Lieferung, Aufstellung, Wartung inkl. Systemservice von Druckern und Multifunktionsgeräten

Stadt Heilbronn- Personal- und Organisationsamt

Lieferung, Aufstellung, Wartung inkl. Systemservice von ca. 730 Geräte (Drucker und Multifunktionsgeräte) an ca. 130 Standorten (Verwaltungsstandorte, Schulen und Einrichtungen für Kinder/Jugendliche) im Stadtgebiet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-02 Auftragsbekanntmachung
2018-05-03 Ergänzende Angaben
2018-10-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopierer
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Aufstellung, Wartung inkl. Systemservice von ca. 730 Geräte (Drucker und Multifunktionsgeräte) an ca. 130 Standorten (Verwaltungsstandorte, Schulen und Einrichtungen für Kinder/Jugendliche) im Stadtgebiet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopierer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn- Personal- und Organisationsamt
Postanschrift: Marktplatz 7
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131561241 📞
Fax: +49 713156-161241 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E17781828 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E17781828 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 085-191252
ABl. S-Ausgabe: 85
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspricht §55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 500 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Präqualifizierungsnachweis, sofern dieser noch nicht vorliegt Eigenerklärung EU VOL 8,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
— für ausländische Bewerber: gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes entsprechend dem deutschen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Tabellarische Aufstellung des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen aufgeführten Aufträge,
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— die Zahl der beim Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Servicebereich (Servicetechniker),
— Tabellarische Aufstellung (Angaben von Maßnahme, Auftraggeber, Kosten, Ansprechpartner mit Tel./Mail-Adresse) von mindestens drei ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
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Falls zutreffend:
— Angaben zum Nachunternehmereinsatz EU VOL 8 und ggf,
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer EU VOL 9,
— Erklärung der Bietergemeinschaft EU VOL 8.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung (Callcenter, Hotline etc.),
— Anzahl der Servicemitarbeiter/technischer Kundendienst,
— Zahl der Fahrzeuge des technischen Kundendiensts.
Mindeststandards: Eigenerklärung zu o. g. Punkten
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
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2) Vorlage von
— Prospekte und/oder Datenblätter aller angebotenen Geräte in deutscher Sprache,
— Umweltdatenblätter aller angebotenen Geräte in deutscher Sprache,
— detaillierte Beschreibung der Administrationssoftware.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn
Rechtsamt
Molkestr. 35
74072 Heilbronn
Zimmer 24
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspricht §55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Anforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E17781828
Internetadresse: www.heilbronn.de 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E17781828 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de/E17781828 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E17781828 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden einmalig aufgefordert, evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise bzw. Beschreibungen der technischen Spezifikationen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreport ELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreport ELVIS maßgeblich.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Würrtemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bw.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: www.rp-Karlsruhe.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden Würrtemberg, bei Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2018/S 085-191252 (2018-05-02)
Ergänzende Angaben (2018-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Aufstellung, Wartung inkl. Systemservice von ca. 730 Geräte (Drucker und Multifunktionsgeräte) an ca. 130 Standorten (Verwaltungsstandorte, Schulen und Einrichtungen für Kinder/Jugendliche) im Stadtgebiet
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 087-195423
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 085-191252
ABl. S-Ausgabe: 87
Quelle: OJS 2018/S 087-195423 (2018-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1640029.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 203-462077
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Die Bieter werden einmalig aufgefordert, evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Nachweise bzw. Beschreibungen der technischen Spezifikationen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform Subreport Elvis versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform Subreport Elvis einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform Subreport Elvis maßgeblich.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Heilbronn

Verfahren
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-05 📅
Name: Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH
Postort: Mannheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1640029.40 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 203-462077 (2018-10-18)