Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Postanschrift: Röntgenstraße 16-18
Postort: Esslingen am Neckar
Postleitzahl: 73730
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen
Telefon: +49 711390248100📞
E-Mail: vergabe-awb@lra-es.de📧
Fax: +49 711390258700 📠
Region: Esslingen🏙️
URL: http://www.awb-es.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.awb-es.de/service/ausschreibungen/__Ausschreibungen.html🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung einer Schubraupe für die Deponie Weißer Stein, Plochingen
Produkte/Dienstleistungen: Planierraupen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung einer Schubraupe für die Deponie Weißer Stein, Plochingen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deponie Weißer Stein, Landkreis Esslingen, Stadt Plochingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu liefernde Schubraupe ist für die Deponie Weißer Stein in Plochingen bestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Erd- und Bauschuttdeponie. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu liefernde Schubraupe ist für die Deponie Weißer Stein in Plochingen bestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Erd- und Bauschuttdeponie. Die Schubraupe muss den erforderlichen technischen Normen und Richtlinien für Baumaschinen genügen. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Technik (Leistungsfähigkeit Schubeigenschaften, Übersicht, Verbrauch, Verarbeitung)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Inzahlungnahme eines Altgeräts. Die Option fließt zu 100 % in die Angebotswertung mit ein.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 082-183653
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung einer Schubraupe für die Deponie Weißer Stein, Plochingen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kopp Baumaschinen Herrenberg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Behringstraße 2
Postort: Herrenberg
Postleitzahl: 71083
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Böblingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Bei den in Ziffer II.1.7) und in Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte...”
Bei den in Ziffer II.1.7) und in Ziffer V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 151-346702 (2018-08-06)