bis spätestens zum 29.3.2019 (KW 13).
Variante 2 (als Alternativposition):
Lieferung bis einschließlich Zoll im Freihafen in Buenos Aires durch den Bieter bzw. durch eine vom Bieter beauftragte Spedition bis spätestens zum 17.5.2019 (KW 20).
Siehe hierzu auch Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angebote entweder nach Liefervariante 1 oder nach Liefervariante 2 zu werten. Es sind daher auf jeden Fall beide Varianten zu bepreisen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2019-03-29 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die angegebenen Lieferfristen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angebote entweder nach Liefervariante...”
Zusätzliche Informationen
Die angegebenen Lieferfristen sind verbindlich und unbedingt einzuhalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, sämtliche Angebote entweder nach Liefervariante 1 oder nach Liefervariante 2 zu werten. Es sind daher auf jeden Fall beide Varianten zu bepreisen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren > 1 500 000 EUR
Referenz von Auftrag in vergleichbarem Umfang wie ausgeschriebene Leistung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Kundendienst während Ausführungszeitraum gewährleistet (siehe auch Firmenbogen)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Lieferfristen sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-12-04
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-12-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 208-474411 (2018-10-26)