1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter (Subreport) herunter geladen werden;
b) Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben;
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagensind unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
d) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an
katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bietergemeinschaften
a) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2)aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen;
b) Liegt bei einem Mitglied einer Bietergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden;
c) Bei Bietergemeinschaften ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
a) Beabsichtigen Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden;
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stellen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantragvorzulegen.
4) Unteraufträge (§ 36 VgV)
a) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen;
b) Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung gemäß Ziffer III.1.1) und III.2) für den Unterauftragnehmer vorzulegen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, hat er vor Zuschlagserteilung unaufgefordert als Verpflichtungserklärung vorzulegen.