Geliefert werden soll eine Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer kompletten, betriebsfähigen Abgasanalyseanlage auf der Grundlage der vorgegebenen Spezifikationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung einer Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation”
Produkte/Dienstleistungen: Gasanalysegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Geliefert werden soll eine Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Aufbau und...”
Kurze Beschreibung
Geliefert werden soll eine Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer kompletten, betriebsfähigen Abgasanalyseanlage auf der Grundlage der vorgegebenen Spezifikationen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Emissionsmessungsgeräte📦
Ort der Leistung: Vorpommern-Rügen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, ferner Einweisung und Schulung in Betrieb und Nutzung zum/am Sitz des Auftraggebers. Im Übrigen am Sitz des Auftragnehmers.”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme, ferner Einweisung und Schulung in Betrieb und Nutzung zum/am Sitz des Auftraggebers. Im Übrigen am Sitz des Auftragnehmers.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Geliefert werden soll eine Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Aufbau und...”
Beschreibung der Beschaffung
Geliefert werden soll eine Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer kompletten, betriebsfähigen Abgasanalyseanlage auf der Grundlage der vorgegebenen Spezifikationen. Den Rahmen für die Spezifikation bilden die Festlegungen der EN ISO 8178-1 „Hubkol-ben-Verbrennungsmotoren – Abgasmessung“ (insbesondere Kap. 7, 8 und 15) in Ver-bindung mit den CIMAC Recommendations No. 23 „Standards and methods for samp-ling and analysing emission components in non-automotive diesel and gas engine ex-haust gases – Marine and land based power plant sources” bei gleichzeitigem Bezug auf EPA-Vorgaben.
Im Übrigen ergeben sich die Leistungsparameter aus den Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 182
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregistereintrag nicht älter als 6 Monate
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Mindestanforderung: Gesamtjahresumsatz 500 000,00 EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Drei Referenznachweise (Eigenerklärung) mit vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Drei Referenzen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-12
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-12
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hochschule Stralsund, Haus 1, Raum 228, Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
URL: www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
URL: www.regierung-mv.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 194-438403 (2018-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson:
“Hochschule Stralsund, Dezernat III Personal, Haushalt und Controlling, z.H. Frau Maja Weingarten, Zur Schwedenschanze 15, 18435 Stralsund”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 269 945 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Geliefert werden soll eine Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Aufbau und...”
Beschreibung der Beschaffung
Geliefert werden soll eine Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation. Der Leistungsumfang umfasst Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer kompletten, betriebsfähigen Abgasanalyseanlage auf der Grundlage der vorgegebenen Spezifikationen. Den Rahmen für die Spezifikation bilden die Festlegungen der EN ISO 8178-1 „Hubkol-ben-Verbrennungsmotoren – Abgasmessung“ (insbesondere Kap. 7, 8 und 15) in Verbindung mit den CIMAC Recommendations No. 23 „Standards and methods for samp-ling and analysing emission components in non-automotive diesel and gas engine ex-haust gases – Marine and land based power plant sources” bei gleichzeitigem Bezug auf EPA-Vorgaben.
Im Übrigen ergeben sich die Leistungsparameter aus den Vergabeunterlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 194-438403
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Lieferung einer Abgasanalyseanlage Horiba MEXA-One-D1 nach vorgegebener Spezifikation”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HORIBA Europe GmbH
Postanschrift: Hans-Mess-Straße 6
Postort: Oberursel
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hochtaunuskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 269 945 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 015-030959 (2019-01-18)