Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Verena Gerstner
Telefon: +49 721 / 133-1665📞
E-Mail: vergabestelle@ha.karlsruhe.de📧
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.karlsruhe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines 4 x 4 Kommunal-LKW
Produkte/Dienstleistungen: Kipplastwagen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines 4 x 4 Kommunal-LKW mit Winterdiensttechnik und Kipperpritsche.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Amt für Abfallwirtschaft – Fuhrparkmanagement
Ottostr. 21
76227 Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung eines 4 x 4 Kommunal-LKW mit Winterdiensttechnik und Kipperpritsche
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-278905
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung eines 4 x 4 kommunal-LKW
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: S&G Automobil Aktiengesellschaft
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76139
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 200-454328 (2018-10-15)