Lieferung, Aufstellung und Abbau eines erdgeschossigen Gebäudes aus Containermodulen inkl. Miete für 24 Monate

Stadt Starnberg

Lieferung, Aufstellung und Abbau eines erdgeschossigen Gebäudes aus Containermodulen inkl. Miete für 24 Monate

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile, modulare Containergebäude
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Aufstellung und Abbau eines erdgeschossigen Gebäudes aus Containermodulen inkl. Miete für 24 Monate
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobile, modulare Containergebäude 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Starnberg
Postanschrift: Vogelanger 2
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.starnberg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@starnberg.de 📧
Telefon: +49 8151772191 📞
Fax: +49 8151772391 📠
URL der Dokumente: http://www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 125-284522
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
— keine

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Aufstellung und Abbau eines erdgeschossigen Gebäudes aus Containermodulen inkl. Miete für 24 Monate als Interimslösung für Kindergarten mit 3 Gruppen
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung pro Monat (siehe Vergabeunterlagen)
Zusätzliche Informationen: — keine
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ludwigstraße 10 in 82319 Starnberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, falls einschlägig
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 3 vergleichbare Referenzobjekte
Brandschutznachweis der Containermodule in F 30
Liste der vorgesehenen Nachunternehmer

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Im Rahmen des bereits durchgeführten offenen Verfahrens sind keine ordnungsgemäßen bzw. nur unannehmbare Angebote eingegangen. Aus diesem Grund ist die Beschaffung Eilbedürftig, weil die Container wegen dem gesetzlichen Betreuungsanspruch zum neuen Kindergartenjahr verfügbar sein müssen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.starnberg.de 🌏
Dokumente URL: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏
URL der Dokumente: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 125-284522 (2018-06-29)