Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Mauretanien ein Bohrgerät mit Bohrzubehör und ein geländegängiges Fahrzeug als Trägerplattform anzuschaffen.
Zur Durchführung der Projektarbeiten soll ein Bohrgerät einschl. Trägerfahrzeug und Bohrzubehör beschafft werden, welches die Anwendung verschiedener Bohrverfahren (Schneckenbohren, Trockendrehbohren und Kernbohren und die Kombination von diesen Bohrverfahren) bis zu einer Tiefe von 50 m ermöglicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Bohrgerätes einschl. Zubehör und Trägerfahrzeug
Z.5-1/B00503-03_03/2017-2642 10087809”
Produkte/Dienstleistungen: Bohrgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Mauretanien ein...”
Kurze Beschreibung
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Mauretanien ein Bohrgerät mit Bohrzubehör und ein geländegängiges Fahrzeug als Trägerplattform anzuschaffen.
Zur Durchführung der Projektarbeiten soll ein Bohrgerät einschl. Trägerfahrzeug und Bohrzubehör beschafft werden, welches die Anwendung verschiedener Bohrverfahren (Schneckenbohren, Trockendrehbohren und Kernbohren und die Kombination von diesen Bohrverfahren) bis zu einer Tiefe von 50 m ermöglicht.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 090-202217
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-06-12 📅
Zeit: 23:59
Neuer Wert
Datum: 2018-06-26 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Alter Wert
Datum: 2018-07-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2018-08-14 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-06-13 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2018-06-27 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2018/S 106-241766 (2018-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-09) Öffentlicher Auftraggeber Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Bundesoberbehörde
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 268750.15 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nouakchott, Mauretanien
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Mauretanien ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit mit Mauretanien ein Bohrgerät mit Bohrzubehör und ein geländegängiges Fahrzeug als Trägerplattform anzuschaffen.
Zur Durchführung der Projektarbeiten soll ein Bohrgerät einschl. Trägerfahrzeug und Bohrzubehör beschafft werden, welches die Anwendung verschiedener Bohrverfahren (Schneckenbohren, Trockendrehbohren und Kernbohren und die Kombination von diesen Bohrverfahren) bis zu einer Tiefe von 50 m ermöglicht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 090-202217
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Z.5-1/B00503-03_03/2017-2642 10087809
Titel: Lieferung eines Bohrgerätes einschl. Zubehör und Trägerfahrzeug
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dipl.-Ing. Lutz Kurth Bohr- und Brunnenausrüstungen GmbH
Postanschrift: G.-A.-Hanewacker-Straße 4
Postort: Nordhausen
Postleitzahl: 99734
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nordhausen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 268750.15 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str- 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-894991663 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der Bundesrepublik Deutschland, letztlich vertreten durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergaebstelle der Bundesanstalt für Geowissenschaften (BGR) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3GWB). Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kontaktdaten sh. Nr. 4.1; zu richten. Hinweis: Die BGR ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Wenn Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden sollen, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2018/S 154-352997 (2018-08-09)